E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Civil Procedure Code (CPC)

Art. 160CPC from 2021

Art. 160 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 160 Duty to cooperate

1 Parties and third parties have a duty to cooperate in the taking of evidence. In particular, they have the duty:

a.
to make a truthful deposition as a party or a witness;
b.1
to produce the physical records, with the exception of documents forming correspondence between a party or a third party and a lawyer who is entitled to act as a professional representative, or with a patent attorney as defined in Article 2 of the Patent Attorney Act of 20 March 20092
c.
to allow an examination of their person or property by an expert.

2 The court has free discretion to decide on the duty of minors to cooperate.3 It shall take account of the child's welfare.

3 Third parties that are under a duty to cooperate are entitled to reasonable compensation.


1 Amended by No I 4 of the FA of 28 Sept. 2012 on the Amendment of Procedural Provisions on Lawyers' Professional Secrecy, in force since 1 May 2013 (AS 2013 847; BBl 2011 8181).
2 SR 935.62
3 Amended by Annex 2 No 3, in force since 1 Jan. 2013 (AS 2010 1739, 2011 725; BBl 2006 7221, 2006 7001).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 160 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220051ArresteinspracheBeschwerde; Beschwerdeführerin; Instanz; Beweis; Arrest; Vorinstanz; Beweismittel; Nerin; Recht; Beschwerdegegnerin; Noven; Verfahren; Entscheid; Darlehen; Verfahren; Partei; Arresteinsprache; Darlehensvertrag; Korrespondenz; Noveneingabe; Reichte; Parteien; Dokument; Bracht; Interesse; Frist; Verfahrens; Bringe; Echtheit
ZHHG190163ForderungPartei; Parteien; Klagte; Beklagten; Recht; Erledigungsvertrag; Forderung; Vertrag; Vertrags; Einbringer; Abrechnung; Depot; Ziffer; Transaktion; Abtretung; Schlussabrechnung; Sachverständige; Wille; Kaufpreis; Erledigungsvertrags; Zession; Quasifusion; Zustimmung; Willen; -Depot; Forderung; Aktien; Bestritten; Sacheinlage
Dieser Artikel erzielt 50 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2018.1 (AG.2018.569)Eheschutz, Regelung des Getrenntlebens (Unterhalt)Berufung; Arbeit; Berufungsbeklagte; Einkommen; Unterhalt; Berufungskläger; Unterhalts; Ehefrau; Werden; Taggeld; August; Gericht; Monatlich; Berufungsbeklagten; Januar; Entsprechend; Partei; Entscheid; Februar; Einkommen; Weiter; Grundbedarf; Einkommens; Gelten; Ehemann; Ehegatte; Eingabe; Insbesondere; Krankenkasse; Gemäss
BSZB.2016.29 (AG.2017.231)GetrenntlebenBerufung; Berufungskläger; Recht; Ehemann; Entscheid; Ehefrau; Koste; Türkei; Vorinstanz; Unterhalt; Unentgeltliche; Rente; Miete; Einkommen; Unterhalts; Monatlich; Wohnung; Berufungsklägers; Hypothetische; Rechtspflege; Ehemannes; Liegenschaft; Renten; Unterhaltsbeitrag; Prämienverbilligung; Angerechnet; Partei; Gericht; Abänderung; Krankenkassenprämie
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 139 (4A_125/2020)
Regeste
Auskunftsrecht nach Art. 8 Abs. 2 lit. a und Abs. 5 DSG ; verfügbare Angaben über die Herkunft der Daten. Der materielle Anspruch auf Auskunftserteilung ( Art. 8 Abs. 2 lit. a DSG ) und die Voraussetzungen sowie der Umfang des Anspruchs auf Beweisabnahme nach Art. 150 Abs. 1 und 152 Abs. 1 ZPO sind auseinanderzuhalten. Weder der materielle Anspruch auf Auskunft nach Datenschutzgesetz noch der zivilprozessuale Anspruch auf Beweisabnahme dürfen aber zu einer verpönten Beweisausforschung missbraucht werden, indem beispielsweise das Auskunftsbegehren einzig zum Zweck gestellt wird, eine (spätere) Gegenpartei auszuforschen und Beweise zu beschaffen, an die eine Partei sonst nicht gelangen könnte (E. 1.7-1.7.2).
Daten; Auskunft; Beschwerde; Recht; Datensammlung; Herkunft; Person; Beweis; Beschwerdeführerin; Auskunftsrecht; Beschwerdegegner; Datenschutz; Gespräch; Personen; Inhaber; Informationen; Anspruch; Verfügbar; Recht; Auskunftspflicht; Herkunftsangaben; Datenschutzgesetz; General; Counsel; Gesprächs; ROSENTHAL; Vorhandene; Anwalts; Partei; Schriftlich
143 III 624 (5A_590/2016)Art. 260a Abs. 1 ZGB; Art. 260b Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 296 ZPO; Aktivlegitimation zur Anfechtung einer Kindesanerkennung; Beweisfragen im Abstammungsprozess. Voraussetzungen, unter denen die Heimat- und die Wohnsitzgemeinde des Anerkennenden oder die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen auf Anfechtung einer Kindesanerkennung klagen dürfen (E. 3 und 4). Beweis, insbesondere durch DNA-Gutachten, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist. Zulässigkeit und Voraussetzungen einer zwangsweisen Durchsetzung der gerichtlich angeordneten DNA-Begutachtung (E. 5 und 6). Beschwerde; Kindes; Beschwerdegegner; Interesse; Vater; Klage; Beschwerdeführer; Recht; Beweis; Anfechtung; Schweiz; Urteil; Partei; Beschwerdeführerin; Klagerecht; Mitwirkung; Schweizer; Wohnsitzgemeinde; Begutachtung; Vaters; Heimat; Anerkennung; Kindesverhältnis; Vaterschaft; Gemeinde; Abstammung; Bürger;Beschwerdegegners; Anerkennende

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1096/2020ÖffentlichkeitsprinzipBeschwerde; Recht; Dokument; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerinnen; Geheim; Rechtsgutachten; Bundes; Person; Zugang; Beschwerdegegner; STENFO; Interesse; Vorinstanz; Kernkraftwerk; Personen; Anwalt; Urteil; Amtliche; Personendaten; Bundesverwaltung; Kernkraftwerkbetreiberin; Informationen; Beruf; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Daten; Auftrag; Entsorgung
A-306/2015ÖffentlichkeitsprinzipDokument; Zugang; Dokumente; E-Mail; Beschwerde; Anwalt; Vorinstanz; Anwalts;Drittperson; Banken; Behörde; EDÖB; Dokumenten; Anwaltsgeheimnis; Verfahren; Beschwerdeführer; Verfahren; Mail; Recht; Behörden; Klient; E-Mail; Stellung; Programm; Informationen; Verfügung; Urteil; Zugangs

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HASENBÖHLER Kommentar zur ZPO2016
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz