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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 158 StPO vom 2023

Art. 158 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 158

Hinweise bei der ersten Einvernahme

1 Polizei oder Staatsanwaltschaft weisen die beschuldigte Person zu Beginn der ersten Einvernahme in einer ihr verständlichen Sprache darauf hin, dass:

a.
gegen sie ein Vorverfahren eingeleitet worden ist und welche Straftaten Gegenstand des Verfahrens bilden;
b.
sie die Aussage und die Mitwirkung verweigern kann;
c.
sie berechtigt ist, eine Verteidigung zu bestellen oder gegebenenfalls eine amtliche Verteidigung zu beantragen;
d.
sie eine Übersetzerin oder einen Übersetzer verlangen kann.

2 Einvernahmen ohne diese Hinweise sind nicht verwertbar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 158 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200445Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Kokain; Fahre; Bungsmittel; Verteidigung; Betäubungsmittel; Gramm; Vorinstanz; BetmG; Anklage; Beruf; Berufung; Konsum; Hinweis; Staatsanwalt; Recht; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Urteil; Fahrt; Sinne; Bezug; Aussage; Hinweise; Freiheit; Person
ZHSB220086Drohung etc.Schuldig; Privatkläger; Beschuldigte; Beschuldigten; Privatklägerin; Verteidigung; Sinne; Privatklägers; Aussage; Urteil; Tasche; Vorinstanz; Aussagen; Recht; Schlag; Habe; Kopfstoss; Berufung; Äusserung; Schlah; Recht; Tätlichkeit; Drohung; Einkaufstasche; Amtlich; Amtliche; Bezug; Verfahren; Geldstrafe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2020.199 (AG.2021.51)Gesuch um AktenentfernungBeschwerde; Beschwerdeführer; Polizei; Werden; Aussage; Rapport; Beweis; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Aussagen; Verfahren; Worden; Könne; Oktober; Polizeibeamte; Beschwerdeführers; Person; Gemacht; Hinweis; Polizeirapport; Diesem; Werden; Welche; Polizeibeamten; Vorliegend; Weisen; Würde; Hätte; Verfügung; Bereits
BSSB.2019.63 (AG.2020.626)betreffend mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfacher einfacher Verletzung der Verkehrsregeln sowie Widerhandlungen gegen das StrassenverkehrsgesetzBerufung; Berufungskläger; Verkehr; Werden; Urteil; Verfahren; Rechts; Verkehrsregeln; Mehrfach; Richtung; Verletzung; Kontrollschild; Stellt; Gemäss; Stehen; Gefahren; Strassen; Worden; Weiter; Verfahrens; Welche; Rechtsmittel; Zuzüglich; Urteils; Ausstand; Videoaufnahme; Gericht; Delikte; Reduzierte; Widerhandlung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 28Belehrungspflichten bei polizeilicher Einvernahme; Auskunftspersonen mit Zeugnisverweigerungsrecht; Unverwertbarkeit von Aussagen; Art. 168, Art. 177, Art. 178 und Art. 179 StPO. Wird eine Person von der Polizei einvernommen und steht fest, dass sie später im Verfahren als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen sein wird, muss die Polizei sie sowohl auf die Rechte und Pflichten einer Auskunftsperson als auch auf jene eines Zeugen oder einer Zeugin aufmerksam machen (E. 1.3). Auskunftsperson; Person; Aussage; Zeuge; Zeugnis; Zeugin; Schuldig; Einvernahme; Zeugnisverweigerungsrecht; Zeugen; Beschuldigt; Polizei; Beschuldigte; Verfahren; Beschwerde; Aussageverweigerungsrecht; Staatsanwalt; Einzuvernehmen; Befragt; Verwertbar; Recht; Verpflichtet; Auskunftspersonen; Aussagen; Einzuvernehmende; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Ehefrau; Befragung; Prozess
141 IV 178Art. 29 Abs. 1 BV und Art. 56 lit. f StPO; Anschein der Befangenheit des Staatsanwalts. Ausstandspflicht der beiden verfahrensleitenden Staatsanwälte wegen wiederholter und krasser Verfahrensfehler bejaht (E. 3). Beschwerde; Beschwerdegegner; Staatsanwalt; Rechtsanwalt; Beschwerdeführer; Staatsanwalts; Verfahren; Einvernahme; Schuldig; Verteidiger; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Anschein; Ausstand; Amtliche; Befangenheit; Verteidigung; Urteil; Objektiv; Bundesgericht; Beschwerdegegnerin; Obergericht; Verfahren; Beschuldigte; Hinweis; Beschwerdeführers; Beschuldigte; Untersuchungsrichter; Umstände; Aussage

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2020.39, BV.2020.40, BV.2020.41Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdeführer; Einvernahme; Verfahrensakten; Verfahrensakten; Bundes; Verfahren; Ausstand; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Verwaltung; Recht; Entscheid; Direktionsbereich; Verfolgung; Hinzufügen; Filter; öffnen; Verfügung; Teilnahme; Verwaltungsstrafverfahren; Verteidiger; Untersuchung; Beschwerdegegnerin; Bundesstrafgericht; Angefochtene; Bundesverwaltungsgericht
RP.2020.47Auslieferung an die Tschechische Republik. Auslieferungshaftbefehl (Art. 48 Abs. 2 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 VwVG).Beschwerde; Auslieferung; Beschwerdeführer; Recht; Bundes; Gericht; Auslieferungshaft; Beschwerdekammer; Verfahren; Bundesstrafgericht; Republik; Entscheid; Beschwerdeführers; Tschechische; Verfahren; Auslieferungshaftbefehl; Bundesstrafgerichts; Eingabe; Ersucht; Einvernahme; Verfahrens; Staat; Rechtshilfe; Ersuchte; Anlässlich; Verfolgte; Fluchtgefahr; Rechtspflege

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Verweis Godenzi Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
Gunhild Godenzi Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
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