1 Konnte das Pfand wegen ungenügenden Angeboten (Art. 126 und 127) nicht verwertet werden oder deckt der Erlös die Forderung nicht, so stellt das Betreibungsamt dem betreibenden Pfandgläubiger einen Pfandausfallschein aus.316
2 Nach Zustellung dieser Urkunde kann der Gläubiger die Betreibung, je nach der Person des Schuldners, auf dem Wege der Pfändung oder des Konkurses führen, sofern es sich nicht um eine Gült (Art. 33a SchlT ZGB317) oder andere Grundlast handelt. Betreibt er binnen Monatsfrist, so ist ein neuer Zahlungsbefehl nicht erforderlich.318
3 Der Pfandausfallschein gilt als Schuldanerkennung im Sinne von Artikel 82.319
316 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
317 SR 210
318 Fassung gemäss Ziff. II 4 des BG vom 11. Dez. 2009 (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 4637; BBl 2007 5283).
319 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
A. Konkursandrohung >1. Zeitpunkt >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE210094 | Vorsorgliche Massnahmen | Gesuch; Gesuchstellerin; Streit; Führen; Streitberufene; Prozessführende; Gesuchsgegnerin; Betreibung; Wieder; Zahlung; Nachteil; Würde; Prozessführenden; Streitberufenen; Liegen; Prozess; Verfügung; Gericht; Leicht; Zürich; Partei; Glaubhaft; Umtriebsentschädigung; Massnahme; Wiedergutzumachende; Stellt; Forderung; Begründet; Betreibungsregister; Zahlungsverbot |
ZH | PS150144 | Verwertung eines Grundstücks. | Verwertung; SchKG; Freihandverkauf; Schuld; Schuldner; Grundstück; Schuldnerin; Beschwerde; Betreibung; Betreibungs; Gläubiger; Gläubigerin; Verfahren; Grundstücke; Betreibungsamt; Versteigerung; Vorinstanz; Gestaltungs; Gestaltungsplan; Zwangsversteigerung; Bundesgericht; Verwertungsart; Interesse; Verfügung; Bigerinnen; Aufschub; Beizug; Vorliegen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
125 III 252 | Art. 143b SchKG und Art. 135 Abs. 1 SchKG, Art. 68 Abs. 1 lit. b VZG, Art. 69 VZG, Art. 110 Abs. 2 VZG und Art. 111 Abs. 1 VZG; Löschung von Pfandrecht und Titel im Falle des Freihandverkaufs. Wird in einer Betreibung auf Pfandverwertung ein Grundstück freihändig verkauft, so gilt - nicht anders als im Falle der öffentlichen Versteigerung - der Grundsatz, dass bei auf dem Grundstück lastenden Schuldbriefen Grundpfandrecht und Titel so weit gelöscht werden müssen, als die persönliche Schuldpflicht nicht überbunden und der Gläubiger aus dem Pfanderlös nicht befriedigt wird. | Beschwerde; Betreibung; Solothurn; Konkurs; Schuldbrief; Schuldbetreibung; SchKG; Betreibungs; Schuldbriefe; Aufsichtsbehörde; Betreibungsamt; Löschung; Schuldbetreibungs; Urteil; Gläubiger; Forderung; Pfandgläubiger; Liegenschaft; Betreibungsamtes; Freihandverkauf; Pfandgegenstand; Kanton; Verfügung; Grundstück; Beschwerdeführerin; Konkurskammer; Worden; Verfügungen; Beschwerden |
121 III 486 | Art. 158 Abs. 2 SchKG; Erlöschen des Rechts, die Fortsetzung der Betreibung zu verlangen. Im Fall von Art. 158 Abs. 2 SchKG wird der Eintritt der Verwirkung des Zahlungsbefehls hinausgeschoben; sie tritt nicht ein, solange die Frist für das Begehren um Fortsetzung der Betreibung nicht abgelaufen ist (E. 3b). | Commandement; Faillite; Payer; Poursuite; Notification; Requérir; Délai; Créancier; Commination; Droit; Canton; Payer; Tribunal; Cantonal; Saisie; D'une; été; Recours; Certificat; Société; D'insuffisance; Ordinaire; Consid; Effet; Défaut; Continuation; Biens; Cantonale; Réquisition; L'arrêt |