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Code pénal suisse (CPS)

Art. 164 CPS de 2023

Art. 164 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 164

1. Le débiteur qui, de manière à causer un dommage à ses créanciers, aura diminué son actif

en endommageant, détruisant, dépréciant ou mettant hors d’usage des valeurs patrimoniales,

en cédant des valeurs patrimoniales à titre gratuit ou contre une pres­tation de valeur manifestement inférieure,

en refusant sans raison valable des droits qui lui reviennent ou en renonçant gratuitement à des droits

sera, s’il a été déclaré en faillite ou si un acte de défaut de biens a été dressé contre lui, puni d’une peine privative de liberté de cinq ans au plus ou d’une peine pécuniaire.

2. Le tiers qui, dans les mêmes conditions, se sera livré à ces agisse­ments de manière à causer un dommage aux créanciers sera puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire.

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 164 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB170116Mehrfache MisswirtschaftSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Betreibung; Vorinstanz; Berufung; Forderung; Forderungen; Anklage; Überschuldung; Staatsanwaltschaft; Konkurs; Gesellschaft; Aktien; Zahlt; Rechnung; Misswirtschaft; Urteil; Betreibungen; Rechnungen; Recht; Geldstrafe; Bezahlt; Beschwerde; Probezeit; Busse; Erkannt; Bestanden
ZHSB150136Misswirtschaft Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Vorinstanz; Promissory; Recht; Zeichnung; Unterzeichnung; Berufung; Geschäft; Urteil; Zeitpunkt; Recht; Geldstrafe; Freiheit; Geschäfts; Freiheitsstrafe; Amtlich; Kredit; Amtliche; Konkurs; Misswirtschaft; Beweis; Verfügt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.23 (AG.2020.161)mehrfacher gewerbsmässiger Betrug, mehrfacher Betrug, Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung, Urkundenfälschung, mehrfache Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln, qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln und Vergehen gegen das WG (BGer 6B_496/2020Schuldig; Berufung; Beschuldigte; Berufungskläger; Betrug; Werden; Privatkläger; Stellt; Vorinstanz; Betrugs; Beschuldigten; Verkehrs; Geschäft; Mehrfach; Verteidigung; Mehrfache; Geschäfts; Verkehrsregeln; Halten; Anklage; Sprechen; Projekt; Rechnung; Liegen; Welche; Diesem; Gemäss; Gesellschaft; Schädigte; Gestellt
BSSB.2015.29 (AG.2016.360)ungetreue Geschäftsbesorgung, Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, Unterlassung der Buchführung und UrkundenfälschungBerufung; Berufungsbeklagte; Schuldig; Beschuldigte; Geschäft; Mehrfache; Berufungsbeklagten; Firmen; Beschuldigten; Vermögens; Ungetreue; Geschäftsbesorgung; Gläubiger; Gesellschaft; Mehrfachen; Organ; Buchführung; Tatbestand; Geschäftsführer; Vorinstanz; Urteil; Schuld; Gläubigerschädigung; Konkurs; Unterlassung; Vermögensminderung; Privat; Veruntreuung; Gericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 52Art. 165 Ziff. 1 StGB, Art. 33 BankG; Bankenkonkurs als objektive Strafbarkeitsbedingung der Misswirtschaft. Eine Verurteilung wegen Misswirtschaft ist auch nach einer Konkurseröffnung gestützt auf Art. 33 BankG möglich (E. 7.3 und 7.5). Konkurs; BankG; Banken; Urteil; Liquidation; FINMA; Beziehungsweise; Konkursrechtliche; Aufsichtsrechtliche; Hinweisen; Urteile; Bankengesetz; Insolvenz; Objektive; Barkeitsbedingung; Dispositivziffer; Rechtlichen; SchKG; Überschuldung; Bewilligung; Kapital; Gläubiger; Hinweisen; Basler; Beschwerde; Konkurseröffnung; Misswirtschaft; Bankenkonkurs
134 III 52 (4A_275/2007)Art. 20 Abs. 1 OR, Art. 164 StGB: Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung, Art. 285 ff. SchKG: paulianische Anfechtung; Art. 2 Abs. 2 ZGB. Konsequenzen eines Verstosses gegen Art. 164 StGB für die zivilrechtliche Gültigkeit des verpönten Rechtsgeschäfts; Bedeutung der Art. 285 ff. SchKG in diesem Zusammenhang (E. 1). Kein Rechtsmissbrauch im vorliegenden Fall (E. 2). Recht; Recht; Rechtlich; Rechtliche; Gläubiger; SchKG; Beschwerde; Vertrag; Nichtigkeit; Konkurs; Rechtsgeschäft; Anfechtung; Schuldner; Hinweis; Rechts; Zivilrechtliche; Betreibungs; Urteil; Beschwerdeführerin; Rechtsgeschäfts; Verstoss; Obergericht; Forderung; Vertrags; Schutz; Zession; Zwangsvollstreckung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-6815/2013GeldwäschereiBeschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Pflicht; Stanz; Vorinstanz; Sicht; Geldwäscherei; Rechtlich; Recht; FINMA; Rechtliche; Vermögenswert; Vermögenswerte; Abklärung; Geschäfts; Bestimmungen; Aufsichtsrechtlich; Meldepflicht; Verletzung; Gericht; FINMAG; Beleg; Konkurs; Aufsichtsrechtliche; Verbrechen; Mentar

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.25Recht; Beschwerde; Rechtshilfe; Beschwerdeführer; Filter; öffnen; Hinzufügen; Staat; Rechtshilfeersuchen; Staatsanwaltschaft; Deutsche; Behörde; Deutschen; Entscheid; Geschäft; Verfahren; Entscheide; Behörden; Schweiz; Verfahren; Urteil; Hamburg; Ersuchende; Gesellschaft; Sachverhalt; Wäre; Partei; Ersuchen; Unterlagen; Bundesstrafgericht
BG.2019.50Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Konkurs; Verfahren; Verfahrens; Gericht; Verfahrensakten; Bundesstrafgericht; Gesuch; Kantons; Bundesstrafgerichts; Gerichtsstand; Fiktiv; Eschwerdekammer; Sitze; Gläubiger; Akten; Ordner; Beschuldigten; Lasche; Sitzes; Fiktiven; Beschwerdekammer; Zuständigkeit; Staatsanwaltschaft; Annahme; Beschlüsse; Verpflichtet; Behörde
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