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Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG)

Art. 160 IPRG vom 2022

Art. 160 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 160

1 Eine Gesellschaft mit Sitz im Ausland kann in der Schweiz ei­ne Zweigniederlassung haben. Diese untersteht schweizeri­schem Recht.

2 Die Vertretungsmacht einer solchen Zweigniederlassung richtet sich nach schweizerischem Recht. Mindestens eine zur Vertretung befugte Person muss in der Schweiz Wohnsitz haben und im Han­delsregister eingetragen sein.

3 Der Bundesrat erlässt die näheren Vorschriften über die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister.

VI. Verlegung, Fusion, Spaltung und Vermögens­übertragung

1. Verlegung der Gesellschaft vom Ausland in die Schweiz

a. Grundsatz91

91 Fassung gemäss Anhang Ziff. 4 des Fusionsgesetzes vom 3. Okt. 2003, in Kraft seit 1. Juli 2004 (AS 2004 2617; BBl 2000 4337).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 160 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE190208OrganisationsmangelZweigniederlassung; Beklagten; Handelsregister; Kantons; Schweiz; Beschwerde; Organisation; Handelsgericht; Zürich; Streitwert; Frist; Einzelrichter; Organisationsmangel; Schweizerischen; Handelsregisteramt; Adrienne; Einzelgericht; Gerichtsschreiberin; Urteil; Bundesgericht; Hennemann; Bundesgesetzes; Verpflichtet; Auferlegt; Festgesetzt; Gerichtsgebühr; Rechtsmittelfrist; Vorzunehmen; Urteils; Bezahlen
ZHHE190087OrganisationsmangelBeklagten; Zweigniederlassung; Kantons; Handelsregister; Beschwerde; Organisation; Handelsregisteramt; Einzelrichter; Frist; Schweiz; Organisationsmangel; Zürich; Handelsgericht; Suter; Leonard; Einzelgericht; Bundesgericht; Gerichtsschreiber; Urteil; Streitwert; Angewiesen; Verpflichtet; Bezahlen; CHE- Umtriebsentschädigung; Festgesetzt; Gelöscht; Auferlegt; Gerichtsgebühr; Vorzunehmen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 00 131Art. 51 DBG; § 7 StG. Beschränkte Steuerpflicht eines ausländischen Unternehmens mit einer Zweigniederlassung in der Schweiz. Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien. Auslegung des Begriffs der «Betriebsstätte».

Betrieb; Betriebsstätte; Zweigniederlassung; Schweiz; Unternehmen; Geschäftseinrichtung; Steuerpflicht; Beschwerde; Abkommen; Feste; Unternehmens; Beschränkte; Rechtlich; Definition; Firma; Person; Wirtschaftliche; Handelsregister; Beschwerdeführerin; Bedeutet; Erfüllt; Staat; Vertragsstaat; Begründe; Recht; Einrichtungen; Beschränkten; Kanton; Zweigniederlassungen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 281Art. 8a SchKG, Art. 160 ZPO; Recht des Nichtgläubigers auf Einsicht in die Konkursakten. Der Umstand, dass die Konkursmasse einen Zivilprozess gegen einen Nichtgläubiger erhoben hat, vermag das für die Akteneinsicht gemäss Art. 8a SchKG erforderliche Interesse nicht zu begründen (E. 3). Konkurs; Einsicht; Beschwerde; SchKG; Beschwerdeführerin; Konkursakten; Konkursmasse; Zivilprozess; Recht; Interesse; Einsichtsrecht; Gesuch; Aufsichtsbehörde; Betreibung; Edition; Gesuchsteller; Betreibungs; Konkursgläubiger; Person; Akten; Schützen; Klagen; BlSchK; Urteil; Hängigen; Einsehen; Vorinstanz; Rechtsprechung
124 III 83Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Positiver Kompetenzkonflikt zwischen einem ausländischen staatlichen Gericht und einem Schiedsgericht mit Sitz in der Schweiz (Art. 25 lit. a IPRG; Art. II NYÜ). Das Urteil eines ausländischen staatlichen Gerichts, das die Streitsache trotz Vorliegens einer Schiedsklausel, die den Anforderungen von Art. II NYÜ genügt, an die Hand genommen hat, ist in der Schweiz mangels indirekter Zuständigkeit gemäss Art. 25 lit. a IPRG nicht anerkennungsfähig (E. 5). Schiedsgericht; Beschwerde; Entscheid; Gericht; Staatliche; Staatlichen; Schweiz; Verfahren; Ausländische; Zuständigkeit; Recht; Beschwerdeführerin; Schiedsgerichts; Partei; Beschwerdegegnerin; Gerichte; Parteien; Beschwerdeführerinnen; Urteil; Ausländischen; Entscheidung; Rechtshängigkeit; Cedimin; Klage; Anerkennungsfähig; Schiedsklausel; Streitsache; Schiedsgerichtliche; Obergericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
RODRIGO RODRIGUEZBasler Kommentar Internationales Privatrecht2013
Frank VischerZürcher Kommentar, Art.1602004
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