E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Civil Procedure Code (CPC)

Art. 155CPC from 2021

Art. 155 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 155 Taking of evidence

1 The taking of evidence may be delegated to one or more members of the court.

2 A party may, for good cause, request that the evidence be taken by the court that decides the case.

3 The parties have the right to participate in the taking of evidence.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 155 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU220021ForderungBeschwerde; Entscheid; Partei; Aufl; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Friedensrichteramt; Parteien; Recht; Angefochten; Verfahren; Antrag; DIKE-Komm-ZPO; Angefochtene; Protokoll; Gungen; Schlichtungsbehörde; Verwaltung; Angefochtenen; Sachverhalt; Verfahrens; Begründung; Rickli; Erwägung; Urteil; Übrigen; Sinne; Honegger; Akten; ZPO-Honegger
ZHLE170069EheschutzBerufung; Zeuge; Umschlag; Gesuch; Gesuchsgegner; Zeugen; Beweis; Rechtsanwalt; Partei; Gericht; Berufungsschrift; Parteien; Berufungsverfahren; Unterschrieben; Briefkasten; Unentgeltliche; Rechtspflege; Rechtsvertreter; Einvernahme; Unterschrift; Beweismittel; Unentgeltlichen; Worfen; übergeben; Fotos; Bundesgericht; Schweizerischen; Beweisverhandlung
Dieser Artikel erzielt 9 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 714 (4A_50/2012)Parteifähigkeit in internationalen Schiedsverfahren mit Sitz in der Schweiz; Einfluss des Konkurses auf die Gültigkeit der Schiedsvereinbarung (Art. 178 Abs. 2 IPRG). Bestimmung der Parteifähigkeit in einem Schiedsverfahren nach dem 12. Kapitel IPRG (E. 3.3); Parteifähigkeit einer portugiesischen Konkursmasse (E. 3.4) und deren Bindung an die Schiedsvereinbarung (E. 3.6).
Recht; Fähig; Partei; Beschwerde; Portugiesische; Insolvenz; Rechtsfähigkeit; Beschwerdeführerin; Schiedsverfahren; Schiedsgericht; Portugiesischen; Schiedsvereinbarung; Insolvenzmasse; Parteifähigkeit; Urteil; Konkurs; International; Polnische; Person; Gültigkeit; Arbitration; Gesellschaft; Bundesgericht; Schiedsklausel; Auffassung; Schweiz; Rechtspersönlichkeit; Vivendi; Fähigkeit; Insolvent
116 II 651Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 152 OG). Kollektiv- und Kommanditgesellschaften haben Anspruch auf unentgeltliche Zivilrechtspflege, wenn die Prozessarmut sowohl der Gesellschaft wie aller unbeschränkt haftenden Gesellschafter ausgewiesen ist.
Recht; Unentgeltliche; Gesellschaft; Rechtspflege; Personen; Anspruch; Juristische; Kollektiv; Kommanditgesellschaft; Gesellschafter; Kommanditgesellschaften; Natürliche; Juristischen; Kanton; Haftende; Unbeschränkt; Haftenden; Prozessarmut; Gesetze; Unentgeltlichen; Kantone; Diss; Judiciaire; Gruppe; Gesetzes; Auffassung; Partei; Parteifähige; STEIGER
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz