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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Der Art. 157 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 157 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS170284Verteilungsliste (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführeri; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Auflage; Verfahren; Recht; Vorinstanz; Betreibung; Betreibungsamt; SchKG; Verfügung; Gesetzlich; Gesetzliche; Einsicht; Pfandrecht; Nichtigkeit; Beschwerdefrist; Verteilung; Anzeige; Aufsichtsbehörde; Gungen; Urteil; Lastenverzeichnis; Zustellung; Gläubiger; Pfandrechte; Rüti; Verwertung
ZHPS170069Steigerungsbedingungen / Lastenverzeichnis / Herausgabe der Schuldbriefe (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Schuldner; Betreibung; Betreibungs; Betreibungsamt; Schuldbriefe; Gläubiger; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Steigerung; Lastenverzeichnis; Steigerungsbedingungen; Recht; Andelfingen; Verwertung; Entscheid; Gläubigerin; Bundesgericht; Erwähnten; Obergericht; Forderungen; SchKG; Eingabe; Schuldners; Stockwerkeigentümer; Grundstückgewinnsteuer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
122 III 246Art. 157 SchKG. Bezahlung der Grundstückgewinnsteuer bei der Betreibung auf Grundpfandverwertung. Die bei der Betreibung auf Grundpfandverwertung anfallenden Grundstückgewinnsteuern sind als Kosten der Verwertung im Sinne von Art. 157 Abs. 1 SchKG zu betrachten und demzufolge vom Bruttoerlös abzuziehen und zu bezahlen, bevor der Nettoerlös an die Gläubiger verteilt wird (Art. 157 Abs. 2 SchKG). SchKG; Betreibung; Grundstückgewinnsteuer; Verteilung; Winterthur; Verteilungsplan; Liegenschaft; Betreibungsamt; Kantonalbank; Zürcher; Verwertung; Kantons; Grundpfandverwertung; Obergericht; Bruttoerlös; Verteilt; KatNr; Beschluss; Grundpfandgläubiger; Betreibungsamtes; Verteilenden; Stadt; Abgezogen; Rekurs; Abzuziehen; Verwertungskosten; Steigerungserlös; Schuldbetreibung; Verteilungsplanes
116 III 56Verzinsung der Schuld bei der Lohnpfändung (Art. 12 Abs. 2 SchKG). Bei der Lohnpfändung hört die Pflicht des Schuldners zur Verzinsung seiner Schuld in dem Umfang und von dem Zeitpunkt an auf, da beim Betreibungsamt Lohnquoten des Schuldners eingehen. Schuld; Betreibung; Lohnpfändung; Betreibungsamt; SchKG; Gläubiger; Schuldner; Zahlung; Schuldbetreibung; Lohnquoten; Forderung; Schuldners; Zeitpunkt; Schuldbetreibungs; Gläubigerin; Bremgarten; Verteilung; Rekurrentin; Verwertung; Auffassung; Pfändung; Auflage; Zinsen; Verzinsung; Zinsberechnung; Entscheid; Lipo-Möbelposten; Betreibungskosten; Lohnpfändung
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