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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 159 ZPO vom 2022

Art. 159 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 159

Organe einer juristischen Person

Ist eine juristische Person Partei, so werden ihre Organe im Beweisverfahren wie eine Partei behandelt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 159 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG200115Markenrecht / Namensrecht / Firmenrecht / UWGRecht; Beklagten; Rechtsbegehren; Gerin; Gerinnen; Klägerinnen; Internet; Richt; WwwA; Zeichen; Schweiz; Com/A; Twitter; Marke; Senzen; Urteil; Marken; Twittercom/; Twittercom/A; Partei; Sichtlich; Medizin; Unterlassung; Präsenz; Bundesgericht; Domain; Präsenzen; Geltend; Gebrauch; Mäss
ZHPP180029ForderungKlagten; Beklagten; Vorinstanz; Recht; Beschwerde; Partei; Entscheid; Gericht; Parteien; Urteil; Sachverhalt; Verhandlung; Verfügung; Sachverhalts; Akten; Zustellung; Telefonat; Bezirksgericht; Vorladung; Betreibung; Verbindung; Unrichtig; Zugestellt; Uster; Entscheidgebühr; Kostenvorschuss; Telefonisch; Rechnung; Reparatur; Hauptverhandlung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2018.37 (AG.2019.338)Forderung aus Arbeitsvertrag (BGer 4A_285/2019 vom 18. November 2019)Berufung; Arbeit; Berufungskläger; Beweis; Zivilgericht; Hätte; Berufungsbeklagte; Partei; Arbeitszeit; Stunde; Zusätzlich; Zusätzliche; Fahrer; Stunden; Hätten; Berufungsklägers; Behauptet; Touren; Gelten; Entscheid; Überstunden; Zivilgerichts; Arbeitnehmer; Können; Klage; Zusätzlichen; Zeugen; PostLogistics; Beantragte; Pausen
BSZB.2018.14 (AG.2018.814)Forderung aus Darlehen Berufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Darlehen; Darlehens; Berufungsbeklagte; Darlehensvertrag; Worden; Berufungsbeklagten; Zivilgericht; Werden; Entscheid; Unterschrift; Auszahlung; Darlehensvertrags; Vertrag; Dokument; Welche; Zahlung; Darlehenssumme; Erstinstanzlich; Zwischen; Bestätigt; Geltend; Ausführungen; Erstinstanzliche; Erstinstanzlichen; Zahlungen; Partei; Schriftlich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 788 (4A_150/2016)Art. 90 und 93 ZPO, Art. 52 BGG; Klagenhäufung, Streitwert. Klagenhäufung bei Ansprüchen, die aufgrund ihrer Streitwerte einzeln betrachtet nicht in der gleichen Verfahrensart und vom gleichen Gericht zu beurteilen wären (E. 4).
Klage; Verfahren; Klagen; Streitwert; Ansprüche; Klagenhäufung; Verfahrensart; Sachlich; Zivilprozessordnung; Partei; Sachliche; Zuständigkeit; Sachlichen; Recht; Handelsgericht; Civile; Zivilprozessordnung; Beschwerde; Zusammenrechnung; Klagt; Rechtlich; Voraussetzung; Zuständig; Zusammenhang
142 III 36 (5A_734/2015)Art. 29 Abs. 3 BV; Art. 117 lit. a ZPO; Art. 159 Abs. 3 und Art. 163 ZGB; keine Prozesskostenvorschusspflicht für den Konkubinatspartner. Die Pflicht, dem anderen in Rechtsstreitigkeiten durch Leistung von Prozesskostenvorschüssen beizustehen, ist eherechtlicher Natur und kann nur den Ehegatten treffen, nicht den Konkubinatspartner. Indes kann die Tatsache des gemeinsamen Haushaltes bei der Berechnung der Bedürftigkeit des prozessführenden Konkubinatspartners berücksichtigt werden (E. 2.3). Konkubinat; Konkubinatspartner; Urteil; Beschwerde; Rechtspflege; Unentgeltliche; Obergericht; Kinder; Rechtlich; Beschwerdeführerin; Partner; Rechtsprechung; Einkommen; Mutter; Unentgeltlichen; Gemeinsamen; Ehelichen; Prozesskostenvorschusspflicht; Berechnung; Existenzminimum; Konkubinatspartners; Berufungsverfahren; Beschluss; Gesuch; Entscheid; Betreibungsrechtlichen; Gelte; Erwerbstätigkeit; Ehegatte; Verhältnisse
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