1. Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt,
es zu einer solchen Handlung verleitet oder
es in eine solche Handlung einbezieht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.
3. Hat der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder hat die verletzte Person mit ihm die Ehe geschlossen oder ist sie mit ihm eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.269
4. Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
5. ...270
6. ...271
269 Fassung gemäss Anhang Ziff. 22 des Partnerschaftsgesetzes vom 18. Juni 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2005 5685; BBl 2003 1288).
270 Aufgehoben durch Ziff. II des BG vom 21. März 1997, mit Wirkung seit 1. Sept. 1997 (AS 1997 1626; BBl 1996 IV 1318 1322).
271 Eingefügt durch Ziff. II des BG vom 21. März 1997 (AS 1997 1626; BBl 1996 IV 1318 1322). Aufgehoben durch Ziff. II des BG vom 5. Okt. 2001 (Verjährung der Strafverfolgung im allgemeinen und bei Sexualdelikten an Kindern), mit Wirkung seit 1. Okt. 2002 (AS 2002 2993; BBl 2000 2943).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210526 | Gewerbsmässiger Wucher etc. und Widerruf | Digte; Schuldig; Beschuldigte; Digten; Schädigte; Geschädigte; Beschuldigten; Privatkläger; Sicht; Zwang; Zwangs; Schädigten; Instanz; Geschädigten; Zwangslage; Darlehen; Lichen; Vorinstanz; Richt; Finanziell; Kredit; Recht; Erhalte; Finanzielle; Staat; Recht; Sinne; Waltschaft; Fahre; Lichkeit |
ZH | RT220111 | Rechtsöffnung | Recht; Beschwerde; Rechtsöffnung; Habe; Scheidung; Nichtigkeit; Partei; Entscheid; Verfahren; SchKG; Vorinstanz; Sinne; Rechtlich; Parteien; Rechtliche; Beklagten; Urteil; Gerichtlich; Hende; Definitive; Genehmigt; Entschädigung; Rechtsöffnungstitel; Gesuch; Ständig; Beschwerdeverfahren; Erpressung; Verfahren; Zusammenhang; Genehmigte |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2017.10 (AG.2019.92) | versuchte räuberische Erpressung, versuchte Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung | Berufung; Berufungskläger; Verfahren; Aussage; Schuldig; Aussagen; Halten; Stellt; Worden; Werden; Andere; Freiheit; Gemäss; Führt; Mittäter; Berufungsklägers; Betäubungsmittel; Selbst; Entführung; Welche; Wohnung; Erpressung; Verfahrens; Urteil; Anderen; Beschuldigte; Dieser; Beschuldigte; Strafe; Konfrontation |
AG | AGVE 2011 12 | V. Jugendstrafrecht12 Art. 25 Abs. 2 lit. b JStG, Art. 156 Ziff. 3 i.V.m. 140 Ziff. 3 Abs. 3 StGBDer erhöhte Strafrahmen von Art. 25 Abs. 2 lit. b JStG findet aufgrunddes Verweises in Art. 156 Ziff. 3 StGB auf die Bestrafung nach Art. 140StGB auch auf die räuberische Erpressung gemäss Art. 156 Ziff.... | Erpressung; Berische; Rahmen; Räuberische; Erhöhte; Aufgr; Qualifikation; Begangen; Jugendliche; Jugendstrafrecht; Verweises; IVm; Tatbestände; Härte; Qualifikationen; Rechtsgehalts; Angeklagte; Gesetzgeber; Tatbeständen; Raubes; Obergericht; StGB; Losigkeit; Besonderer; Qualifizierte; Bestrafung; Begeht; Wäre; Einzusehen; Willen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 III 84 (4A_58/2021) | Regeste Art. 156 ZPO ; prozessuale Schutzmassnahmen zur Wahrung schutzwürdiger Interessen; Anordnung einer strafbewehrten Geheimhaltungspflicht. Als prozessuale Schutzmassnahme ist - sofern sich diese als das mildeste Mittel erweist - auch die Anordnung einer strafbewehrten Geheimhaltungspflicht möglich, wobei eine solche gestützt auf Art. 156 ZPO nur für die Dauer des Prozesses angeordnet werden kann (E. 3 und 3.2). | Schutz; Schutzmassnahme; Schutzmassnahmen; Partei; Geheimhaltung; Beilage; Beschwerde; Beweis; Geheimhaltungspflicht; Recht; Massnahme; Interesse; Gefährdung; Ausführungen; Informationen; Beantragt; Interessen; Beschwerdeführerin; Anordnung; Bewehrte; Klage; Klageantwort; Prozessuale; Gericht; Beilagen; Massnahmen; Hinaus; Bewehrten; Schweizer; Schutzwürdigen |
132 IV 70 | Art. 9 BÜPF; Verwertbarkeit von Zufallsfunden. Die Verwertung von Zufallsfunden gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. b BÜPF setzt nicht voraus, dass im Zeitpunkt der Überwachungsanordnung bereits ein Tatverdacht bezüglich der neu entdeckten Straftaten bestanden hat (E. 6.4). | BÜPF; Zufallsf; Überwachung; Zufallsfunde; Tatverdacht; Voraussetzungen; Zufallsfunden; Erpressung; Taten; Zeitpunkt; Dringende; Verdacht; Rechtmässig; Überwachungsanordnung; Beschwerde; Verwertung; Telefonüberwachung; Verwertbarkeit; Begründe; Bestanden; Verwendet; Erfasst; Versuchte; Erfüllt; Nichtigkeitsbeschwerde; Kantons; Verwertbar; Verweis; Zufällig; Anordnung |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
E-7087/2017 | Asylwiderruf | Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Vorinstanz; Verwerflich; Verfügung; Begangen; Handlung; Urteil; Begangene; Angefochtene; Verwerfliche; Sucht; Erpressung; Versuchte; Verschulden; Akten; Geldstrafe; Beziehungsweise; Beschwerdeführers; Verfahren; Intensität; Abstrakte; Angefochtenen; Kostenvorschuss; Asylwiderruf |
E-4792/2014 | Asyl (ohne Wegweisung) | Beschwerde; Beschwerdeführer;Recht; Schweiz; Verfügung; Recht; Verfahren; Handlung; Bundesverwaltungsgericht; Freiwillig; Gehilfe; Person; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Verfahrens; Verwerfliche; Tigers; Individuelle; Asylausschluss; Gehilfen; Personen; Handlungen; Mitglied; Gelder; Ehefrau; Festzuhalten; Gehilfenschaft |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2023.44 | Richt; Kanton; Kantons; Gesuch; Oberstaatsanwaltschaft; Beschuldigten; Beschwerdekammer; Staatsanwaltschaft; Gerichtsstand; Verfahren; Erpressung; Behörden; Gesuchsgegner; Erpresserische; Behörde; Verfahrens; Geldübergabe; Behörden; Erfolg; Bundesstrafgerichts; Zürich; Androhung; Hinsicht; Nötigungshandlung; Tatbestand; Gerichtsstandsrechtlicher; Geldübergaben; Erpresserischen | |
BG.2020.19 | Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO). | Geschädigte; Kanton; Schwiegermutter; Geschädigten; Schwiegereltern; Schuld; Schwiegervater; Kantons; Verfolgung; Schuldanerkennung; Behörden; Wohnung; Erpressung; Gallen; Beschuldigte; Zuständig; Gericht; Beschuldigten; Mittäter; Unterzeichnung; Gesuch; Drohung; Ortes; Nötigung; Delikt; Erfolg; Ex-Ehefrau; Qualifizierte; Verfolgungshandlungen; Habe |
Autor | Kommentar | Jahr |
überein Weissenberger | Basler Kommentar, Strafrecht | 2013 |
Stefan Trechsel | Praxiskommentar, Zürich, St. Gallen | 2008 |