Art. 160 OR de 2022
Art. 160
1 Lorsqu’une peine a été stipulée en vue de l’inexécution ou de l’exécution imparfaite du contrat, le créancier ne peut, sauf convention contraire, demander que l’exécution ou la peine convenue.
2 Lorsque la peine a été stipulée en vue de l’inexécution du contrat au temps ou dans le lieu convenu, le créancier peut demander à la fois que le contrat soit exécuté et la peine acquittée, s’il ne renonce expressément à ce droit ou s’il n’accepte l’exécution sans réserves.
3 Le débiteur conserve la faculté de prouver qu’il a le droit de se départir du contrat en payant la peine stipulée.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 327 (4A_579/2017) | Art. 160 ff., Art. 321a, Art. 321e und Art. 362 OR; Arbeitsvertrag, Konventionalstrafe. Vereinbarkeit einer Konventionalstrafe mit Art. 321e OR (E. 5); insbesondere Unterscheidung nach deren Straf- oder Ersatzcharakter (E. 5.2). Rechtsfolgen der Unvereinbarkeit einer Konventionalstrafe mit Art. 321e OR (E. 5.4). | Arbeit; Konventionalstrafe; Arbeitnehmer; Vertragsverletzung; Vereinbart; Urteil; Arbeitsvertrag; Haftung; Vertraglich; Ersatz; Schaden; Vereinbarte; Vorinstanz; Arbeitnehmers; Beklagten; Verletzung; Ersatzcharakter; Parteien; Vertragsverletzungen; Vertragsstrafe; Arbeitgeber; Kantons; Unabhängig; Verletzungen; SANTORO; Disziplinarmassnahme; Nichtig; Abrede; Treuepflicht |
138 III 746 (4A_160/2012) | Herabsetzung einer Konventionalstrafe, die im Wegfall einer Forderung besteht (Art. 163 Abs. 3 OR); Verzugszinsen. Rechtsnatur der Herabsetzung. Verzugszinsen für die Forderung, die bei Verfall der Konventionalstrafe hätte wegfallen sollen und die teilweise bestehen bleibt, sind nicht erst ab dem Entscheid über den Umfang der Herabsetzung geschuldet. Das Vertrauen in den Bestand der ungekürzten, mit Recht und Billigkeit nicht mehr vereinbaren Konventionalstrafe wird nicht geschützt. Es kommt der gewöhnliche Zinssatz zur Anwendung (E. 6). | Konventionalstrafe; Herabsetzung; Beschwerde; Recht; Urteil; Verzugszins; Geschuldet; Beschwerdegegner; Richter; Hinweise; Vertrag; Betrag;Clause; Gestaltungsurteil; Bundesgericht; Pénale; Glauben; Vorinstanz; Grundsätze; Beschwerdeführerin; Vereinbaren; Billigkeit; SECRÉTAN; Hinweisen; Pénale; SCHOCH; Forderung; Lehre |