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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 160SCC from 2022

Art. 160 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 160

1. Any person who takes possession of, accepts as a gift or as the subject of a pledge, conceals, or assists in the disposal of goods which he knows or must assume have been acquired by way of an offence against property shall be liable to a custodial sentence not exceeding five years or to a monetary penalty.

The offender shall be liable to the penalty applicable to the original offence if that penalty is reduced.

If the original offence is prosecuted only on complaint, the handling of stolen goods is prosecuted only if a complaint has been made in respect of the original offence.

2. If the offender acts for commercial gain, he shall be liable to a custodial sentence not exceeding ten years or to a monetary penalty of not less than 90 daily penalty units.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 160 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210439Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.
ZHUE190107EinstellungBeschwerde; Beschwerdegegner; Hauptbeschuldigte; Hauptbeschuldigten; Ziffer; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Beschwerdegegners; Untersuchung; Einstellung; Geldwäscher; Beweis; Tochter; Staatsanwaltschaft; Geldwäscherei; Herkunft; Verfahren; Gericht; Gelder; Konto; Erwiesen; Urteil; Beweise; Verbrechen; Gewusst; Vortat; Verfügung; Genügend
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2019.3 (AG.2020.233)Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mit Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen, Hehlerei, Hinderung einer Amtshandlung, mehrfache rechtswidrige Einreise, mehrfacher rechtswidriger Aufenthalt sowie mehrfache Übertretung nach Art. 19a des BetäubungsmittelgesetzesSchuldig; Beschuldigte; Betäubungsmittel; Werden; Urteil; Kokain; Mehrfach; Gemäss; Berufung; Beschuldigten; Mehrfache; Schweiz; Freiheit; Geldstrafe; Betäubungsmittelgesetz; Freiheitsstrafe; Landes; Schwer; Rechtswidrige; Gestellt; Strafzumessung; Verfahren; Landesverweisung; Sprechen; Verbrechen; Gericht; Gemessen; Jahren; Täter; Strafgericht
BSSB.2017.42 (AG.2019.310)Hehlerei (BGer 6B_678/2019)Berufung; Berufungskläger; Erfahren; Urteil; IPhone; Verfahren; Hehler; Schriftliche; Hehlerei; Bundesgericht; Appellationsgericht; Verkäufer; Schriftlichen; Vorinstanz; Schwer; Geldstrafe; November; Bedingt; Worden; Dessen; Berufungsbegründung; Vorliegend; Bedingte; Verfahrens; Berufungsverfahren; Stellt; Liegende; Werden; Strafe; IPhones
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 340 (6B_1178/2019)
Regeste
Art. 21 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 (SIS-II-Verordnung) und der Verordnung (EU) 2018/1861; Voraussetzungen für die Ausschreibung von Einreiseverboten im Schengener Informationssystem (SIS). Art. 24 Abs. 2 Bst. a SIS-II-Verordnung setzt weder eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr voraus, noch verlangt die Bestimmung einen Schuldspruch wegen einer Straftat, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist. Insoweit genügt, wenn der entsprechende Straftatbestand eine Freiheitsstrafe im Höchstmass von einem Jahr oder mehr vorsieht. Indes ist im Sinne einer kumulativen Voraussetzung stets zu prüfen, ob von der betroffenen Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht (Art. 24 Abs. 2 SIS-II-Verordnung). An die Annahme einer solchen Gefahr sind keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Nicht verlangt wird, dass das "individuelle Verhalten der betroffenen Person eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt" (E. 4.4-4.8).
Verordnung; SIS-II-Verordnung; Ausschreibung; Landesverweisung; Urteil; Einreise; Schengen; Gefahr; Sicherheit; Recht; Verurteilung; Freiheitsstrafe; Einreiseverbot; Person; Schengener; Entscheid; Schweiz; Aufenthalt; Rechtliche; Schwere; Beschwerde; Drittstaatsangehörige; Verfahren; Verletzung; Schwere; Kantons; Europäischen; Taten; Beschwerdeführer
133 IV 145 (6P.36/2007)Art. 20 StGB (Art. 13 aStGB); Einholung eines psychiatrischen Gutachtens. Posttraumatische Belastungs- und Anpassungsstörungen gehen nur selten mit Straftaten einher. Es ist kaum denkbar, dass sie zur Aufhebung der Einsichtsfähigkeit führen (E. 3.5). Die Diagnose derartiger Störungen wie auch der Umstand, dass dem Beschwerdeführer eine volle Invalidenrente zugesprochen worden ist, vermögen keine ernsthaften Zweifel an der Schuldfähigkeit zu begründen (E. 3.6). Beschwerde; Zweifel; Basel; Beschwerdeführer; Traumatische; Zurechnungsfähigkeit; Belastungs; AStGB; Anpassungsstörung; Vorinstanz; Basel-Stadt; Urteil; Kantons; Nichtigkeitsbeschwerde; Psychiatrische; Posttraumatische; Schwere; Rechtlich; Appellationsgericht; Ernsthafte; Gutachten; Störung; Taten; Sachverständigen; Gerichts; Beeinträchtigung; Belastungsstörung; Umstände; Schuldfähigkeit; StGB

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-3800/2017AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdef; Beschwerdeführer; Recht; Flücht; Flüchtling; Beschwerdeführers; Recht; Enschaf; Flüchtlingseigenschaft; Türkei; Verwerflich; Widerruf; Asylwiderruf; Vorinstanz; Urteil; Schweiz; Aberkennung; Verwerfliche; Verurteilt; Handlung; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Mutter; Staat; Widerhandlung; Rechts; Interesse
D-2110/2019Asyl und Wegweisung (verkürzte Beschwerdefrist)Beschwerde; Beschwerdeführer; Wegweisung; Recht; Heimat; Algerien; Gesuch; Glaubhaft; Verfahren; Erkennen; Entscheid; Verfügung; Verfahrens; Probleme; Sind; Gewährung; Vater; Vollzug; Schweiz; Begründet; Bundesverwaltungsgericht; Flüchtlingseigenschaft; Wegweisungsvollzug; Vorbringen; Gericht; Person; Zumutbar; Behandlung; Substanz; Wurde

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2020.9Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Gericht; Hehler; Appenzell; Kantons; Ausserrhoden; Gerichtsstand; Staatsanwalt; StA/BS; Vernahm; Bestell; Einvernahme; Basel-Stadt; Vortat; Vortäter; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Eschwerdekammer; Gerichtsstands; Bestellung; Beschwerdekammer; Mobiltelefon; Bestellungen; Geräte; Zuständigkeit; Mobiltelefone; Bundesstrafgericht; Hehlerei; Erwägung
BG.2018.17Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Kantons; Täter; Bande; Verfahrensakten; Gesuch; Behörden; Delikt; Ordner; Begangen; Verfolgung; Diebstahl; Bundesstrafgericht; Gerichtsstand; Täterschaft; Verübt; Taten; Unbekannte; Eschwerdekammer; Generalstaatsanwaltschaft; Ortes; Beschuldigte; Unbekannten; Zuständig; Delikte; Bundesstrafgerichts; Oberstaatsanwaltschaft; Beschuldigten

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WeissenbergerBasler Kommentar zum StGB2019
WeissenbergerBasler Kommentar, Strafgesetzbuch II2003
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