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Code pénal suisse (CPS)

Art. 152 CPS de 2020

Art. 152 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 152 1. Infractions contre le patrimoine / Faux renseignements sur des entreprises commerciales

Faux renseignements sur des entreprises commerciales

Celui qui, en qualité de fondateur, titulaire, associé indéfiniment responsable, fondé de pouvoir, membre de l’organe de gestion, du conseil d’administration ou de l’organe de révision ou liquidateur d’une société commerciale, coopérative ou d’une autre entreprise exploitée en la forme commerciale,

aura donné ou fait donner, dans des communications au public ou dans des rapports ou propositions destinés à l’ensemble des associés d’une société commerciale ou coopérative ou aux participants à une autre entreprise exploitée en la forme commerciale, des renseignements faux ou incomplets d’une importance considérable, susceptibles de déterminer autrui à disposer de son patrimoine de manière préjudiciable à ses intérêts pécuniaires,

sera puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 152 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE190025NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Recht; Urkunde; Recht; Tungsauftrag; Anzeige; Aktien; Vergütungsauftrag; Schung; Sachverhalt; Gericht; Verfahren; Urkunden; Verfügung; Liegenschaft; Untersuchung; Schuldig; Schriftlich; Nichtanhandnahme; Vorwurf; Aktienzertifikate; Person; Diesbezüglich; Unterschrift; Erhoben
ZHSB150081Gewerbsmässiger Betrug etc. Schuldig; Beschuldigte; Digten; Kantons; Urteil; Freiheitsstrafe; Beschuldigten; Gericht; Gerichts; Berufung; Adresse; Verteidigung; Anklage; Angeklagte; Entscheid; Zuzüglich; Rechtskraft; Dispositivziffer; Bundesgericht; Adresse; Staat; Kammer; Obergericht; Staatsanwalt; Amtlich; Staatsanwaltschaft; Geschädigten; Entscheides; Erstanden
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 IV 176Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB); Begriff der Öffentlichkeit. Rassendiskriminierende Äusserungen gegenüber einem kleinen, begrenzten Personenkreis sind auch dann nicht öffentlich, wenn das Risiko besteht, dass einzelne Adressaten die Äusserungen an einen grösseren Personenkreis weiterverbreiten könnten. Wer ein rassendiskriminierende Ideologien enthaltendes Buch eines Dritten per Post an sieben ihm bekannte Personen verschickt, macht sich dadurch nicht des öffentlichen Verbreitens von rassendiskriminierenden Ideologien und auch nicht des Versuchs dazu schuldig (E. 2). Äusserung; Personen; Personenkreis; Adressat; Öffentlich; Adressaten; Öffentlichkeit; Grösser; Grösseren; Buches; Risiko; Beschwerdeführer; Äusserungen; Weiterverbreitung; Urheber; Vorinstanz; Rassendiskriminierung; Weiterverbreiten; Ideologie; Rassendiskriminierende; Recht; Auffassung; Ideologien; Begrenzten; Bezug; Versuch; Versandt; Redaktion
106 Ib 260Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959. 1. Ohne Bewilligung im Sinne von Art. 271 Ziff. 1 StGB dürfen ausländische Beamte an einer Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme zwar teilnehmen, deren Durchführung aber nicht selber vornehmen (E. 2). 2. Anforderungen an das Rechtshilfeersuchen (E. 3). 3. Die Vertragsstaaten gewähren grundsätzlich auch dann Rechtshilfe, wenn die verlangten Beweiserhebungen sowohl der Aufklärung fiskalischer als auch gemeinrechtlicher Delikte dienen können (E. 4). Recht; Rechtshilfe; Behörde; Handlung; Staat; Handlungen; Recht; Rechtshilfeersuchen; Gesuch; Beamte; Französische; Ersuchende; Behörden; Staatsanwalt; Gesellschaft; Staatsanwaltschaft; Ersuchte; Bewilligung; Ersuchen; Beschwerde; Gesellschaften; Dokumente; Untersuchung; Rechtlich; Schweiz; Beschlagnahme; Gebrüder
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