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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 158 CPP dal 2020

Art. 158 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 158

1 All’inizio del primo interrogatorio la polizia o il pubblico ministero informano l’imputato in una lingua a lui comprensibile che:

a.
è stata avviata una procedura preliminare nei suoi confronti e su quali reati;
b.
ha facoltà di non rispondere e di non collaborare;
c.
ha il diritto di designare un difensore o di chiedere se del caso un difensore d’ufficio;
d.
può esigere la presenza di un traduttore o interprete.

2 Se le informazioni di cui al capoverso 1 non sono fornite, l’interrogatorio non può essere utilizzato.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 158 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200445Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Kokain; Fahre; Bungsmittel; Verteidigung; Betäubungsmittel; Gramm; Vorinstanz; BetmG; Anklage; Beruf; Berufung; Konsum; Hinweis; Staatsanwalt; Recht; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Urteil; Fahrt; Sinne; Bezug; Aussage; Hinweise; Freiheit; Person
ZHSB220086Drohung etc.Schuldig; Privatkläger; Beschuldigte; Beschuldigten; Privatklägerin; Verteidigung; Sinne; Privatklägers; Aussage; Urteil; Tasche; Vorinstanz; Aussagen; Recht; Schlag; Habe; Kopfstoss; Berufung; Äusserung; Schlah; Recht; Tätlichkeit; Drohung; Einkaufstasche; Amtlich; Amtliche; Bezug; Verfahren; Geldstrafe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2020.199 (AG.2021.51)Gesuch um AktenentfernungBeschwerde; Beschwerdeführer; Polizei; Werden; Aussage; Rapport; Beweis; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Aussagen; Verfahren; Worden; Könne; Oktober; Polizeibeamte; Beschwerdeführers; Person; Gemacht; Hinweis; Polizeirapport; Diesem; Werden; Welche; Polizeibeamten; Vorliegend; Weisen; Würde; Hätte; Verfügung; Bereits
BSSB.2019.63 (AG.2020.626)betreffend mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfacher einfacher Verletzung der Verkehrsregeln sowie Widerhandlungen gegen das StrassenverkehrsgesetzBerufung; Berufungskläger; Verkehr; Werden; Urteil; Verfahren; Rechts; Verkehrsregeln; Mehrfach; Richtung; Verletzung; Kontrollschild; Stellt; Gemäss; Stehen; Gefahren; Strassen; Worden; Weiter; Verfahrens; Welche; Rechtsmittel; Zuzüglich; Urteils; Ausstand; Videoaufnahme; Gericht; Delikte; Reduzierte; Widerhandlung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 28Belehrungspflichten bei polizeilicher Einvernahme; Auskunftspersonen mit Zeugnisverweigerungsrecht; Unverwertbarkeit von Aussagen; Art. 168, Art. 177, Art. 178 und Art. 179 StPO. Wird eine Person von der Polizei einvernommen und steht fest, dass sie später im Verfahren als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen sein wird, muss die Polizei sie sowohl auf die Rechte und Pflichten einer Auskunftsperson als auch auf jene eines Zeugen oder einer Zeugin aufmerksam machen (E. 1.3). Auskunftsperson; Person; Aussage; Zeuge; Zeugnis; Zeugin; Schuldig; Einvernahme; Zeugnisverweigerungsrecht; Zeugen; Beschuldigt; Polizei; Beschuldigte; Verfahren; Beschwerde; Aussageverweigerungsrecht; Staatsanwalt; Einzuvernehmen; Befragt; Verwertbar; Recht; Verpflichtet; Auskunftspersonen; Aussagen; Einzuvernehmende; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Ehefrau; Befragung; Prozess
141 IV 178Art. 29 Abs. 1 BV und Art. 56 lit. f StPO; Anschein der Befangenheit des Staatsanwalts. Ausstandspflicht der beiden verfahrensleitenden Staatsanwälte wegen wiederholter und krasser Verfahrensfehler bejaht (E. 3). Beschwerde; Beschwerdegegner; Staatsanwalt; Rechtsanwalt; Beschwerdeführer; Staatsanwalts; Verfahren; Einvernahme; Schuldig; Verteidiger; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Anschein; Ausstand; Amtliche; Befangenheit; Verteidigung; Urteil; Objektiv; Bundesgericht; Beschwerdegegnerin; Obergericht; Verfahren; Beschuldigte; Hinweis; Beschwerdeführers; Beschuldigte; Untersuchungsrichter; Umstände; Aussage

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2020.39, BV.2020.40, BV.2020.41Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdeführer; Einvernahme; Verfahrensakten; Verfahrensakten; Bundes; Verfahren; Ausstand; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Verwaltung; Recht; Entscheid; Direktionsbereich; Verfolgung; Hinzufügen; Filter; öffnen; Verfügung; Teilnahme; Verwaltungsstrafverfahren; Verteidiger; Untersuchung; Beschwerdegegnerin; Bundesstrafgericht; Angefochtene; Bundesverwaltungsgericht
RP.2020.47Auslieferung an die Tschechische Republik. Auslieferungshaftbefehl (Art. 48 Abs. 2 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 VwVG).Beschwerde; Auslieferung; Beschwerdeführer; Recht; Bundes; Gericht; Auslieferungshaft; Beschwerdekammer; Verfahren; Bundesstrafgericht; Republik; Entscheid; Beschwerdeführers; Tschechische; Verfahren; Auslieferungshaftbefehl; Bundesstrafgerichts; Eingabe; Ersucht; Einvernahme; Verfahrens; Staat; Rechtshilfe; Ersuchte; Anlässlich; Verfolgte; Fluchtgefahr; Rechtspflege

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Verweis Godenzi Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
Gunhild Godenzi Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
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