E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code de procédure pénale (CCP)

Art. 153 CCP de 2021

Art. 153 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 153

Mesures spéciales visant à protéger les victimes d’infractions contre l’intégrité sexuelle

1 La victime d’une infraction contre l’intégrité sexuelle peut exiger d’être entendue par une personne du même sexe.

2 Une confrontation avec le prévenu ne peut être ordonnée contre la volonté de la victime que si le droit du prévenu d’être entendu ne peut être garanti autrement.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 153 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220232Versuchte Nötigung etc.Schuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Berufung; Beschimpfung; Kinder; Recht; Verteidigung; Vorinstanz; Recte; Recte:; [recte; Nötigung; Urteil; [recte:; Sinne; Mehrfache; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Recht; Verfahren; Anklage; Verfahren; Entschädigung; Bezirksgericht; Genugtuung; Habe; Mehrfachen; Urteils
ZHSB210359Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern etc.Schuldig; Digte; Privatklägerin; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Handlung; Sexuellen; Urteil; Handlungen; Berufung; Nötigung; Vorinstanz; Versuchte; Aussage; Verfahren; Penetration; Sinne; Verteidigung; Freiheit; Hinweis; Vorfall; Asservat-Nr; Freiheitsstrafe; Recht; Kinder; Klage; Aussagen; Mehrfache
Dieser Artikel erzielt 12 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSHB.2020.21 (AG.2020.474)Anordnung der Untersuchungshaft bis zum 17. September 2020Schwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; August; Werden; Delikte; Fortsetzung; Verfügung; Teilweise; Untersuchungshaft; Basel-Stadt; Gemäss; Verbrechen; Fortsetzungsgefahr; Person; Schuldig; Sicherheit; Vergehen; Stehen; Schriftlich; Schwere; Bereits; Führt; Ersatzmassnahmen; Staatsanwaltschaft; Tatverdacht; Entscheid; Auflage; Verfahren; Weiter
BSHB.2020.5 (AG.2020.173)Anordnung der Untersuchungshaft bis zum 15. Mai 2020Schwer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Massnahme; Massnahmen; Massnahmenvollzug; Sicherheit; Delikt; Basel-Landschaft; Untersuchungshaft; Januar; Strafund; Erheblich; Person; Werden; Vermögen; Halten; Diebstahl; Stationäre; Basel-Stadt; Delikte; Massnahmenvollzugs; Sicherheitsgefährdung; Vermögensdelikt; Erhebliche; Mehrfachen; Stationären; Vermögensdelikte; Schwere; Begangen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 397 (6B_800/2016)Art. 147 Abs. 1 StPO; Verzicht auf das Teilnahmerecht. Der Verzicht des Beschuldigten auf sein Teilnahmerecht bei Beweiserhebungen durch die Staatsanwaltschaft kann auch vom Verteidiger erklärt werden. Soweit der bei Einvernahmen anwesende Verteidiger gegen die Abwesenheit des Beschuldigten nicht opponiert und keinen Antrag auf dessen Teilnahme stellt, darf angenommen werden, dieser habe auf sein Teilnahmerecht verzichtet. Soweit ein gültiger Verzicht vorliegt, verletzt die im Berufungsverfahren erhobene Rüge der Verletzung des Teilnahmerechts den Grundsatz von Treu und Glauben (E. 3.4).
Regeste b
Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK, Art. 152 Abs. 3 i.V.m. Art. 149 Abs. 2 lit. b StPO; indirekte Konfrontation. Bei der Wahrung des Konfrontationsrechts sind die Interessen der Verteidigung gegen diejenigen des Opfers abzuwägen. Soweit dem Opfer eine direkte Konfrontation nicht zumutbar ist und der Beschuldigte während der Zeugeneinvernahme den Saal verlassen muss, ist es nicht zwingend, dass die Befragung per Video übertragen wird (E. 5.2).
Beschwerde; Beschwerdeführer; Teilnahme; Einvernahme; Verteidiger; Teilnahmerecht; Urteil; Einvernahmen; Person; Vorinstanz; Schuldig; Recht; Konfrontation; Opfer; Staatsanwaltschaft; Untersuchung; Befragung; Verteidigung; Zeugen; Beschwerdeführers; Verletzung; Personen; Verfahren; Beweiserhebung; Suchte; Ermittlung; Ersucht; Polizei; Anwesend; Teilnahmerechte
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz