Swiss Criminal Code (SCC)
Art. 159SCC from 2022
Art. 159
Any employer who breaches his obligation to make use of a deduction from an employee's salary for the payment of taxes, duties, insurance premiums or contributions or in any other way for the benefit of the employee and thus causes loss to the employee shall be liable to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.
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Art. 159 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210472 | Qualifizierte einfache Körperverletzung etc. | Schuldig; Privatkläger; Beschuldigte; Gerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Teidigung; Verteidigung; Staat; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Recht; Vorinstanz; Kantons; Prot; Perverletzung; Urteil; Amtlich; Berufung; Körperverletzung; Untersuchung; Amtliche; Privatklägers; Verfahren; Einvernahme; Brecheisen; Freiheitsstrafe; Einfache; Sinne |
ZH | UE180269 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Recht; Staatsanwaltschaft; Recht; Vermögens; Beschwerdeführers; Nichtanhandnahme; Antrag; Nichtanhandnahmeverfügung; Rechtlich; Anzeige; Untersuchung; Erfüllt; Steueramt; Veranlagungsverfügungen; Verfügung; Schaden; Gericht; Beschwerdeverfahren; Kanton; Verfahren; Gensschädigung; Entscheid; Tatbestand; MwH; Pflicht |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | BV 2009/13 | Entscheid Art. 52 BVG. Art. 54 lit. c und 57 Abs. 2 BVV 2 in Verbindung mit Art. 71 BVG. Schadenersatzpflicht eines Organs (Kontrollstelle) einer Vorsorgeeinrichtung. Prüfung der Schadensvoraussetzungen (insbesondere Sorgfaltspflicht bei der Vermögensanlage und zweckgemässe Verwendung des Vermögens) und der Verjährungseinrede (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. November 2013, BV 2009/13). Bestätigt bzw. Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts (BF) 9C_55/2014 (BG) 9C_65/2014 | Stiftung; Liegenschaft; Stifterfirma; Schaden;Arbeitgeber; Vorsorge; Recht; Liegenschaften; Reserve; Klagte; Stiftungsrat; Anlage; Reservefonds; Betrag; Klagten; Kontrollstelle; Beklagten; Vorsorgeeinrichtung; Rendite; Schadens; Rente; Beiträge; Stehend; Renten; Bilanz; Person; Stiftungsrechnung; Vermögens |
BS | SB.2015.9 (AG.2020.648) | ad 1 und 2: mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung (Bereicherungsabsicht), mehrfache Urkundenfälschung, etc. (ad 1: BGer 6B_85/2021) (ad 2: BGer 6B_1208/2020) | Berufung; Berufungskläger; Erfahren; Worden; Geschäft; Werden; Franchising; Welche; Geschäfts; Berufungsklägers; Berufungsverhandlung; Staatsanwalt; Verfahren; Stellt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Rechte; Dieser; Strafgericht; Ausführung; Führt; Ausführungen; Gericht; Hätte; Eingabe; Beweis; Liegen; Rechts; Halten; Aktien |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 IV 104 | Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) zum Nachteil einer Einpersonen-AG. Die Aktiengesellschaft ist auch in der Form der Einpersonen-AG selbständige Vermögensträgerin, und ihr Vermögen ist nicht nur nach aussen, sondern auch im Verhältnis zu den einzelnen Gesellschaftsorganen ein fremdes. Die Einpersonen-AG ist auch für den Alleinaktionär jemand anderer. Handlungen des Verwaltungsrats zum Nachteil der Einpersonen-AG können den Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung erfüllen, auch wenn der Alleinaktionär darin einwilligt (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3).
| Einpersonen-AG; Alleinaktionär; Recht; Vermögens; Gesellschaft; Geschäftsbesorgung; Verwaltung; Verwaltungsrat; Ungetreue; Rechtsprechung; Pflichtwidrig; Geschäftsführer; Ungetreuen; Tatbestand; Beschwerde; Rechtlich; Vermögensdisposition; Gläubiger; Interesse; Vorschriften; Rechtliche; Beschwerdeführer; Interessen; Geschützt; Gesellschaftsvermögens; Alleinaktionärs; Erfüllt; Bestimmungen; Schutz |
127 IV 27 | Erleichtern des rechtswidrigen Verweilens eines Ausländers in der Schweiz (Art. 23 Abs. 1 al. 5 ANAG); Meldepflicht des Beherbergers (Art. 2 Abs. 2 ANAG). Zusammenleben der Ehegatten in einem gemeinsamen Haushalt. Die Ehefrau, die in der von ihr gemieteten bzw. in ihrem Alleineigentum stehenden Wohnung mit ihrem rechtswidrig in der Schweiz weilenden ausländischen Gatten in ehelicher Gemeinschaft zusammenlebt, beherbergt diesen nicht. Sie ist daher nicht verpflichtet, ihn bei der Ortspolizei zu melden (E. 2a/bb). Die Meldepflicht des Beherbergers begründet im Übrigen keine Garantenpflicht in Bezug auf den Tatbestand von Art. 23 Abs. 1 al. 5 ANAG (E. 2b). Die sich aus dem gemeinsamen Haushalt zwangsläufig ergebende Erleichterung des Verweilens ist in Anbetracht der gesetzlichen Rechte und Pflichten der Ehegatten jedenfalls nicht rechtswidrig (E. 3). | Ausländer; Schweiz; Aufenthalt; Rechtswidrig; Melden; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Ehegatte; Wohnung; Rechtswidrige; Meldepflicht; Verweilen; Leichter; Aufenthalts; Beherbergt; Niederlassung; Eheliche; Ehegatten; Ehemann; Ortspolizei; Unterkunft; Melden; Beherberger; Gewährt; Gemeinsamen; Verweilens; Rechtswidrigen; Recht; Verpflichtet |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2016.55 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Russland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). | Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Rechtshilfe; Konto; Ersuchen; Gesellschaft; Beschwerdeführerin; Rechtshilfeersuchen; Bundes; Recht; Übermittlung; Konten; Sachverhalt; Wäre; Russische; Angeblich; Hinsicht; Verhältnismässig; Verfahren; Kontounterlagen; Angebliche; Hinsichtlich; Unverhältnismässig; Unterlagen; Russischen; Bundesstrafgericht; Beweis; Entscheid; Transaktionen |
BB.2013.24 | Séquestre (art. 263 ss CPP). | Garage; Recht; Schuldig; Recht; Bundes; Rechtsanwalt; Mitarbeiter; Klage; Interesse; Arbeit; Beschuldigte; Anklage; Oben; Interessen; Beschuldigten; Auftrag; Stunden; Einvernahme; Gericht; Reparatur; Verfahren; Gehilfe; Auftrags; Aussage; Gericht; Person; Stundenansatz; Gründung |