1 The court shall advise the parties and third parties of their duty to cooperate, the right to refuse to cooperate and the consequences of default.
2 The court may not consider the evidence taken if parties or third parties have not been advised of their right to refuse to cooperate unless the person concerned consents or his or her refusal would not have been justified.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PE210006 | Negative Feststellungsklage gemäss Art. 85a SchKG (unentgeltliche Rechtspflege) | Beschwerde; Schwerdegegnerin; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Partei; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Gesuch; Rechtspflege; Parteien; Stellt; Beklagte; Kosten; Beschwerdeführers; Dezember; Erfahren; Januar; Weiter; Einkommen; Verfügung; Klägerin; Berücksichtigen; Monatlich; Wohnung; Prozess; Arbeit; Gelten |
ZH | LZ180020 | Unterhalt | Recht; Beklagten; Berufung; Eltern; Unterhalt; Kinder; Partei; Gericht; Betreuung; Entscheid; Unentgeltliche; Parteien; Kindsmutter; Urteil; Beweis; Verfahren; Verhandlung; Mutter; Zeuge; Gesuch; Brief; Rechtspflege; Auferlegt; Rechtsmittel; Elternteil; Vereinbarung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | HG.2003.76 | Entscheid Art. 18 Abs. 1 OR (SR 220); Art. 2, 3, 5 und 6 UWG (SR 241). Auslegung einer vertraglich vereinbarten Konkurrenzklausel, insbesondere des darin verwendeten Begriffs Vertragsgeräte. Ein unlauteres Verhalten ist nicht hinreichend substantiiert dargetan, wenn ohne hinreichende Konkretisierung behauptet wird, die Beklagte sei mit z. T. identischen Unterlagen wie die Klägerin aufgetreten. Die allfällige Verwendung zugänglicher Prospekte oder Homepages ist noch nicht unbefugte Verwertung von Arbeitsergebnissen (Handelsgericht, 25. April 2006, HG.2003.76). | Vertrag; Beklagten; Klage; Produkt; Recht; Kläg; Kläg; Konkurrenz; Parteien; Klägact; Produkte; Experte; Verwende; Unlauter; Vertragsgeräte; Konkurrenzverbot; Verwendet; Expertise; Wäre; Technisch; Experten; Korrosion; Zusammenhang; Replik; Handel; Setze; Beweis; Verwendung; Vertragsgeräte" |
SG | HG.2005.54 | Entscheid Art. 77 PatG (SR 232.14). Die Eintragung des Patents in das Register hat die Rechtsvermutung zur Folge, dass das Patent gültig sei. Wer die Nichtigkeit geltend machen will, muss die sie begründenden Tatsachen behaupten und beweisen, wobei im Massnahmeverfahren Glaubhaftmachen genügt, und zwar auch bei europäischen Patenten (Handelsgericht, 12. Dezember 2005, HG.2005.54). | Gesuch; Patent; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Streitpatent; Gesuchstellerinnen; Bekl; Kläg; Klägact; Praziquantel; Kombination; Beklact; Separatbeilage; Patents; Streitpatents; Glaubhaft; Sankyo; Massnahme; Ausführungen; Recht; Ivermectin; Nichtigkeit; Gültig; Produkt; Gesuchsantwort; Klage; Handelsgericht; EQVALAN |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 III 624 (5A_590/2016) | Art. 260a Abs. 1 ZGB; Art. 260b Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 296 ZPO; Aktivlegitimation zur Anfechtung einer Kindesanerkennung; Beweisfragen im Abstammungsprozess. Voraussetzungen, unter denen die Heimat- und die Wohnsitzgemeinde des Anerkennenden oder die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen auf Anfechtung einer Kindesanerkennung klagen dürfen (E. 3 und 4). Beweis, insbesondere durch DNA-Gutachten, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist. Zulässigkeit und Voraussetzungen einer zwangsweisen Durchsetzung der gerichtlich angeordneten DNA-Begutachtung (E. 5 und 6). | Beschwerde; Kindes; Beschwerdegegner; Interesse; Vater; Klage; Beschwerdeführer; Recht; Beweis; Anfechtung; Schweiz; Urteil; Partei; Beschwerdeführerin; Klagerecht; Mitwirkung; Schweizer; Wohnsitzgemeinde; Begutachtung; Vaters; Heimat; Anerkennung; Kindesverhältnis; Vaterschaft; Gemeinde; Abstammung; Bürger;Beschwerdegegners; Anerkennende |