E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 160OR from 2022

Art. 160 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 160

1 Where a penalty is promised for non-performance or defective performance of a contract, unless otherwise agreed, the creditor may only compel performance or claim the penalty.

2 Where the penalty is promised for failure to comply with the stipulated time or place of performance, the creditor may claim the penalty in addition to performance provided he has not expressly waived such right or accepted performance without reservation.

3 The foregoing does not apply if the debtor can prove that he has the right to withdraw from the contract by paying the penalty.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 160 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP190013ForderungVorfälligkeitsentschädigung; Vorinstanz; Schwerde; Partei; Vertrag; Ziffer; Beschwerde; Beklagten; Zinssatz; Negativzins; Berechnung; Positiv; Vorzeitig; Parteien; Höhe; Kreditreglement; Vereinbart; Recht; Vereinbarte; Negativzinsen; Negativ; Wortlaut; Kreditreglements; Festhypothek; Auslegung; Vertraglich; Wiederanlage; Vereinbarten; Laufzeit; Negative
ZHFV180094Vorfälligkeitsentschädigung bei Festhypothek: Berechnung der Entschädigung, insbesondere Berücksichtigung von Negativzinsen; Saldierungsgebühr.Kredit; Gebühr; Fällig; Vorfälligkeitsentschädigung; Vertrag; Gebühren; Partei; Negativzins; Vertrags; Beklagten; Negativzinsen; Gericht; Kreditreglement; Vorzeitig; Vereinbart; Hypothek; Parteien; Höhe; Vorzeitige; Schaden; Recht; Geschuldet; Vereinbarte; Berechnung; Zinssatz; Laufzeit; Wiederanlage; Rückzahlung; Bezahlen; Werden
Dieser Artikel erzielt 18 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2005.29Entscheid Art. 2 Abs. 2, Art. 657 ZGB (SR 210); Art. 63 Abs. 1, Art. 216 OR (SR 220). Die Kläg; Klägact; Rahmenvertrag; Objekt;Recht; Trags; Grundstück; Vertrag; Träge; Kaution; Objekte; Beklagten; Trages; Vereinbart; Käufer; Anzahlung; Liegenschaft; Frist; Vertrags; Übernahme; Käuferangebot; Leistung; Liegenschaften; Partei; Parteien; Gültig; Beurkundung; Vertraglich
LUA 04 294_2§ 19 Abs. 1 Ziff. 3 GGStG. Abzüge vom Veräusserungspreis. Behandlung eines Reuegeldes bzw. einer Konventionalstrafe. Fall einer "Reuegeldzahlung" für ein nicht zustande gekommenes Grundstückgeschäft. Berücksichtigung des Betrages als Auslage für die Durchführung eines späteren Veräusserungsgeschäfts in concreto verneint (Erw. 4c).

Veräusserung; Reuegeld; Grundstückgewinnsteuer; Wirtschaftlich; Recht; GGStG; Bauland; Auslage; Gemeinde; Wirtschaftliche; Kaufvertrag; Veräusserungsgeschäft; Zusammenhang; Auslagen; Wirtschaftlichen; Grundstücke; Verkauf; Vertrag; Liegenschaft; Reuegeldzahlung; Beschwerdeführer; Rechtsnatur; Landwirtschaftlichen; Rücktritt; Abgezogen; Veräusserungspreis; Veräusserungsgeschäfts; Abzugsfähig; Einzonung; Abgeschlossen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 327 (4A_579/2017)Art. 160 ff., Art. 321a, Art. 321e und Art. 362 OR; Arbeitsvertrag, Konventionalstrafe. Vereinbarkeit einer Konventionalstrafe mit Art. 321e OR (E. 5); insbesondere Unterscheidung nach deren Straf- oder Ersatzcharakter (E. 5.2). Rechtsfolgen der Unvereinbarkeit einer Konventionalstrafe mit Art. 321e OR (E. 5.4). Arbeit; Konventionalstrafe; Arbeitnehmer; Vertragsverletzung; Vereinbart; Urteil; Arbeitsvertrag; Haftung; Vertraglich; Ersatz; Schaden; Vereinbarte; Vorinstanz; Arbeitnehmers; Beklagten; Verletzung; Ersatzcharakter; Parteien; Vertragsverletzungen; Vertragsstrafe; Arbeitgeber; Kantons; Unabhängig; Verletzungen; SANTORO; Disziplinarmassnahme; Nichtig; Abrede; Treuepflicht
138 III 746 (4A_160/2012)Herabsetzung einer Konventionalstrafe, die im Wegfall einer Forderung besteht (Art. 163 Abs. 3 OR); Verzugszinsen. Rechtsnatur der Herabsetzung. Verzugszinsen für die Forderung, die bei Verfall der Konventionalstrafe hätte wegfallen sollen und die teilweise bestehen bleibt, sind nicht erst ab dem Entscheid über den Umfang der Herabsetzung geschuldet. Das Vertrauen in den Bestand der ungekürzten, mit Recht und Billigkeit nicht mehr vereinbaren Konventionalstrafe wird nicht geschützt. Es kommt der gewöhnliche Zinssatz zur Anwendung (E. 6). Konventionalstrafe; Herabsetzung; Beschwerde; Recht; Urteil; Verzugszins; Geschuldet; Beschwerdegegner; Richter; Hinweise; Vertrag; Betrag;Clause; Gestaltungsurteil; Bundesgericht; Pénale; Glauben; Vorinstanz; Grundsätze; Beschwerdeführerin; Vereinbaren; Billigkeit; SECRÉTAN; Hinweisen; Pénale; SCHOCH; Forderung; Lehre

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-201/2012Imposta sul valore aggiuntoZione; Della; Consid; Prestazione; Ricorrente; Dalla; Risarcimento; Federale; Danno; Convenzione; Tribunale; Importo; Contro; Strativo; Gennaio; Amministrativo; importo; Dicembre; Parti; Cambio; Ricorso; Controprestazione; Cifra; Quale; Fatti; Quanto; Presente
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz