Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
Art. 162 SchKG vom 2023
Art. 162
Das für die Eröffnung des Konkurses zuständige Gericht (Konkursgericht) hat auf Verlangen des Gläubigers, sofern es zu dessen Sicherung geboten erscheint, die Aufnahme eines Verzeichnisses aller Vermögensbestandteile des Schuldners (Güterverzeichnis) anzuordnen.
2. Vollzug >
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Art. 162 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LE140061 | Eheschutz | Gesuch; Gesuchsteller; Suchsgegnerin; Gesuchsgegnerin; Kinder; Berufung; Partei; Unterhalt; Recht; Parteien; Bezahlen; Vorinstanz; Entscheid; Gesuchstellers; Verfahren; Liegenschaft; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Prozesskosten; Terhaltsbeiträge; Vergleich; Angefochten; Woche; Arbeit; Einkommen; Betrag; Eingabe |
ZH | PS150085 | Güterverzeichnis (Art. 83 Abs. 1 und 4 i.V.m. Art. 162 SchKG) | Biger; Gläubiger; Schuldne; Schuldner; Schuldnerin; Beschwerde; Güterverzeichnis; SchKG; Entscheid; Vorinstanz; Recht; Güterverzeichnisses; Konkurs; Sicherung; Bigers; Gläubigers; Rdnung; Anordnung; Verfahren; Sicherungsbedürfnis; Betreibung; Darlehen; Verlust; Gericht; Begründung; Bilanz; Behauptet; Parteien |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
85 III 124 | Betreibungskosten. Sie können nicht allein Gegenstand des Rechtsvorschlages sein. Liegt aber ein gültiger Rechtsvorschlag betreffend die Forderung oder deren Vollstreckbarkeit vor, so umfasst er auch die Kostentragung. Art. 68 und 74 SchKG. Vergleich im Forderungs-, allenfalls Aberkennungsprozess. Er kann sich auch auf das Mass der vom Schuldner zu tragenden Betreibungskosten beziehen. Soweit der Rechtsvorschlag durch den Vergleich nicht beseitigt ist, steht er einer Fortsetzung der Betreibung (hier: durch Konkursandrohung) weiterhin entgegen. Art. 79 und 83 Abs. 2 SchKG. | Betreibung; Recht; Schuldner; Gläubiger; Betreibungs; Forderung; Rechtsvorschlag; Vergleich; SchKG; Betreibungskosten; Gläubigern; Parteien; Konkursandrohung; Rechtsöffnung; Güterverzeichnis; Fortsetzung; Betrag; Zahlung; Gerichtlichen; Vergleiche; Entscheid; Hende; Güterverzeichnisses; Aberkennungsprozess; Betreibungsamt; Parteientschädigung; Beschwerde; Teilbetrag; Zehntel |