1 Wer Sprengstoffe oder giftige Gase herstellt, die, wie er weiss oder annehmen muss, zu verbrecherischem Gebrauch bestimmt sind, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.278
2 Wer Sprengstoffe, giftige Gase oder Stoffe, die zu deren Herstellung geeignet sind, sich verschafft, einem andern übergibt, von einem andern übernimmt, aufbewahrt, verbirgt oder weiterschafft, wird, wenn er weiss oder annehmen muss, dass sie zu verbrecherischem Gebrauch bestimmt sind, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft.
3 Wer jemandem, der, wie er weiss oder annehmen muss, einen verbrecherischen Gebrauch von Sprengstoffen oder giftigen Gasen plant, zu deren Herstellung Anleitung gibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft.
277 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 13. Juni 1941, in Kraft seit 1. Jan. 1942 (AS 57 1269; BBl 1940 997).
278 Fassung gemäss Ziff. II 2 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB170116 | Mehrfache Misswirtschaft | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Betreibung; Vorinstanz; Berufung; Forderung; Forderungen; Anklage; Überschuldung; Staatsanwaltschaft; Konkurs; Gesellschaft; Aktien; Zahlt; Rechnung; Misswirtschaft; Urteil; Betreibungen; Rechnungen; Recht; Geldstrafe; Bezahlt; Beschwerde; Probezeit; Busse; Erkannt; Bestanden |
ZH | SB150136 | Misswirtschaft | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Vorinstanz; Promissory; Recht; Zeichnung; Unterzeichnung; Berufung; Geschäft; Urteil; Zeitpunkt; Recht; Geldstrafe; Freiheit; Geschäfts; Freiheitsstrafe; Amtlich; Kredit; Amtliche; Konkurs; Misswirtschaft; Beweis; Verfügt |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2018.23 (AG.2020.161) | mehrfacher gewerbsmässiger Betrug, mehrfacher Betrug, Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung, Urkundenfälschung, mehrfache Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln, qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln und Vergehen gegen das WG (BGer 6B_496/2020 | Schuldig; Berufung; Beschuldigte; Berufungskläger; Betrug; Werden; Privatkläger; Stellt; Vorinstanz; Betrugs; Beschuldigten; Verkehrs; Geschäft; Mehrfach; Verteidigung; Mehrfache; Geschäfts; Verkehrsregeln; Halten; Anklage; Sprechen; Projekt; Rechnung; Liegen; Welche; Diesem; Gemäss; Gesellschaft; Schädigte; Gestellt |
BS | SB.2015.29 (AG.2016.360) | ungetreue Geschäftsbesorgung, Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, Unterlassung der Buchführung und Urkundenfälschung | Berufung; Berufungsbeklagte; Schuldig; Beschuldigte; Geschäft; Mehrfache; Berufungsbeklagten; Firmen; Beschuldigten; Vermögens; Ungetreue; Geschäftsbesorgung; Gläubiger; Gesellschaft; Mehrfachen; Organ; Buchführung; Tatbestand; Geschäftsführer; Vorinstanz; Urteil; Schuld; Gläubigerschädigung; Konkurs; Unterlassung; Vermögensminderung; Privat; Veruntreuung; Gericht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 IV 52 | Art. 165 Ziff. 1 StGB, Art. 33 BankG; Bankenkonkurs als objektive Strafbarkeitsbedingung der Misswirtschaft. Eine Verurteilung wegen Misswirtschaft ist auch nach einer Konkurseröffnung gestützt auf Art. 33 BankG möglich (E. 7.3 und 7.5). | Konkurs; BankG; Banken; Urteil; Liquidation; FINMA; Beziehungsweise; Konkursrechtliche; Aufsichtsrechtliche; Hinweisen; Urteile; Bankengesetz; Insolvenz; Objektive; Barkeitsbedingung; Dispositivziffer; Rechtlichen; SchKG; Überschuldung; Bewilligung; Kapital; Gläubiger; Hinweisen; Basler; Beschwerde; Konkurseröffnung; Misswirtschaft; Bankenkonkurs |
134 III 52 (4A_275/2007) | Art. 20 Abs. 1 OR, Art. 164 StGB: Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung, Art. 285 ff. SchKG: paulianische Anfechtung; Art. 2 Abs. 2 ZGB. Konsequenzen eines Verstosses gegen Art. 164 StGB für die zivilrechtliche Gültigkeit des verpönten Rechtsgeschäfts; Bedeutung der Art. 285 ff. SchKG in diesem Zusammenhang (E. 1). Kein Rechtsmissbrauch im vorliegenden Fall (E. 2). | Recht; Recht; Rechtlich; Rechtliche; Gläubiger; SchKG; Beschwerde; Vertrag; Nichtigkeit; Konkurs; Rechtsgeschäft; Anfechtung; Schuldner; Hinweis; Rechts; Zivilrechtliche; Betreibungs; Urteil; Beschwerdeführerin; Rechtsgeschäfts; Verstoss; Obergericht; Forderung; Vertrags; Schutz; Zession; Zwangsvollstreckung |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-6815/2013 | Geldwäscherei | Beschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Pflicht; Stanz; Vorinstanz; Sicht; Geldwäscherei; Rechtlich; Recht; FINMA; Rechtliche; Vermögenswert; Vermögenswerte; Abklärung; Geschäfts; Bestimmungen; Aufsichtsrechtlich; Meldepflicht; Verletzung; Gericht; FINMAG; Beleg; Konkurs; Aufsichtsrechtliche; Verbrechen; Mentar |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2021.25 | Recht; Beschwerde; Rechtshilfe; Beschwerdeführer; Filter; öffnen; Hinzufügen; Staat; Rechtshilfeersuchen; Staatsanwaltschaft; Deutsche; Behörde; Deutschen; Entscheid; Geschäft; Verfahren; Entscheide; Behörden; Schweiz; Verfahren; Urteil; Hamburg; Ersuchende; Gesellschaft; Sachverhalt; Wäre; Partei; Ersuchen; Unterlagen; Bundesstrafgericht | |
BG.2019.50 | Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO). | Kanton; Konkurs; Verfahren; Verfahrens; Gericht; Verfahrensakten; Bundesstrafgericht; Gesuch; Kantons; Bundesstrafgerichts; Gerichtsstand; Fiktiv; Eschwerdekammer; Sitze; Gläubiger; Akten; Ordner; Beschuldigten; Lasche; Sitzes; Fiktiven; Beschwerdekammer; Zuständigkeit; Staatsanwaltschaft; Annahme; Beschlüsse; Verpflichtet; Behörde |