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Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD)

Art. 156 LIFD dal 2021

Art. 156 Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD) drucken

Art. 156 Provvedimenti conservativi

1 Gli eredi e le persone che amministrano o custodiscono i beni della successione possono disporne, prima dell’inventario, soltanto con il consenso dell’autorità incaricata dello stesso.

2 Per garantire la sicurezza dell’inventario, l’autorità incaricata del medesimo può ordinare l’apposizione immediata dei sigilli.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSR.2015.00013Rechtmittel gegen eine Verfügungssperre im (Steuer-)InventarverfahrenVerfügung; Verfügungssperre; Beschwerde; Rekurs; Rechtsmittel; Verwaltungsgericht; Kammer; Meuter; Siegelung; Gemeinde; Juni; Finanzdirektion; Treten; November; Kantons; Auferlegt; Steuergesetz; Rekurrent; Wiedergutzumachenden; Bundessteuer; Gerichtskosten; Verfahren; Rechtsmittelbelehrung; Beschwerdeführer; Ulrich; Gemeindesteueramt; Erben; Willensvollstrecker
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