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Loi sur les amendes d'ordre (LAO)

Art. 16 LAO de 2022

Art. 16 Loi sur les amendes d'ordre (LAO) drucken

Art. 16

Abrogation et modification d'autres actes

L'abrogation et la modification d'autres actes sont réglées en annexe.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 16 Loi sur les amendes d'ordre (OBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BESK 2019 139Widerhandlung gegen das StrassenverkehrsgesetzHalter; Schuldig; Verfahren; Fahrzeug; Beschuldigte; Halterhaftung; Bundesgericht; Ordentliche; Urteil; Verfahrens; Ordentlichen; Fahrzeughalter; Ordnungsbusse; Berufung; Rechts; Regelung; Beschuldigten; Stellt; Unschuld; Ordnungsbussen; Bestimmung; Unschuldsvermutung; Person; Anwendung; Niederländische; Vorinstanz; Fahrzeugführer; Generalstaatsanwaltschaft
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