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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 156 CPC dal 2021

Art. 156 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 156 Tutela di interessi degni di protezione

Se l’assunzione delle prove rischia di pregiudicare interessi degni di protezione di una parte o di terzi, come in particolare segreti d’affari, il giudice prende i provvedimenti necessari a loro tutela.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 156 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP230002ForderungBerufung; Beklagten; Vorinstanz; Verhandlung; Verfahren; Berufungsverfahren; Partei; Gericht; Sistierung; Organ; Schutzmassnahmen; Parteien; Urteil; Antrag; Anordnung; Beschwerde; Bundesgericht; Akten; Inwiefern; Schutzwürdige; Klage; Organs; Aufzuzeigen; Hauptverhandlung; Gemachte; Teilnahme; Beantragt; Begründung; Einzigen; Interesse
ZHLA210045Arbeitsrechtliche ForderungBeweis; Beklagten; Vorinstanz; Konto; Berufung; Recht; Beweismittel; Kontoauszüge; Beweis; Beweisverfügung; Partei; Gericht; Mitwirkung; Tatsache; Feststellung; Urkunde; Feststellungsurkunde; SERVICES; Beweiswürdigung; Notarielle; FINANCIAL; Parteien; Schen; Verfahren; Personen; Verpflichtet; Reichte; Ersatz; Gerin; Genügend
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2004.94Entscheid Art. 2 LugÜ (SR 0.275.11); Art. 2 und Art. 112 Abs. 1 IPRG (SR 291); Art. 14 Klagten; Beklagten; Kläg; Klägact; Arbeitnehmer; Rechnung; Arbeitnehmerüberlassungsverträge; Recht; Vertrag; LugÜ; Über; Klage; Verfahren; Verrechnung; Bestritt; Ansprüche; Einzelfirma; Duplik; Bestritten; Vereinbart; Betrag; Landgericht; Fürstlichen; Rechnungen; Gemachte; Arbeitnehmerüberlassungsverträgen; Arbeitsvertrag; Liechtenstein; Forderungen
BSBEZ.2015.50 (AG.2015.713)Sistierung/Rechtliches GehörBeschwerde; Beschwerdeführerin; Beilage; Verfügung; Stellungnahme; Zivilgericht; Beschwerdegegnerin; Zivilgerichtspräsidentin; Frist; Verfahren; Klagten; Rechtsvertreter; Beklagten; Eingabe; Verfahren; Angefochten; Ergänzung; Ziffer; Partei; Klage; Akten; Verfahrens; Fakultativen; Angefochtene; Zugestellt; Sistierung; Revers; Akteneinsicht; Rechtsbegehren; Antrag
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
113 Ia 433Art. 4 BV; Kantonales Zivilprozessrecht. a) Es ist nicht willkürlich, wenn im Bündner Zivilprozess die richterliche Fragepflicht gemäss Art. 112 Abs. 1 ZPO auf Beweisofferten nicht unbesehen angewendet wird (E. 1). b) Die Verhandlungsmaxime gemäss Art. 156 Abs. 2 und 3 der Bündner ZPO wird in willkürlicher Weise verletzt, wenn die Klage mangels Beweisen abgewiesen wird, obwohl die nicht bewiesene Tatsache aufgrund der Vorbringen und des Verhaltens der Parteien eindeutig zugestanden ist (E. 4). Beschwerde; Beschwerdegegner; Beweis; Klage; Grundbuch; Kantonsgericht; Willkürlich; Wendet; Partei; Vorbringen; Bündner; Beschwerdeführerin; Behauptung; Angewendet; Zugestanden; Ausführung; Zivilprozess; Grundbucheintrag; Beschwerdegegners; Verhalten; Candrian; Tatsache; Worden; Rüge; Ausführungen; Fragepflicht; Graubünden; Grundbucheintragung; Richter; Bestritten
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