E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 163 StPO vom 2023

Art. 163 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 163

Zeugnisfähigkeit und Zeugnispflicht

1 Zeugnisfähig ist eine Person, die älter als 15 Jahre und hinsichtlich des Gegen­stands der Einvernahme urteilsfähig ist.

2 Jede zeugnisfähige Person ist zum wahrheitsgemässen Zeugnis verpflichtet; vorbehalten bleiben die Zeugnisverweigerungsrechte.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 163 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210296NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Schwerdegegnerin; Beschwerdegegnerin; Aussage; Verfahren; Holzstock; Vorfall; Vater; Staatsanwaltschaft; Drohung; Aussagen; Verfügung; Bundesgericht; Nichtanhandnahme; Beschwerdeführers; Kantons; Beschwerdeschrift; Beschwerdeverfahren; Parteien; Bundesgerichts; Bewusst; Glaubhaft; Verfahrens; Rechtspflege; Gerannt; Akten; Urteil; Kinder
ZHSB210568Mehrfache sexuelle Nötigung etc.Gerin; Läge; Schuldig; Privatklägerin; Beschuldigte; Beschuldigten; Aussage; Vorfall; Richt; Aussagen; Mutter; Fassen; Verteidigung; Recht; Rungen; Freiheit; Sexuell; Über; Sexuellen; Anklage; Recht; Freiheitsstrafe; Vorinstanz; Handlung; Berufung; Erscheint; Griff; Glaubhaft; Berücksichtigen
Dieser Artikel erzielt 21 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.91 (AG.2021.123)Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen, gewerbs- und bandenmässiges Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei (schwerer Fall wegen Banden- und Gewerbsmässigkeit) sowie Einführen, Erwerben, Lagern falschen GeldesSchuldig; Beschuldigte; Kokain; Fingerling; Beschuldigten; Stellt; Fingerlinge; Werden; Lieferung; Fahren; Urteil; Staatsanwaltschaft; Betäubungsmittel; Gemäss; Kilogramm; Wiesen; Worden; Kurier; Abnehmer; Halten; Erstellt; Berufung; Welche; Bezeichnung; Geliefert; Strafgericht; Bekannt; Nachgewiesen; Telefonüberwachung; Auszugehen
BSSB.2018.32 (AG.2018.732)versuchte schwere Körperverletzung (BGer 6B_8/2019 vom 19.02.2019)Berufung; Berufungsklägerin; Messer; Aussage; Urteil; Aussagen; Ehemann; Verfahren; Werden; Zeugnisverweigerungsrecht; Messern; Auskunftsperson; Schwer; Erstinstanzliche; Massnahme; Gemäss; Psychiatrische; Verteidiger; August; Behandlung; Sondern; Handgelenke; Gericht; Dieser; Worden; Stationäre; Vorinstanz; Vorliegend; Versucht; Einvernahme
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz