Art. 157 OR de 2022
Art. 157
Lorsque la condition stipulée a pour objet de provoquer soit un acte, soit une omission illicite ou contraire aux moeurs, l’obligation qui en dépend est nulle et de nul effet.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
134 III 52 (4A_275/2007) | Art. 20 Abs. 1 OR, Art. 164 StGB: Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung, Art. 285 ff. SchKG: paulianische Anfechtung; Art. 2 Abs. 2 ZGB. Konsequenzen eines Verstosses gegen Art. 164 StGB für die zivilrechtliche Gültigkeit des verpönten Rechtsgeschäfts; Bedeutung der Art. 285 ff. SchKG in diesem Zusammenhang (E. 1). Kein Rechtsmissbrauch im vorliegenden Fall (E. 2). | Recht; Recht; Rechtlich; Rechtliche; Gläubiger; SchKG; Beschwerde; Vertrag; Nichtigkeit; Konkurs; Rechtsgeschäft; Anfechtung; Schuldner; Hinweis; Rechts; Zivilrechtliche; Betreibungs; Urteil; Beschwerdeführerin; Rechtsgeschäfts; Verstoss; Obergericht; Forderung; Vertrags; Schutz; Zession; Zwangsvollstreckung |
91 III 7 | Eintritt eines Zessionars in die bereits bis zum Pfändungsvollzug fortgeschrittene Betreibung. Der Eintritt ist grundsätzlich zulässig unter Vorbehalt eines vom Richter dem Schuldner gemäss Art. 77 SchKG bewilligten nachträglichen Rechtsvorschlages. Die Betreibungsbehörden haben bloss summarisch zu prüfen, ob der Eintritt des Zessionars von vornherein abzulehnen sei wegen offenkundiger Formfehler der Zession oder wegen offenkundig begründeter materieller Einwendungen des Schuldners gegen den Zessionar. Wie hat das Betreibungsamt im Fall eines richterlich bewilligten Rechtsvorschlages vorzugehen? Kreisschreiben Nr. 7 vom 15. November 1899. | Zession; Betreibung; Zessionar; Schuldner; Recht; Rechtsvorschlag; Betreibungsamt; Zessionarin; Entscheid; Krieg; Gläubiger; Schuldners; Zessionars; SchKG; Rechtsvorschlages; Nachträgliche; Pfändung; Beschwerde; Eintritt; Richter; Nachträglichen; Rekurrent; Summarisch; Zanchi; Gelegenheit; Schrieb; Begehren; Entscheidung; Greifen |