1 L'office des poursuites dresse l'inventaire. Il ne peut commencer avant la notification de la commination de faillite; font exception les cas mentionnés aux art. 83, al. 1, et 183.328
2 Les dispositions des art. 90, 91 et 92 s'appliquent par analogie.
328 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 16 déc. 1994, en vigueur depuis le 1er janv. 1997 (RO 1995 1227; FF 1991 III 1).
3. Effets >a. Devoirs du débiteur >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS150085 | Güterverzeichnis (Art. 83 Abs. 1 und 4 i.V.m. Art. 162 SchKG) | Biger; Gläubiger; Schuldne; Schuldner; Schuldnerin; Beschwerde; Güterverzeichnis; SchKG; Entscheid; Vorinstanz; Recht; Güterverzeichnisses; Konkurs; Sicherung; Bigers; Gläubigers; Rdnung; Anordnung; Verfahren; Sicherungsbedürfnis; Betreibung; Darlehen; Verlust; Gericht; Begründung; Bilanz; Behauptet; Parteien |
LU | SK 02 12 | Art. 83 Abs. 1 und 162 SchKG. Für die Anordnung des Güterverzeichnisses sind im Rahmen eines provisorischen Rechtsöffnungsverfahrens an die Glaubhaftmachung des Sicherungsbedürfnisses des Gläubigers erhöhte Anforderungen zu stellen. | SchKG; Gläubiger; Güterverzeichnis; Güterverzeichnisses; Sicherung; Betreibung; Schuldner; Gläubigers; Konkurs; Rechtsöffnung; Provisorische; Sicherungsbedürfnis; SchKG; Rekurs; Anordnung; Arrest; Bestehen; Amtsgerichtspräsident; Stattfinden; Betreibungs; Anforderungen; Jaeger/Walder/; Tatsache; Objektiver; Nicht; Aberkennungsklage; Ottomann; Kottmann; Glaubhaftmachung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
131 V 249 | Art. 20 Abs. 2 AHVG; Art. 50 Abs. 2 IVG; Art. 93 Abs. 1 SchKG: Notbedarf doppelverdienender Ehepaare. Auch bei der Verrechnung einer Rückforderung von Ergänzungsleistungen mit einer laufenden Rente der Invalidenversicherung bestimmt sich der Notbedarf von doppelverdienenden Ehepaaren nach den allgemeinen betreibungsrechtlichen Regeln mit der nach der Höhe der Einkommen vorgenommenen Aufteilung des Existenzminimums der Familie auf die Ehegatten; diese Regeln gelten auch bei schuldhaftem Verhalten des Rückerstattungspflichtigen. (Erw. 3) | Ehegatte; Ehegatten; Existenzminimum; Verrechnung; Einkommen; Rückforderung; Ergänzungsleistungen; Familie; Rente; Schuld; Betreibungsrechtlichen; Gemeinsame; Nettoeinkommen; Rückerstattung; Schuldner; Berechtigten; Notbedarf; Sozialversicherung; Berechnung; Pfändbare; Betrag; Rückforderungen; EL-Rückforderung; EL-Anspruch; IV-Rente; Verrechenbare; Verhältnis; IV-Stelle; Existenzminimums; Kantons |
85 IV 217 | Art. 163 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB. Durch die fälschliche Bezeichnung eines dem Gemeinschuldner gehörenden Vermögensstückes als Dritteigentum wird das Schuldnervermögen zum Scheine vermindert. | Gläubiger; Konkurs; Vermögensstück; Vermögensstücke; Forderung; Schuldner; Dritteigentum; Vorgetäuschte; Recht; Verheimlichen; Vermögensstücken; Schwegler; Handlungen; Forderungen; Gehörende; Schulden; Vorinstanz; Urteil; Beschwerdeführer; Auffassung; Konkursamt; Bezeichnung; Vortäuschen; Möglichkeit; Eigentum; SchKG; Gläubigern; Nachteil; Vorgetäuschten; Konkurses |