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Legge sull’IVA (LIVA)

Art. 16 LIVA dal 2020

Art. 16 Legge sull’IVA (LIVA) drucken

Art. 16 Successione fiscale

1 Alla morte del contribuente gli eredi subentrano nei suoi diritti e obblighi. Essi rispondono solidalmente per le imposte dovute dal defunto sino a concorrenza delle loro quote ereditarie, compresi gli anticipi ereditari.

2 Chi assume un’impresa subentra nei diritti e obblighi fiscali del dante causa.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1336/2020MehrwertsteuerBeschwerde; Beschwerdeführerin; MWSTG; Recht; Steuer; Urteil; Vorinstanz; Recht; Verfahren; Mehrwertsteuer; Ermessen; BVGer; Ermessens; AMWSTG; Schätzung; Verzugs; Urteile; Rechtsvorgängerin; Verjährung; Bundesverwaltungsgericht; Verzugszins; Ermessenseinschätzung; Steuerperiode; Person; Umsatz; Beweis; Verfahrens; Verhältnis; Partei
A-4326/2019MehrwertsteuerSteuer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; MWSTG; Recht; Urteil; Clubs; Vorinstanz; Steuern; Sexdienstleisterin; Mehrwertsteuer; BVGer; Trieb; Unternehmen; Steuerumgehung; Verfügung; Person; Urteile; Sexdienstleisterinnen; Dienstleistung; Sachverhalt; Forderung; Einsprache; Gesellschaft; Dienstleistungen; Steuernachfolge; Steuerlich; Akten; Verfahren
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