Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Art. 156 ZPO vom 2020
Art. 156 Wahrung schutzwürdiger Interessen
Gefährdet die Beweisabnahme die schutzwürdigen Interessen einer Partei oder Dritter, wie insbesondere deren Geschäftsgeheimnisse, so trifft das Gericht die erforderlichen Massnahmen.
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Art. 156 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NP230002 | Forderung | Berufung; Beklagten; Vorinstanz; Verhandlung; Verfahren; Berufungsverfahren; Partei; Gericht; Sistierung; Organ; Schutzmassnahmen; Parteien; Urteil; Antrag; Anordnung; Beschwerde; Bundesgericht; Akten; Inwiefern; Schutzwürdige; Klage; Organs; Aufzuzeigen; Hauptverhandlung; Gemachte; Teilnahme; Beantragt; Begründung; Einzigen; Interesse |
ZH | LA210045 | Arbeitsrechtliche Forderung | Beweis; Beklagten; Vorinstanz; Konto; Berufung; Recht; Beweismittel; Kontoauszüge; Beweis; Beweisverfügung; Partei; Gericht; Mitwirkung; Tatsache; Feststellung; Urkunde; Feststellungsurkunde; SERVICES; Beweiswürdigung; Notarielle; FINANCIAL; Parteien; Schen; Verfahren; Personen; Verpflichtet; Reichte; Ersatz; Gerin; Genügend |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | HG.2004.94 | Entscheid Art. 2 LugÜ (SR 0.275.11); Art. 2 und Art. 112 Abs. 1 IPRG (SR 291); Art. 14 | Klagten; Beklagten; Kläg; Klägact; Arbeitnehmer; Rechnung; Arbeitnehmerüberlassungsverträge; Recht; Vertrag; LugÜ; Über; Klage; Verfahren; Verrechnung; Bestritt; Ansprüche; Einzelfirma; Duplik; Bestritten; Vereinbart; Betrag; Landgericht; Fürstlichen; Rechnungen; Gemachte; Arbeitnehmerüberlassungsverträgen; Arbeitsvertrag; Liechtenstein; Forderungen |
BS | BEZ.2015.50 (AG.2015.713) | Sistierung/Rechtliches Gehör | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beilage; Verfügung; Stellungnahme; Zivilgericht; Beschwerdegegnerin; Zivilgerichtspräsidentin; Frist; Verfahren; Klagten; Rechtsvertreter; Beklagten; Eingabe; Verfahren; Angefochten; Ergänzung; Ziffer; Partei; Klage; Akten; Verfahrens; Fakultativen; Angefochtene; Zugestellt; Sistierung; Revers; Akteneinsicht; Rechtsbegehren; Antrag |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
113 Ia 433 | Art. 4 BV; Kantonales Zivilprozessrecht. a) Es ist nicht willkürlich, wenn im Bündner Zivilprozess die richterliche Fragepflicht gemäss Art. 112 Abs. 1 ZPO auf Beweisofferten nicht unbesehen angewendet wird (E. 1). b) Die Verhandlungsmaxime gemäss Art. 156 Abs. 2 und 3 der Bündner ZPO wird in willkürlicher Weise verletzt, wenn die Klage mangels Beweisen abgewiesen wird, obwohl die nicht bewiesene Tatsache aufgrund der Vorbringen und des Verhaltens der Parteien eindeutig zugestanden ist (E. 4). | Beschwerde; Beschwerdegegner; Beweis; Klage; Grundbuch; Kantonsgericht; Willkürlich; Wendet; Partei; Vorbringen; Bündner; Beschwerdeführerin; Behauptung; Angewendet; Zugestanden; Ausführung; Zivilprozess; Grundbucheintrag; Beschwerdegegners; Verhalten; Candrian; Tatsache; Worden; Rüge; Ausführungen; Fragepflicht; Graubünden; Grundbucheintragung; Richter; Bestritten |