1 Eine Gesellschaft mit Sitz im Ausland kann in der Schweiz eine Zweigniederlassung haben. Diese untersteht schweizerischem Recht.
2 Die Vertretungsmacht einer solchen Zweigniederlassung richtet sich nach schweizerischem Recht. Mindestens eine zur Vertretung befugte Person muss in der Schweiz Wohnsitz haben und im Handelsregister eingetragen sein.
3 Der Bundesrat erlässt die näheren Vorschriften über die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister.
VI. Verlegung, Fusion, Spaltung und Vermögensübertragung91 Fassung gemäss Anhang Ziff. 4 des Fusionsgesetzes vom 3. Okt. 2003, in Kraft seit 1. Juli 2004 (AS 2004 2617; BBl 2000 4337).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE190208 | Organisationsmangel | Zweigniederlassung; Beklagten; Handelsregister; Kantons; Schweiz; Beschwerde; Organisation; Handelsgericht; Zürich; Streitwert; Frist; Einzelrichter; Organisationsmangel; Schweizerischen; Handelsregisteramt; Adrienne; Einzelgericht; Gerichtsschreiberin; Urteil; Bundesgericht; Hennemann; Bundesgesetzes; Verpflichtet; Auferlegt; Festgesetzt; Gerichtsgebühr; Rechtsmittelfrist; Vorzunehmen; Urteils; Bezahlen |
ZH | HE190087 | Organisationsmangel | Beklagten; Zweigniederlassung; Kantons; Handelsregister; Beschwerde; Organisation; Handelsregisteramt; Einzelrichter; Frist; Schweiz; Organisationsmangel; Zürich; Handelsgericht; Suter; Leonard; Einzelgericht; Bundesgericht; Gerichtsschreiber; Urteil; Streitwert; Angewiesen; Verpflichtet; Bezahlen; CHE- Umtriebsentschädigung; Festgesetzt; Gelöscht; Auferlegt; Gerichtsgebühr; Vorzunehmen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | A 00 131 | Art. 51 DBG; § 7 StG. Beschränkte Steuerpflicht eines ausländischen Unternehmens mit einer Zweigniederlassung in der Schweiz. Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien. Auslegung des Begriffs der «Betriebsstätte». | Betrieb; Betriebsstätte; Zweigniederlassung; Schweiz; Unternehmen; Geschäftseinrichtung; Steuerpflicht; Beschwerde; Abkommen; Feste; Unternehmens; Beschränkte; Rechtlich; Definition; Firma; Person; Wirtschaftliche; Handelsregister; Beschwerdeführerin; Bedeutet; Erfüllt; Staat; Vertragsstaat; Begründe; Recht; Einrichtungen; Beschränkten; Kanton; Zweigniederlassungen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 III 281 | Art. 8a SchKG, Art. 160 ZPO; Recht des Nichtgläubigers auf Einsicht in die Konkursakten. Der Umstand, dass die Konkursmasse einen Zivilprozess gegen einen Nichtgläubiger erhoben hat, vermag das für die Akteneinsicht gemäss Art. 8a SchKG erforderliche Interesse nicht zu begründen (E. 3). | Konkurs; Einsicht; Beschwerde; SchKG; Beschwerdeführerin; Konkursakten; Konkursmasse; Zivilprozess; Recht; Interesse; Einsichtsrecht; Gesuch; Aufsichtsbehörde; Betreibung; Edition; Gesuchsteller; Betreibungs; Konkursgläubiger; Person; Akten; Schützen; Klagen; BlSchK; Urteil; Hängigen; Einsehen; Vorinstanz; Rechtsprechung |
124 III 83 | Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Positiver Kompetenzkonflikt zwischen einem ausländischen staatlichen Gericht und einem Schiedsgericht mit Sitz in der Schweiz (Art. 25 lit. a IPRG; Art. II NYÜ). Das Urteil eines ausländischen staatlichen Gerichts, das die Streitsache trotz Vorliegens einer Schiedsklausel, die den Anforderungen von Art. II NYÜ genügt, an die Hand genommen hat, ist in der Schweiz mangels indirekter Zuständigkeit gemäss Art. 25 lit. a IPRG nicht anerkennungsfähig (E. 5). | Schiedsgericht; Beschwerde; Entscheid; Gericht; Staatliche; Staatlichen; Schweiz; Verfahren; Ausländische; Zuständigkeit; Recht; Beschwerdeführerin; Schiedsgerichts; Partei; Beschwerdegegnerin; Gerichte; Parteien; Beschwerdeführerinnen; Urteil; Ausländischen; Entscheidung; Rechtshängigkeit; Cedimin; Klage; Anerkennungsfähig; Schiedsklausel; Streitsache; Schiedsgerichtliche; Obergericht |
Autor | Kommentar | Jahr |
RODRIGO RODRIGUEZ | Basler Kommentar Internationales Privatrecht | 2013 |
Frank Vischer | Zürcher Kommentar, Art.160 | 2004 |