E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code pénal suisse (CPS)

Art. 154 CPS de 2020

Art. 154 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 154

Abrogé


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
117 IV 159Art. 154 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Gewerbsmässiges Inverkehrbringen gefälschter Waren. Gewerbsmässigkeit verneint in einem Fall, in dem ein Händler von einem Lieferanten 16'000 gefälschte Polohemden bezog, um sie an einen Geschäftspartner weiterzuveräussern, nach dem Scheitern dieses Geschäfts nach Ersatzkäufern suchte und 5'000 Hemden an einen Kunden absetzen konnte. Gewerbsmässigkeit; Urteil; Polohemden; Täter; Urteils; Geschäft; Gefälschte; Beschwerdeführer; Inverkehrbringen; Gefälschter; Hemden; Deliktische; Vorinstanz; Umstände; Geschäfts; Kantons; Angedrohte; Lacoste; Gewerbsmässigen; Rechtsprechung; Umständen; Handeln; Bereitschaft; Mindeststrafe; Auffassung; Recht; Fällen; Veröffentlichung; Unbestimmt
101 IV 288Art. 153, 154 StGB. Warenfälschung und Inverkehrbringen gefälschter Waren durch Nachahmung und Abänderung von Briefmarken zu Täuschungszwecken und durch Verkauf solcher Waren. Art. 61, 153 Abs. 2, Art. 154 Abs. 2 StGB. Wird die Veröffentlichung des Urteils angeordnet, weil der Täter gewerbsmässig handelte, so sind allfällige Schuldsprüche des Urteils wegen anderer Delikte nicht in die Veröffentlichung einzubeziehen, soweit hiefür kein i.S. von Art. 61 StGB wesentliches Interesse besteht. Urteil; Briefmarken; Urteils; Veröffentlichung; Marken; Beschwerde; Urkundenfälschung; Gewerbsmässig; Gefälschte; Entscheid; Beschwerdeführer; Stempel; Schuld; Erwägungen; Täuschung; Vorinstanz; Gefälschter; Verbindlich; Behauptet; Briefmarkenkatalog; Angeboten; Fortgesetzter; Wiederholter; Gewerbsmässigen; Schnitt; Interesse; Publikation; Verkauf; Warenfälschung
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz