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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 162 StPO vom 2023

Art. 162 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 162

Begriff

Zeugin oder Zeuge ist eine an der Begehung einer Straftat nicht beteiligte Person, die der Aufklärung dienende Aussagen machen kann und nicht Auskunftsperson ist.


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Art. 162 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU180027Verletzung der VerkehrsregelnSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Beweis; Berufung; Stadtrichter; Stadtrichteramt; Vorinstanz; Zeugin; Verfahren; Vorinstanzlich; Vorinstanzliche; Verfahrens; Recht; Gericht; Urteil; Sachverhalt; Entscheid; Begründet; Behörde; Fahrzeug; Einvernahme; Frage; Verletzung; Aussagen; Rüge; Beweise; Polizei; Busse; Erstinstanzlich
ZHUE170240NichtanhandnahmeBeschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Zeuge; Bundesgericht; Bankgeheimnis; Zeugen; Nichtanhandnahme; Falsch; Verfahren; Unterland; Winterthur; Sachen; Bundesgerichts; Rechtsfrage; Verfügung; Bundesgerichtsgesetzes; Empfang; Rechtsmittel; Unentgeltliche; Rechtspflege; Tatsache; Gerichte; Abgewiesen; Tatsachen; Aussage
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2016/231Urteilerhoben (Verfahren 1C_270/2018). Beschwerde; Gericht; Beschwerdeführerin; Beschwerdebeteiligte; Recht; Recht; Berufsgeheimnis; Beschwerdebeteiligten; Entbindung; Interesse; Kantons; Beschwerdegegnerin; Schweizer; Verfahren; Bundesgericht; Schwyz; ärztliche; Kantonsgericht; Hinweisen; Prozess; Urteil; Vorinstanz; Patientin; Schweizerischen; Prozessordnung; Entscheid; Medizinalberuf; Revision; Verfahren; Aufl
BSSB.2018.79 (AG.2021.96)RaufhandelBerufung; Berufungskläger; Strafakten; Schlag; Werden; Stellt; Staatsanwaltschaft; Raufhandel; Schlagen; Person; Strafgericht; Urteil; Halten; Verfahren; Berufungsverhandlung; Aussage; Hätte; Berufungsklägers; Geschlagen; Verletzung; Anschluss; Liegen; Anschlussberufung; Andere; Schuldig; Steckschlüssel; Dieser; Kommen; Weiter; Gestellt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 97Art. 162 und 178 lit. f StPO; Verfahrensstellung nach rechtskräftiger Verurteilung in einem getrennten Verfahren. Eine Person, die in einem getrennten Verfahren für die abzuklärende oder eine damit in Zusammenhang stehende Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, ist grundsätzlich in analoger Anwendung von Art. 162 ff. StPO als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen (E. 2 und 3). Person; Verfahren; Recht; Schuldig; Beschuldigt; Auskunftsperson; Rechtskräftig; Zeuge; Beschuldigte; Zeugin; Einzuvernehmen; Verfahrens; Aussage; Verfahren; Einvernahme; Abzuklärende; Prozess; Urteil; Rechtskräftige; Verurteilt; Personen; Hinweis; Bundesgericht; Verurteilung; Zeugen; Beteiligt; Aussagen; Beschuldigten; Zusammenhang
144 IV 28Belehrungspflichten bei polizeilicher Einvernahme; Auskunftspersonen mit Zeugnisverweigerungsrecht; Unverwertbarkeit von Aussagen; Art. 168, Art. 177, Art. 178 und Art. 179 StPO. Wird eine Person von der Polizei einvernommen und steht fest, dass sie später im Verfahren als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen sein wird, muss die Polizei sie sowohl auf die Rechte und Pflichten einer Auskunftsperson als auch auf jene eines Zeugen oder einer Zeugin aufmerksam machen (E. 1.3). Auskunftsperson; Person; Aussage; Zeuge; Zeugnis; Zeugin; Schuldig; Einvernahme; Zeugnisverweigerungsrecht; Zeugen; Beschuldigt; Polizei; Beschuldigte; Verfahren; Beschwerde; Aussageverweigerungsrecht; Staatsanwalt; Einzuvernehmen; Befragt; Verwertbar; Recht; Verpflichtet; Auskunftspersonen; Aussagen; Einzuvernehmende; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Ehefrau; Befragung; Prozess

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2021.5Berufung; Berufungsgegner; Aussage; Sicht; Verfahren; Aussagen; Bundes; Filter; Hinzufügen; öffnen; Urteil; Person; Sichtverlust; Vorinstanz; Verband; Recht; Flugzeug; leader; Beweis; Verwertbar; Flugzeuge; Formation; Pilot; Bericht; Briefing; Kollision; SUST-Bericht; Verkehr; Stearman; Recht
RR.2019.303Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Recht; Rechtshilfe; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Steuer; Staat; Rechtshilfeersuchen; Schuldig; Gericht; Verfahren; Behörde; Entscheid; Kanton; Verfahrens; Sachverhalt; Staatsanwaltschaft; Person; Ersuchen; Schweiz; Verfahren; Beschuldigte; Umsatzsteuer; Gallen; Kantons; Ersuchende; München; Deutsche; Einvernahme; Verfügung;

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Andreas Do-natsch Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
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