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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 16 ZPO vom 2023

Art. 16 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 16

Streitverkündungsklage

Für die Streitverkündung mit Klage ist das Gericht des Hauptprozesses zuständig.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 16 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGRZ.2010.6Entscheid Art. 16 und Art. 196 lit. c in Verb. m. 217 lit. a ZPO (sGS 961.2); Art. 2 ZPV (sGS 961.21); Art. 15 lit. d in Verb. m. 16 Abs. 2 GO (sGS 941.21). Gegen Verfügungen des Einzelrichters des Kreisgerichts auf dem Gebiet der Rechtshilfe ist der Rekurs zulässig. Intern ist der Präsident der III. Zivilkammer als Einzelrichter zuständig (Kantonsgericht St. Gallen, Präsident der III. Zivilkammer als Einzelrichter, 9. März 2010, RZ.2010.6). Rechts; Rekurrentin; Kanton; Rekurs; Kantons; Kantonsgericht; Rechtshilfe; Praxis; Gerichtsferien; Entscheid; Kantonsgerichts; Einzelrichter; Verbindung; Deutschland; Januar; Wiederherstellung; Stellung; Zuständig; Dezember; Rechtsmittel; Zuständigkeit; Stellungnahme; Gallische; Zivilprozessordnung; Verfahren; Verfügung; Eingereicht; Hilfeersuchen
SGRZ.2010.6Art. 16 und Art. 196 lit. c in Verb. m. 217 lit. a ZPO (sGS 961.2); Art. 2 ZPV (sGS 961.21); Art.15 lit. d in Verb. m. 16 Abs. 2 GO (sGS 941.21). Gegen Verfügungen des Einzelrichters des Kreisgerichts auf dem Gebiet der Rechtshilfe ist der Rekurs zulässig. Intern ist der Präsident der III. Zivilkammer als Einzelrichter zuständigRecht; Rekurrentin; Kanton; Frist; Kantons; Rekurs; Kantonsgericht; Rechtshilfe; Einzelrichter; Praxis; Entscheid; Gerichtsferien; Kantonsgerichts; Verbindung; Wiederherstellung; Deutschland; Zuständig; Stellung; Stellungnahme; Dezember; Gallische; Verfügung; Zuständigkeit; Rechtsmittel; Januar; Präsident; Zivilprozessordnung; Kreisgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 II 144 (2C_383/2020)
Regeste
 a Art. 42 Abs. 1 KG ; Art. 6 VwVG ; Unterscheidung zwischen den "von der Untersuchung Betroffenen" und "Dritten" mit Blick auf die Befragung aktueller und ehemaliger Organe eines untersuchungsbetroffenen Unternehmens. Der Begriff der "von der Untersuchung Betroffenen" umschliesst nur die Verfahrensparteien eines Kartellsanktionsverfahrens (E. 4.4). Ob eine Person als Verfahrenspartei zu qualifizieren ist, beantwortet sich nach Art. 6 VwVG (E. 4.5). Personen, die in einem untersuchungsbetroffenen Unternehmen eine Organfunktion bekleiden, verfügen nicht aus eigenem Recht über die Parteistellung; weil sie in diesem Verfahren allerdings eine juristische Person vertreten, der Parteistellung zukommt, sind sie trotzdem als Partei zu behandeln (E. 4.6). Demgegenüber ist ein ehemaliges Organ ein "Dritter" (E. 4.7).
Recht; Organ; Person; Unternehmen; Aussage; Verfahren; Tenetur; Verfahren; Zeuge; Ehemalige; Zeugen; Personen; Partei; Tenetur-Grundsatz; Organe; Nemo-tenetur-Grundsatz; Untersuchung; Recht; Verfahrens; Untersuchungsbetroffene; Urteil; Beschwerde; Vorinstanz; Juristische; Sanktion; Aussageverweigerungsrecht; Rechtliche; Organs; Kartellsanktionsverfahren; Untersuchungsbetroffenen
143 III 624 (5A_590/2016)Art. 260a Abs. 1 ZGB; Art. 260b Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 296 ZPO; Aktivlegitimation zur Anfechtung einer Kindesanerkennung; Beweisfragen im Abstammungsprozess. Voraussetzungen, unter denen die Heimat- und die Wohnsitzgemeinde des Anerkennenden oder die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen auf Anfechtung einer Kindesanerkennung klagen dürfen (E. 3 und 4). Beweis, insbesondere durch DNA-Gutachten, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist. Zulässigkeit und Voraussetzungen einer zwangsweisen Durchsetzung der gerichtlich angeordneten DNA-Begutachtung (E. 5 und 6). Beschwerde; Kindes; Beschwerdegegner; Interesse; Vater; Klage; Beschwerdeführer; Recht; Beweis; Anfechtung; Schweiz; Urteil; Partei; Beschwerdeführerin; Klagerecht; Mitwirkung; Schweizer; Wohnsitzgemeinde; Begutachtung; Vaters; Heimat; Anerkennung; Kindesverhältnis; Vaterschaft; Gemeinde; Abstammung; Bürger;Beschwerdegegners; Anerkennende

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-7017/2018Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Beschwerde; Deführerin; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Zeuge; Vorinstanz; Organ; Verfahren; Urteil; Verfahren; Person; Partei; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Untersuchung; Einvernahme; Zeugen; Verfahrens; Verwaltungsverfahren; Auskunft; Rechtlich; Unternehmen; Auskunfts; Rechtliche; Zwischenverfügung; Organe; Nommen; Aussage; Kartell
B-3099/2016Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Beschwerde; Recht; Führerin; Beschwerdeführerin; Zeuge; Verfahren; Person; Verfahren; Recht; Aussage; Zeugen; Partei; Urteil; Unternehmen; Organ; Kartell; Vorinstanz; Verfahrens; Rechtlich; Personen; Rechtliche; Verwaltungsverfahren; Einvernahme; Tenetur; Juristische; Untersuchung; Grundsatz; Zwischenverfügung; Organe; Wettbewerb
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