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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 16 OR dal 2022

Art. 16 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 16

1 Se per un contratto non vincolato per legge a forma alcuna i con­traenti hanno convenuto una data forma, in difetto di essa si presu­mono non obbligati.

2 Se fu convenuta la forma scritta, senz’altra più precisa indicazione, si applicano le norme per la forma scritta richiesta dalla legge.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 16 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB180035Forderung (unentgeltliche Rechtspflege, Kostenvorschuss, Sicherheit für die Parteientschädigung)Recht; Unentgeltlich; Widerklage; Unentgeltliche; Schwerde; Beklagten; Beschwerde; Partei; Parteien; Eingabe; Gesuch; Rechtspflege; Vertrag; Beweis; Vorinstanz; Parteientschädigung; Gericht; Verfahren; Klage; Unentgeltlichen; Rechtsanwalt; Beschwerdeverfahren; Entschädigung; Offerierte; Frist; Rechtsbeistand; Schung; Widerkläger
ZHPP180025ForderungVertrag; Beschwerde; Vertrags; Partei; Vorinstanz; Recht; Parteien; Beklagten; Offerte; Vertragsaufhebung; Aufhebung; Vorinstanzliche; Beschwerdeverfahren; Vorne; Entscheid; Gerung; Verhalten; Verfahren; Fahrzeug; Automatisch; Genügend; Sachverhalt; Kündigung; Behauptet; Akten; Interesse; Unrichtige
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV 2010/267Entscheid Observation im öffentlichem Raum. Art. 43 i.V.m. Art. 28 ATSG. Art. 59 Abs. 5 IVG. Verwertbarkeit der Observationsergebnisse. Tragweite der Observationsergebnisse: Entscheidend ist nicht so sehr, ob eine erhebliche Diskrepanz zwischen anamnestischen Angaben und dem Alltagsverhalten vorliegt, sondern ob das Alltagsverhalten die Schlussfolgerungen einer grundsätzlich beweiskräftigen medizinischen Einschätzung widerlegt. Im konkreten Fall reicht die Stellungnahme des RAD-Arztes nicht. Der begutachtende Mediziner hat anhand der Observationsergebnisse die Arbeitsfähigkeit neu einzuschätzen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. August 2012, IV 2010/267). Beschwerde; Observation; IV-act; Arbeit; Beschwerdeführer; Medizinisch; Medizinische; Arbeitsfähigkeit; Psychiatrisch; Observationsergebnis; Observationsergebnisse; Beschwerdegegnerin; Beurteilung; Arbeitsunfähigkeit; Sicht; Verfügung; Schmerz; Akten; Gutachten; Beschwerdeführers; Einschränkung; Begutachtung; RAD-Arzt; Psychische; Ergänzende; Depressive; Observationsberichte; Leichte; Rente
SGHG.2004.44Entscheid Art. 18 OR (SR 220). Auslegung eines zwischen den Parteien und weiteren Beteiligten vereinbarten Aktionärbindungsvertrags (ABV) und einer zwischen diesen in der Folge abgeschlossenen Austrittsvereinbarung. Aufgrund einer Auslegung von Ziff. 13.2 ABV steht der Klägerin gestützt auf diese Bestimmung aus der rechtswirksam erfolgten Ausübung des Kaufsrechts über 2'081 Aktien der Beklagten ein Anspruch gegenüber dieser auf Übertragung dieser Aktien gegen Erstattung des Nominalwertes zu (Handelsgericht, 14. Juni 2005, HG.2004.44). Austritt; Austritts; Aktie; Aktien; Austrittsvereinbarung; Beklagten; Vergleich;Partei; Vergleichs; Parteien; Kläg; Poolmitglied; Klägact; Fusion; Nominalwert; Übertragung; Vertrag; Kaufsrecht; Aktionärspool; Beklact; Poolaktien; Regelung; Namenaktien; Fest; Kündigung; Vereinbarung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 372 (5A_144/2014)Art. 80 f. SchKG, Art. 170 OR; definitive Rechtsöffnung und Zession. Der Zessionar kann sich auf ein vom Zedenten erstrittenes Urteil als definitiven Rechtsöffnungstitel berufen, wenn seine Rechtsnachfolge liquide nachgewiesen ist. Der Richter kann definitive Rechtsöffnung bewilligen, auch wenn provisorische Rechtsöffnung beantragt worden ist (E. 3). Recht; Rechtsöffnung; Urteil; SchKG; Provisorische; Forderung; Beschwerde; Betreibung; Zession; Kantons; Kantonsgericht; Rechtsnachfolge; Entscheid; Schuldner; Zessionar; Vorinstanz; STAEHELIN; Zedent; Kantonsgerichts; Graubünden; Praxis; Gemeinde; Verweigern; Schuldbetreibung; Gelegte; Rechtsnachfolger; Beschwerdegegnerin
138 III 123 (4A_601/2011)Art. 257 Abs. 1 ZPO; Rechtsschutz in klaren Fällen; klare Rechtslage, Zeugenbeweis. Eine klare Rechtslage im Sinne von Art. 257 Abs. 1 lit. b ZPO setzt voraus, dass die Rechtsanwendung zu einem eindeutigen Ergebnis führt. Dies trifft in der Regel nicht zu, wenn die Anwendung einer Norm einen Ermessens- oder Billigkeitsentscheid erfordert (E. 2.1.2). Im vorliegenden Fall wurde eine klare Rechtslage verneint, da die Beantwortung der Frage, ob die Geltendmachung eines Formmangels gegen das Rechtsmissbrauchsverbot verstiess, eine wertende Betrachtung der gesamten Umständen erforderte und nicht von einem eindeutigen Ergebnis ausgegangen werden konnte (E. 2.5). Die umstrittene Frage der Zulässigkeit des Zeugenbeweises beim Rechtsschutz in klaren Fällen wurde offengelassen (E. 2.1.1 und 2.6). Beschwerde; Vertrag; Miete; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Unterschrift; Mieter; Partei; Rechtslage; Vertrags; Vermieter; Zeugen; Beweis; Fällen; Fehle; Rechtsschutz; Vermieterin; Urteil; Sachverhalt; Zivilprozessordnung; Berufung; Bundesgericht; Kündigung; Umstände; Parteien; Ergebnis; Rechtsprechung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5676/2020AmtshilfeBeschwerde; StAhiG; Verfahren; Amtshilfe; Recht; Vorinstanz; Verfahrens; Person; Beschwerdeführer; Urteil; Schlussverfügung; Personen; Ersuchen; Gericht; Revision; Wortlaut; Bundesverwaltungsgericht; Amtshilfeersuchen; Behörde; Schweiz; Entscheid; Schweizerische; Auslegung; BVGer; Spanische; Ersuchende; Spanien; Schweizerischen; Angefochtene; Beschwerdeberechtigte
A-6039/2020AmtshilfeStAhiG; Amtshilfe; Verfahren; Beschwerde; Recht; Person; Verfahrens; Beschwerdeführer; Ersuchen; Personen; Vorinstanz; Wortlaut; Amtshilfeersuchen; Schlussverfügung; Urteil; Gericht; Behörde; Auslegung; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeberechtigte; Informationen; Verjährung; Beschwerdeberechtigten; Spanische; Vorliegende; Ersuchende; BVGer; Liegenden; Amtshilfeverfahren; Vorliegenden

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2022.20Beschwer; Beschwerde; Recht; Bundes; Verfahren; Unterlagen; Beschwerdeführerin; Rechtshilfe; Verfahrens; Behörde; Zustimmung; Bundesanwaltschaft; Verfahrensakten; Rubrik; Beschwerdegegnerin; Konto; Armenische; Ersuchende; Ausführung; Verfahren; Über; Relevant; Vereinfachte; Armenischen; Vereinfachten; Geschäft; Akten; Bankunterlagen; Hausdurchsuchung
RP.2020.19Extradition à la France. Décision d'extradition (art. 55 EIMP).
Assistance judiciaire (art. 65 PA).
Consid; Consid; Tradition; Extradition; Droit; un; Arrêt; Pénal; Fédéral; Autorité; France; une; Recourant; État; Autorités; Décision; extradition; Suisse; Personne; être; Récit; Entre; Français; été; Précité; Procédure; CourEDH

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SCHMIDLINBerner Kommentar, N. zu Art. OR 1992
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