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Code pénal suisse (CPS)

Art. 156 CPS de 2022

Art. 156 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 156

1. Celui qui, dans le dessein de se procurer ou de procurer à un tiers un enrichissement illégitime, aura déterminé une personne à des actes préjudiciables à ses intérêts pécuniaires ou à ceux d’un tiers, en usant de violence ou en la menaçant d’un dommage sérieux, sera puni d’une peine privative de liberté de cinq ans au plus ou d’une peine pécu­niaire.

2. Si l’auteur fait métier de l’extorsion ou s’il a poursuivi à réitérées re­prises ses agissements contre la victime,

la peine sera une peine privative de liberté de un à dix ans.

3. Si l’auteur a exercé des violences sur une personne ou s’il l’a mena­cée d’un danger imminent pour la vie ou l’intégrité corporelle, la peine sera celle prévue à l’art. 140.

4. Si l’auteur a menacé de mettre en danger la vie ou l’intégrité corpo­relle d’un grand nombre de personnes ou de causer de graves domma­ges à des choses d’un intérêt public important, la peine sera une peine privative de liberté d’un an au moins189.

189 Nouvelle expression selon le ch. II 1 al. 12 de la LF du 13 déc. 2002, en vigueur depuis le 1er janv. 2007 (RO 2006 3459; FF 1999 1787). Il a été tenu compte de cette mod. dans tout le Livre.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 156 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210526Gewerbsmässiger Wucher etc. und WiderrufDigte; Schuldig; Beschuldigte; Digten; Schädigte; Geschädigte; Beschuldigten; Privatkläger; Sicht; Zwang; Zwangs; Schädigten; Instanz; Geschädigten; Zwangslage; Darlehen; Lichen; Vorinstanz; Richt; Finanziell; Kredit; Recht; Erhalte; Finanzielle; Staat; Recht; Sinne; Waltschaft; Fahre; Lichkeit
ZHRT220111RechtsöffnungRecht; Beschwerde; Rechtsöffnung; Habe; Scheidung; Nichtigkeit; Partei; Entscheid; Verfahren; SchKG; Vorinstanz; Sinne; Rechtlich; Parteien; Rechtliche; Beklagten; Urteil; Gerichtlich; Hende; Definitive; Genehmigt; Entschädigung; Rechtsöffnungstitel; Gesuch; Ständig; Beschwerdeverfahren; Erpressung; Verfahren; Zusammenhang; Genehmigte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2017.10 (AG.2019.92)versuchte räuberische Erpressung, versuchte Nötigung, Freiheitsberaubung und EntführungBerufung; Berufungskläger; Verfahren; Aussage; Schuldig; Aussagen; Halten; Stellt; Worden; Werden; Andere; Freiheit; Gemäss; Führt; Mittäter; Berufungsklägers; Betäubungsmittel; Selbst; Entführung; Welche; Wohnung; Erpressung; Verfahrens; Urteil; Anderen; Beschuldigte; Dieser; Beschuldigte; Strafe; Konfrontation
AGAGVE 2011 12V. Jugendstrafrecht12 Art. 25 Abs. 2 lit. b JStG, Art. 156 Ziff. 3 i.V.m. 140 Ziff. 3 Abs. 3 StGBDer erhöhte Strafrahmen von Art. 25 Abs. 2 lit. b JStG findet aufgrunddes Verweises in Art. 156 Ziff. 3 StGB auf die Bestrafung nach Art. 140StGB auch auf die räuberische Erpressung gemäss Art. 156 Ziff.... Erpressung; Berische; Rahmen; Räuberische; Erhöhte; Aufgr; Qualifikation; Begangen; Jugendliche; Jugendstrafrecht; Verweises; IVm; Tatbestände; Härte; Qualifikationen; Rechtsgehalts; Angeklagte; Gesetzgeber; Tatbeständen; Raubes; Obergericht; StGB; Losigkeit; Besonderer; Qualifizierte; Bestrafung; Begeht; Wäre; Einzusehen; Willen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 84 (4A_58/2021)
Regeste
Art. 156 ZPO ; prozessuale Schutzmassnahmen zur Wahrung schutzwürdiger Interessen; Anordnung einer strafbewehrten Geheimhaltungspflicht. Als prozessuale Schutzmassnahme ist - sofern sich diese als das mildeste Mittel erweist - auch die Anordnung einer strafbewehrten Geheimhaltungspflicht möglich, wobei eine solche gestützt auf Art. 156 ZPO nur für die Dauer des Prozesses angeordnet werden kann (E. 3 und 3.2).
Schutz; Schutzmassnahme; Schutzmassnahmen; Partei; Geheimhaltung; Beilage; Beschwerde; Beweis; Geheimhaltungspflicht; Recht; Massnahme; Interesse; Gefährdung; Ausführungen; Informationen; Beantragt; Interessen; Beschwerdeführerin; Anordnung; Bewehrte; Klage; Klageantwort; Prozessuale; Gericht; Beilagen; Massnahmen; Hinaus; Bewehrten; Schweizer; Schutzwürdigen
132 IV 70Art. 9 BÜPF; Verwertbarkeit von Zufallsfunden. Die Verwertung von Zufallsfunden gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. b BÜPF setzt nicht voraus, dass im Zeitpunkt der Überwachungsanordnung bereits ein Tatverdacht bezüglich der neu entdeckten Straftaten bestanden hat (E. 6.4). BÜPF; Zufallsf; Überwachung; Zufallsfunde; Tatverdacht; Voraussetzungen; Zufallsfunden; Erpressung; Taten; Zeitpunkt; Dringende; Verdacht; Rechtmässig; Überwachungsanordnung; Beschwerde; Verwertung; Telefonüberwachung; Verwertbarkeit; Begründe; Bestanden; Verwendet; Erfasst; Versuchte; Erfüllt; Nichtigkeitsbeschwerde; Kantons; Verwertbar; Verweis; Zufällig; Anordnung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-7087/2017AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdeführer; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Vorinstanz; Verwerflich; Verfügung; Begangen; Handlung; Urteil; Begangene; Angefochtene; Verwerfliche; Sucht; Erpressung; Versuchte; Verschulden; Akten; Geldstrafe; Beziehungsweise; Beschwerdeführers; Verfahren; Intensität; Abstrakte; Angefochtenen; Kostenvorschuss; Asylwiderruf
E-4792/2014Asyl (ohne Wegweisung)Beschwerde; Beschwerdeführer;Recht; Schweiz; Verfügung; Recht; Verfahren; Handlung; Bundesverwaltungsgericht; Freiwillig; Gehilfe; Person; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Verfahrens; Verwerfliche; Tigers; Individuelle; Asylausschluss; Gehilfen; Personen; Handlungen; Mitglied; Gelder; Ehefrau; Festzuhalten; Gehilfenschaft

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2023.44Richt; Kanton; Kantons; Gesuch; Oberstaatsanwaltschaft; Beschuldigten; Beschwerdekammer; Staatsanwaltschaft; Gerichtsstand; Verfahren; Erpressung; Behörden; Gesuchsgegner; Erpresserische; Behörde; Verfahrens; Geldübergabe; Behörden; Erfolg; Bundesstrafgerichts; Zürich; Androhung; Hinsicht; Nötigungshandlung; Tatbestand; Gerichtsstandsrechtlicher; Geldübergaben; Erpresserischen
BG.2020.19Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Geschädigte; Kanton; Schwiegermutter; Geschädigten; Schwiegereltern; Schuld; Schwiegervater; Kantons; Verfolgung; Schuldanerkennung; Behörden; Wohnung; Erpressung; Gallen; Beschuldigte; Zuständig; Gericht; Beschuldigten; Mittäter; Unterzeichnung; Gesuch; Drohung; Ortes; Nötigung; Delikt; Erfolg; Ex-Ehefrau; Qualifizierte; Verfolgungshandlungen; Habe

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
überein WeissenbergerBasler Kommentar, Strafrecht2013
Stefan TrechselPraxiskommentar, Zürich, St. Gallen2008
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