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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 156SCC from 2022

Art. 156 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 156

1. Any person who, with a view to securing an unlawful gain for himself or for another, induces another person by using violence or the threat of seriously detrimental consequences to behave in such a way that he or another sustains financial loss shall be liable to a custodial sentence not exceeding five years or to a monetary penalty.

2. If the offender acts for commercial gain, or if he repeatedly commits the offence against the same person,

he shall be liable to a custodial sentence of from one to ten years.

3. If the offender uses violence against another or if he threatens another with an immediate danger to life and limb, a penalty in accordance with Article 140 hereof is imposed.

4. If the offender threatens to endanger the life and limb of a large number of persons or to cause serious damage to property in which there is a substantial public interest, he shall be liable to a custodial sentence of not less than one year189.

189 Term in accordance with No II 1 para. 12 of the FA of 13 Dec. 2002, in force since 1 Jan. 2007 (AS 2006 3459 3535; BBl 1999 1979). This amendment has been taken into account throughout the Second Book.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 156 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210526Gewerbsmässiger Wucher etc. und WiderrufDigte; Schuldig; Beschuldigte; Digten; Schädigte; Geschädigte; Beschuldigten; Privatkläger; Sicht; Zwang; Zwangs; Schädigten; Instanz; Geschädigten; Zwangslage; Darlehen; Lichen; Vorinstanz; Richt; Finanziell; Kredit; Recht; Erhalte; Finanzielle; Staat; Recht; Sinne; Waltschaft; Fahre; Lichkeit
ZHRT220111RechtsöffnungRecht; Beschwerde; Rechtsöffnung; Habe; Scheidung; Nichtigkeit; Partei; Entscheid; Verfahren; SchKG; Vorinstanz; Sinne; Rechtlich; Parteien; Rechtliche; Beklagten; Urteil; Gerichtlich; Hende; Definitive; Genehmigt; Entschädigung; Rechtsöffnungstitel; Gesuch; Ständig; Beschwerdeverfahren; Erpressung; Verfahren; Zusammenhang; Genehmigte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2017.10 (AG.2019.92)versuchte räuberische Erpressung, versuchte Nötigung, Freiheitsberaubung und EntführungBerufung; Berufungskläger; Verfahren; Aussage; Schuldig; Aussagen; Halten; Stellt; Worden; Werden; Andere; Freiheit; Gemäss; Führt; Mittäter; Berufungsklägers; Betäubungsmittel; Selbst; Entführung; Welche; Wohnung; Erpressung; Verfahrens; Urteil; Anderen; Beschuldigte; Dieser; Beschuldigte; Strafe; Konfrontation
AGAGVE 2011 12V. Jugendstrafrecht12 Art. 25 Abs. 2 lit. b JStG, Art. 156 Ziff. 3 i.V.m. 140 Ziff. 3 Abs. 3 StGBDer erhöhte Strafrahmen von Art. 25 Abs. 2 lit. b JStG findet aufgrunddes Verweises in Art. 156 Ziff. 3 StGB auf die Bestrafung nach Art. 140StGB auch auf die räuberische Erpressung gemäss Art. 156 Ziff.... Erpressung; Berische; Rahmen; Räuberische; Erhöhte; Aufgr; Qualifikation; Begangen; Jugendliche; Jugendstrafrecht; Verweises; IVm; Tatbestände; Härte; Qualifikationen; Rechtsgehalts; Angeklagte; Gesetzgeber; Tatbeständen; Raubes; Obergericht; StGB; Losigkeit; Besonderer; Qualifizierte; Bestrafung; Begeht; Wäre; Einzusehen; Willen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 84 (4A_58/2021)
Regeste
Art. 156 ZPO ; prozessuale Schutzmassnahmen zur Wahrung schutzwürdiger Interessen; Anordnung einer strafbewehrten Geheimhaltungspflicht. Als prozessuale Schutzmassnahme ist - sofern sich diese als das mildeste Mittel erweist - auch die Anordnung einer strafbewehrten Geheimhaltungspflicht möglich, wobei eine solche gestützt auf Art. 156 ZPO nur für die Dauer des Prozesses angeordnet werden kann (E. 3 und 3.2).
Schutz; Schutzmassnahme; Schutzmassnahmen; Partei; Geheimhaltung; Beilage; Beschwerde; Beweis; Geheimhaltungspflicht; Recht; Massnahme; Interesse; Gefährdung; Ausführungen; Informationen; Beantragt; Interessen; Beschwerdeführerin; Anordnung; Bewehrte; Klage; Klageantwort; Prozessuale; Gericht; Beilagen; Massnahmen; Hinaus; Bewehrten; Schweizer; Schutzwürdigen
132 IV 70Art. 9 BÜPF; Verwertbarkeit von Zufallsfunden. Die Verwertung von Zufallsfunden gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. b BÜPF setzt nicht voraus, dass im Zeitpunkt der Überwachungsanordnung bereits ein Tatverdacht bezüglich der neu entdeckten Straftaten bestanden hat (E. 6.4). BÜPF; Zufallsf; Überwachung; Zufallsfunde; Tatverdacht; Voraussetzungen; Zufallsfunden; Erpressung; Taten; Zeitpunkt; Dringende; Verdacht; Rechtmässig; Überwachungsanordnung; Beschwerde; Verwertung; Telefonüberwachung; Verwertbarkeit; Begründe; Bestanden; Verwendet; Erfasst; Versuchte; Erfüllt; Nichtigkeitsbeschwerde; Kantons; Verwertbar; Verweis; Zufällig; Anordnung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-7087/2017AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdeführer; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Vorinstanz; Verwerflich; Verfügung; Begangen; Handlung; Urteil; Begangene; Angefochtene; Verwerfliche; Sucht; Erpressung; Versuchte; Verschulden; Akten; Geldstrafe; Beziehungsweise; Beschwerdeführers; Verfahren; Intensität; Abstrakte; Angefochtenen; Kostenvorschuss; Asylwiderruf
E-4792/2014Asyl (ohne Wegweisung)Beschwerde; Beschwerdeführer;Recht; Schweiz; Verfügung; Recht; Verfahren; Handlung; Bundesverwaltungsgericht; Freiwillig; Gehilfe; Person; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Verfahrens; Verwerfliche; Tigers; Individuelle; Asylausschluss; Gehilfen; Personen; Handlungen; Mitglied; Gelder; Ehefrau; Festzuhalten; Gehilfenschaft

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2023.44Richt; Kanton; Kantons; Gesuch; Oberstaatsanwaltschaft; Beschuldigten; Beschwerdekammer; Staatsanwaltschaft; Gerichtsstand; Verfahren; Erpressung; Behörden; Gesuchsgegner; Erpresserische; Behörde; Verfahrens; Geldübergabe; Behörden; Erfolg; Bundesstrafgerichts; Zürich; Androhung; Hinsicht; Nötigungshandlung; Tatbestand; Gerichtsstandsrechtlicher; Geldübergaben; Erpresserischen
BG.2020.19Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Geschädigte; Kanton; Schwiegermutter; Geschädigten; Schwiegereltern; Schuld; Schwiegervater; Kantons; Verfolgung; Schuldanerkennung; Behörden; Wohnung; Erpressung; Gallen; Beschuldigte; Zuständig; Gericht; Beschuldigten; Mittäter; Unterzeichnung; Gesuch; Drohung; Ortes; Nötigung; Delikt; Erfolg; Ex-Ehefrau; Qualifizierte; Verfolgungshandlungen; Habe

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
überein WeissenbergerBasler Kommentar, Strafrecht2013
Stefan TrechselPraxiskommentar, Zürich, St. Gallen2008
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