125 III 252 | Art. 143b SchKG und Art. 135 Abs. 1 SchKG, Art. 68 Abs. 1 lit. b VZG, Art. 69 VZG, Art. 110 Abs. 2 VZG und Art. 111 Abs. 1 VZG; Löschung von Pfandrecht und Titel im Falle des Freihandverkaufs. Wird in einer Betreibung auf Pfandverwertung ein Grundstück freihändig verkauft, so gilt - nicht anders als im Falle der öffentlichen Versteigerung - der Grundsatz, dass bei auf dem Grundstück lastenden Schuldbriefen Grundpfandrecht und Titel so weit gelöscht werden müssen, als die persönliche Schuldpflicht nicht überbunden und der Gläubiger aus dem Pfanderlös nicht befriedigt wird. | Beschwerde; Betreibung; Solothurn; Konkurs; Schuldbrief; Schuldbetreibung; SchKG; Betreibungs; Schuldbriefe; Aufsichtsbehörde; Betreibungsamt; Löschung; Schuldbetreibungs; Urteil; Gläubiger; Forderung; Pfandgläubiger; Liegenschaft; Betreibungsamtes; Freihandverkauf; Pfandgegenstand; Kanton; Verfügung; Grundstück; Beschwerdeführerin; Konkurskammer; Worden; Verfügungen; Beschwerden |
121 III 486 | Art. 158 Abs. 2 SchKG; Erlöschen des Rechts, die Fortsetzung der Betreibung zu verlangen. Im Fall von Art. 158 Abs. 2 SchKG wird der Eintritt der Verwirkung des Zahlungsbefehls hinausgeschoben; sie tritt nicht ein, solange die Frist für das Begehren um Fortsetzung der Betreibung nicht abgelaufen ist (E. 3b). | Commandement; Faillite; Payer; Poursuite; Notification; Requérir; Délai; Créancier; Commination; Droit; Canton; Payer; Tribunal; Cantonal; Saisie; D'une; été; Recours; Certificat; Société; D'insuffisance; Ordinaire; Consid; Effet; Défaut; Continuation; Biens; Cantonale; Réquisition; L'arrêt |