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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 160SCC from 2021

Art. 160 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 1601B. Surname

B. Surname

1 Each spouse retains his or her surname.

2 However, the prospective spouses may declare to the civil registrar that they wish bear the surname of the bride or the groom as the family surname.

3 If the prospective spouses retain their surnames, they decide which of the surnames their children will bear. In justified cases, the civil registrar may relieve the prospective spouses of this obligation.


1 Amended by No I of the FA of 30 Sept. 2011 (Name and Citizenship), in force since 1 Jan. 2013 (AS 2012 2569; BBl 2009 7573 7581).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 160 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNT160001NamensänderungBerufung; Berufungskläger; Namens; Recht; Namensänderung; Berufungsklägers; Vorinstanz; Entscheid; Gemeindeamt; Kanton; Verfahren; Kantons; Gesuch; Achtenswert; Achtenswerte; Verfahren; Unentgeltliche; Nachvollziehbar; Berufungsverfahren; Gericht; Verfügung; Jüdischen; Rekurs; Obergericht; Parlamentarische; Vater; Basel
ZHNW080001Wichtige Gründe zur NamensänderungNamens; änderung; Rekurrent; Namensänderung; Rekurrenten; Mutter; Vater; Sorge; Recht; Elterliche; Bundesgericht; Kinder; Scheidung; Wichtiger; Familie; Interesse; Kindes; Vaters; Bundesgerichts; Eltern; Elterlichen; Verfügung; Praxis; Aufwächst; Rechtsprechung; Derlichkeit; Gesetzliche; Scheidungskinder; Wichtigen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 90 502Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 28 IVG; Art. 26bis, Art. 27, Art. 27bis Abs. 1 IVV: Die Bedeutung der Alimentenzahlungen im Hinblick auf die Wahl der Bemessungsmethode bei einer geschiedenen oder in Trennung lebenden Frau.Invalidität; Beschwerde; Erwerbstätig; Beschwerdeführerin; Haushalt; Erwerbstätigkeit; Ausgleichskasse; Alimente; Invaliditätsgrad; Verhältnisse; Trennung; Methode; Invalid; Alimenten; Tätigen; Prozent; Aufgabenbereich; Nachgehen; Stunden; Rente; Kinder; Verfügung; Leistung; Würde; Unterhalt; Invaliditätsbemessung; Gemischte
BSVD.2017.151 (AG.2017.819)NamensänderungBeigeladene; Namens; Beigeladenen; Rekurrent; Familie; Familienname; Rekurrenten; Namensänderung; Familiennamen; Vorinstanz; Kinder; Verfahren; Entscheid; Rekurs; Kindes; Werden; Eltern; Mutter; Spreche; Gründe; Änderung; Namens; Seiner; Kosten; Interesse; Elterliche; Justizund; Sicherheitsdepartement; Beantragt; Familiennamens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 97 (5A_477/2010)Art. 30 Abs. 1 und Art. 267 Abs. 1 ZGB; Namensänderung bei einem adoptierten Erwachsenen. Der Wunsch einer 56-jährigen Person, nach der Adoption den bisherigen Familiennamen weiterzuführen, bringt die enge Verbindung zwischen dem Namen und der Persönlichkeit zum Ausdruck und genügt als wichtiger Grund im Sinne von Art. 30 Abs. 1 ZGB, um die Namensänderung zu bewilligen (Änderung der Rechtsprechung; E. 3). Namens; Beschwerde; Adoption; Beschwerdeführerin; Recht; Familiennamen; Urteil; Namensänderung; Erwachsenen; Person; Rechtsprechung; Ausserrhoden; Appenzell; Bundesgericht; Persönlichkeit; Gesetzliche; Namensführung; Interesse; Erwachsenenadoption; Erworbenen; Namenswechsel; Bewilligen; Verwaltungsgericht; Beibehaltung; Familiennamens; Früheren; Zivilsachen; Wunsch; Kantons
136 III 168 (5A_712/2009)Art. 30 Abs. 1 und Art. 160 ZGB; Art. 23 Abs. 2 und Art. 37 IPRG; Art. 8 und 14 EMRK; Namensänderung eines Ehegatten. Gesuch einer Doppelbürgerin, welche anstelle des mit der Heirat erworbenen Familiennamens nach den Namensregeln von Sri Lanka einzig den Vornamen des Ehemannes als Nachnamen führen will (E. 3). Namens; Beschwerde; Familie; Beschwerdeführerin; Recht; Familienname; Ehemannes; Namensänderung; Familiennamen; Vorname; Ehegatte; Nachname; Obergericht; Ehegatten; Urteil; Vornamen; Ma; Europäische; Gerichtshof; Lanka; Familiennamens; Nachnamen; Menschenrechte; Gesuch; Staat; Schweiz; Bundesgericht; Kantons

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HAUSHEER, REUSSER, GEISER Kommentar zum Eherecht1988
HAUSHEER, REUSSER, GEISER Kommentar zum Eherecht1988
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