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Loi fédérale sur le droit international privé (LDIP)

Art. 160 LDIP de 2022

Art. 160 Loi fédérale
sur le droit international privé (LDIP) drucken

Art. 160

1 Une société qui a son siège à l’étranger peut avoir une succursale en Suisse. Cette succursale est régie par le droit suisse.

2 Le droit suisse régit la représentation d’une telle succursale. L’une au moins des personnes autorisées à représenter ces succursales doit être domiciliée en Suisse et être inscrite au registre du commerce.

3 Le Conseil fédéral fixe les modalités concernant l’inscription obliga­toire au registre du commerce.

VI. Transfert, fusion, scission et transfert de patrimoine >1. Transfert d’une société de l’étranger en Suisse >a. Principe88

88 Nouvelle teneur selon l’annexe ch. 4 de la LF du 3 oct. 2003 sur la fusion, en vigueur depuis le 1er juil. 2004 (RO 2004 2617; FF 2000 3995).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 160 Loi fédérale sur le droit international privé (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE190208OrganisationsmangelZweigniederlassung; Beklagten; Handelsregister; Kantons; Schweiz; Beschwerde; Organisation; Handelsgericht; Zürich; Streitwert; Frist; Einzelrichter; Organisationsmangel; Schweizerischen; Handelsregisteramt; Adrienne; Einzelgericht; Gerichtsschreiberin; Urteil; Bundesgericht; Hennemann; Bundesgesetzes; Verpflichtet; Auferlegt; Festgesetzt; Gerichtsgebühr; Rechtsmittelfrist; Vorzunehmen; Urteils; Bezahlen
ZHHE190087OrganisationsmangelBeklagten; Zweigniederlassung; Kantons; Handelsregister; Beschwerde; Organisation; Handelsregisteramt; Einzelrichter; Frist; Schweiz; Organisationsmangel; Zürich; Handelsgericht; Suter; Leonard; Einzelgericht; Bundesgericht; Gerichtsschreiber; Urteil; Streitwert; Angewiesen; Verpflichtet; Bezahlen; CHE- Umtriebsentschädigung; Festgesetzt; Gelöscht; Auferlegt; Gerichtsgebühr; Vorzunehmen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 00 131Art. 51 DBG; § 7 StG. Beschränkte Steuerpflicht eines ausländischen Unternehmens mit einer Zweigniederlassung in der Schweiz. Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien. Auslegung des Begriffs der «Betriebsstätte».

Betrieb; Betriebsstätte; Zweigniederlassung; Schweiz; Unternehmen; Geschäftseinrichtung; Steuerpflicht; Beschwerde; Abkommen; Feste; Unternehmens; Beschränkte; Rechtlich; Definition; Firma; Person; Wirtschaftliche; Handelsregister; Beschwerdeführerin; Bedeutet; Erfüllt; Staat; Vertragsstaat; Begründe; Recht; Einrichtungen; Beschränkten; Kanton; Zweigniederlassungen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 281Art. 8a SchKG, Art. 160 ZPO; Recht des Nichtgläubigers auf Einsicht in die Konkursakten. Der Umstand, dass die Konkursmasse einen Zivilprozess gegen einen Nichtgläubiger erhoben hat, vermag das für die Akteneinsicht gemäss Art. 8a SchKG erforderliche Interesse nicht zu begründen (E. 3). Konkurs; Einsicht; Beschwerde; SchKG; Beschwerdeführerin; Konkursakten; Konkursmasse; Zivilprozess; Recht; Interesse; Einsichtsrecht; Gesuch; Aufsichtsbehörde; Betreibung; Edition; Gesuchsteller; Betreibungs; Konkursgläubiger; Person; Akten; Schützen; Klagen; BlSchK; Urteil; Hängigen; Einsehen; Vorinstanz; Rechtsprechung
124 III 83Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Positiver Kompetenzkonflikt zwischen einem ausländischen staatlichen Gericht und einem Schiedsgericht mit Sitz in der Schweiz (Art. 25 lit. a IPRG; Art. II NYÜ). Das Urteil eines ausländischen staatlichen Gerichts, das die Streitsache trotz Vorliegens einer Schiedsklausel, die den Anforderungen von Art. II NYÜ genügt, an die Hand genommen hat, ist in der Schweiz mangels indirekter Zuständigkeit gemäss Art. 25 lit. a IPRG nicht anerkennungsfähig (E. 5). Schiedsgericht; Beschwerde; Entscheid; Gericht; Staatliche; Staatlichen; Schweiz; Verfahren; Ausländische; Zuständigkeit; Recht; Beschwerdeführerin; Schiedsgerichts; Partei; Beschwerdegegnerin; Gerichte; Parteien; Beschwerdeführerinnen; Urteil; Ausländischen; Entscheidung; Rechtshängigkeit; Cedimin; Klage; Anerkennungsfähig; Schiedsklausel; Streitsache; Schiedsgerichtliche; Obergericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
RODRIGO RODRIGUEZBasler Kommentar Internationales Privatrecht2013
Frank VischerZürcher Kommentar, Art.1602004
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