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Codice civile svizzero (CCS)

Der Art. 160 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 160 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNT160001NamensänderungBerufung; Berufungskläger; Namens; Recht; Namensänderung; Berufungsklägers; Vorinstanz; Entscheid; Gemeindeamt; Kanton; Verfahren; Kantons; Gesuch; Achtenswert; Achtenswerte; Verfahren; Unentgeltliche; Nachvollziehbar; Berufungsverfahren; Gericht; Verfügung; Jüdischen; Rekurs; Obergericht; Parlamentarische; Vater; Basel
ZHNW080001Wichtige Gründe zur NamensänderungNamens; änderung; Rekurrent; Namensänderung; Rekurrenten; Mutter; Vater; Sorge; Recht; Elterliche; Bundesgericht; Kinder; Scheidung; Wichtiger; Familie; Interesse; Kindes; Vaters; Bundesgerichts; Eltern; Elterlichen; Verfügung; Praxis; Aufwächst; Rechtsprechung; Derlichkeit; Gesetzliche; Scheidungskinder; Wichtigen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 90 502Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 28 IVG; Art. 26bis, Art. 27, Art. 27bis Abs. 1 IVV: Die Bedeutung der Alimentenzahlungen im Hinblick auf die Wahl der Bemessungsmethode bei einer geschiedenen oder in Trennung lebenden Frau.Invalidität; Beschwerde; Erwerbstätig; Beschwerdeführerin; Haushalt; Erwerbstätigkeit; Ausgleichskasse; Alimente; Invaliditätsgrad; Verhältnisse; Trennung; Methode; Invalid; Alimenten; Tätigen; Prozent; Aufgabenbereich; Nachgehen; Stunden; Rente; Kinder; Verfügung; Leistung; Würde; Unterhalt; Invaliditätsbemessung; Gemischte
BSVD.2017.151 (AG.2017.819)NamensänderungBeigeladene; Namens; Beigeladenen; Rekurrent; Familie; Familienname; Rekurrenten; Namensänderung; Familiennamen; Vorinstanz; Kinder; Verfahren; Entscheid; Rekurs; Kindes; Werden; Eltern; Mutter; Spreche; Gründe; Änderung; Namens; Seiner; Kosten; Interesse; Elterliche; Justizund; Sicherheitsdepartement; Beantragt; Familiennamens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 97 (5A_477/2010)Art. 30 Abs. 1 und Art. 267 Abs. 1 ZGB; Namensänderung bei einem adoptierten Erwachsenen. Der Wunsch einer 56-jährigen Person, nach der Adoption den bisherigen Familiennamen weiterzuführen, bringt die enge Verbindung zwischen dem Namen und der Persönlichkeit zum Ausdruck und genügt als wichtiger Grund im Sinne von Art. 30 Abs. 1 ZGB, um die Namensänderung zu bewilligen (Änderung der Rechtsprechung; E. 3). Namens; Beschwerde; Adoption; Beschwerdeführerin; Recht; Familiennamen; Urteil; Namensänderung; Erwachsenen; Person; Rechtsprechung; Ausserrhoden; Appenzell; Bundesgericht; Persönlichkeit; Gesetzliche; Namensführung; Interesse; Erwachsenenadoption; Erworbenen; Namenswechsel; Bewilligen; Verwaltungsgericht; Beibehaltung; Familiennamens; Früheren; Zivilsachen; Wunsch; Kantons
136 III 168 (5A_712/2009)Art. 30 Abs. 1 und Art. 160 ZGB; Art. 23 Abs. 2 und Art. 37 IPRG; Art. 8 und 14 EMRK; Namensänderung eines Ehegatten. Gesuch einer Doppelbürgerin, welche anstelle des mit der Heirat erworbenen Familiennamens nach den Namensregeln von Sri Lanka einzig den Vornamen des Ehemannes als Nachnamen führen will (E. 3). Namens; Beschwerde; Familie; Beschwerdeführerin; Recht; Familienname; Ehemannes; Namensänderung; Familiennamen; Vorname; Ehegatte; Nachname; Obergericht; Ehegatten; Urteil; Vornamen; Ma; Europäische; Gerichtshof; Lanka; Familiennamens; Nachnamen; Menschenrechte; Gesuch; Staat; Schweiz; Bundesgericht; Kantons

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HAUSHEER, REUSSER, GEISER Kommentar zum Eherecht1988
HAUSHEER, REUSSER, GEISER Kommentar zum Eherecht1988
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