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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 161 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 1611C. Dretg da burgais

C. Dretg da burgais

Mintga consort salva ses dretg da burgais chantunal e communal.


1 Versiun tenor la cifra I da la LF dals 30 da sett. 2011 (num e dretg da burgais), en vigur dapi il 1. da schan. 2013 (AS 2012 2569; BBl 2009 7573 7581).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 I 68Weitergabe des Korporationsbürgerrechts (Art. 8, 37 Abs. 2 und 191 BV). Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde; Überprüfungsbefugnis (E. 1). Für die Weitergabe des Korporationsbürgerrechts an einen Nachkommen ist Art. 37 Abs. 2 BV, welcher erlaubt, dass Korporationen ihre eigenen Mitglieder in bestimmten Bereichen gegenüber Dritten bevorzugen, nicht massgebend (E. 3). Eine öffentlichrechtliche Korporation, welche von Bundesrechts wegen nicht gezwungen ist, die Bestimmungen des Namens- und Bürgerrechts anzuwenden, verletzt Art. 8 BV, wenn sie die Weitergabe der Mitgliedschaft durch verheiratete Korporationsbürgerinnen und ledige Korporationsbürger ausschliesst (E. 4). Beschwerde; Mitglied; Verwaltung; Bürger; Genosssame; Genossenbürger; Bundes; Korporation; Verwaltungsgericht; Bürgerrecht; Regel; Recht; Regelung; Statuten; Beschwerdeführerin; Mitgliedschaft; Verheiratet; Rechte; Genossenbürgerin; Bundesgericht; Nachkommen; Lachen; Familie; Verfassung; Mitglieder; Gemeinde; Familien; Namens; Kanton; Familiennamen
129 I 265Art. 8 Abs. 3 und Art. 116 Abs. 2 BV; Art. 73 und 76 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; Art. 12 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 5 GlG; Gleichstellung von Mann und Frau; Familien-/Kinderzulage; interkantonale Kollisionsregel; Gerichtskosten für das bundesgerichtliche Verfahren. Verfassungswidrigkeit einer Regelung, die den Anspruch auf Auszahlung von Familien-/Kinderzulagen bei Anspruchskonkurrenz zwischen erwerbstätigen Eheleuten dem "Vater" zuweist (E. 2-4). Befugnis zur Schaffung einer interkantonalen Kollisionsregel (E. 4.2-5.2). Abstellen auf die für das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU aufgrund des Freizügigkeitsabkommens (FZA) geltenden Kollisionsregeln der Art. 73 und 76 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (E. 5.3). Keine Kostenfreiheit des Verfahrens vor dem Bundesgericht (E. 6.2). Kanton; Familie; Familien; Familienzulage; Familienzulagen; Anspruch; Kantonal; Freiburg; Kantone; Kantonale; Zulage; Kinder; Regelung; Recht; Vater; Interkantonal; Mitgliedstaat; Anspruchs; Verwaltungsgericht; Schweiz; Verhältnis; Leistung; Interkantonale; Höhere; Beschwerde; Beschäftigung; Verfassung; Verordnung; Bundesgericht; Kantons
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