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Code de procédure civile (CPC)

Art. 158 CPC de 2023

Art. 158 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 158

Preuve à futur

1 Le tribunal administre les preuves en tout temps:

a.
lorsque la loi confère le droit d’en faire la demande;
b.
lorsque la mise en danger des preuves ou un intérêt digne de protection est rendu vraisemblable par le requérant.

2 Les dispositions sur les mesures provisionnelles sont applicables.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 158 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC230001Ehescheidung (vorsorgliche Beweisführung)Beschwerde; Zeitraum; Konto; Vorinstanz; Unterlagen; Entscheid; Gericht; Kontoauszug; Partei; Interesse; Angefochten; Wertschriftendepots; Verfügung; Vorsorgliche; Beschwerdegegnerin; Entschädigung; Wertschriftendepots/-; Portfolios; Auszüge; Sämtlicher; Allfälliger; Endentscheid; Beklagten; Bundesgericht; Vollstreckung; Depot; Liegenschaftskonto; Gesuch; Saldierungsbeleg; Edition
ZHLE210056EheschutzGesuch; Gegner; Suchsgegner; Gesuchsgegner; Kinder; Lichen; Unterhalt; Partei; Unterhalts; Parteien; Koste; Eltern; Einkommen; Recht; Monatlich; Woche; Gesuchsgegners; Über; Unterhaltsbeiträge; Elternteil; Kindes; Vorinstanz; Geraden; Beruf; Rechne; Prot; Tochter; Obhut; Kontakt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUAR 13 22§ 12 Abs. 2 lit. d AAV (Verordnung betreffend die Aufsicht über die Anwältinnen und Anwälte). Die Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte ist nicht befugt, einer Klientin Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung ihres Anwalts zu erteilen.Aufsicht; Anwalt; Aufsichtsbehörde; Berufshaftpflichtversicherung; Versicherung; Anwalts; Anwältin; Haftpflicht; Anwältinnen; Anwälte; Schaden; Haftpflichtversicherung; Gesuch; Recht; Fellmann; Bekanntgabe; Klient; Gesuchsgegner; Daten; Forderung; Geschädigten; Pflicht; Anwaltsregister; Forderungsrecht; Direktes; Geschädigte; Klienten; Gesuchsgegners; Mitzuteilen
BSZB.2021.44 (AG.2022.89)vorsorgliche BeweisführungBerufung; Patientin; Zivilgericht; Beweis; Gesuch; Vorsorglich; Schaden; -Spital; Vorsorgliche; Werden; Liegen; Beweisführung; Gesuchs; Entscheid; Glaubhaft; Unbill; Liegende; Seelische; Herstellerin; Parteien; Zivilgerichts; Machen; Substantiiert; Vorliegende; Parteientschädigung; Finanzielle; Behauptung; Interesse; Prozess; Gesuchstellerin
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 113 (5A_295/2016)Art. 129 und 170 ZGB; Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO; Auskunftsgesuch des geschiedenen Ehegatten im Abänderungsprozess. Zur Frage, ob der materiellrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 170 ZGB über die Auflösung der Ehe hinaus im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Abänderung des nachehelichen Unterhalts (Art. 129 ZGB) nachwirkt (E. 4.3). Zu den Voraussetzungen, unter denen der geschiedene Ehegatte im Abänderungsprozess im Rahmen einer vorsorglichen Beweisführung (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO) Auskünfte über das Einkommen des Exehegatten erzwingen kann (E. 4.4). Beweis; Auskunft; Auskunfts; Beschwerde; Vorsorglich; Beweisführung; Abänderung; Vorsorgliche; Auflösung; Scheidung; Urteil; Nacheheliche; Verfahren; Auskunftspflicht; Recht; Vorsorglichen; Ehegatte; Einkommen; Beschwerdeführerin; Sachverhalt; Bundesgericht; Hinweis; Unterhalt; Beschwerdegegner; Nachehelichen; Partei; Materiellrechtliche; Gesuch
142 III 40 (4A_352/2015)Intervention in die vorsorgliche Beweisführung "ausserhalb eines Prozesses" (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO). Zusammenfassung der anwendbaren Rechtsprinzipien beim Verfahren der vorsorglichen Beweisführung "ausserhalb eines Prozesses" (E. 3.1). Eine Nebenintervention ist in einem solchen Verfahren zulässig (E. 3.2). Die intervenierende Partei kann um ihren Beitritt ersuchen und in jedem Verfahrensstadium teilnehmen, so auch bei der Berufung oder Beschwerde (E. 3.3). Preuve; Procédure; Futur; Expert; Procès; Intervention; Partie; L'expert; Expertise; Entre; Consid; Procès; Tribunal; hors; Administration; être; Arrêt; Entrepreneurs; Cours; Requête; Qu'il; L'intervention; Parties; D'une; Question; L'administration; Droit; Recours; Intérêt; Accessoire

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Gasser, RickliKommentar, 42201
Walter Fellmann Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessord- nung2013
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