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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 152 SchKG vom 2023

Art. 152 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 152

1 Nach Empfang des Betreibungsbegehrens erlässt das Betrei­bungsamt einen Zahlungsbefehl nach Artikel 69, jedoch mit folgen­den Beson­derheiten:299

1.
Die dem Schuldner anzusetzende Zahlungsfrist beträgt einen Monat, wenn es sich um ein Faustpfand, sechs Monate, wenn es sich um ein Grundpfand han­delt.
2.
Die Androhung lautet dahin, dass, wenn der Schuldner weder dem Zah­lungs­be­fehle nachkommt, noch Rechtsvorschlag erhebt, das Pfand verwertet werde.

2 Bestehen auf dem Grundstück Miet- oder Pachtverträge und verlangt der betreibende Pfandgläubiger die Ausdehnung der Pfandhaft auf die Miet- oder Pachtzinsforderungen (Art. 806 ZGB300), so teilt das Betrei­bungsamt den Mietern oder Pächtern die Anhebung der Betreibung mit und weist sie an, die fällig werdenden Miet- oder Pachtzinse an das Betreibungsamt zu bezahlen.301

299 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

300 SR 210

301 Eingefügt durch Art. 58 SchlT ZGB (AS 24 233 Art. 60 SchlT ZGB; BBl 1904 IV 1, 1907 VI 367). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

2. Ausfertigung. Stellung des Dritteigentümers des Pfandes


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 152 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS150203Klagefristansetzung vom 2. Juni 2015 / Betreibung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Recht; Beschwerde; Betreibung; Pfandrecht; öffnung; Klage; Rechtsöffnung; Feststellung; SchKG; Pachtzinse; Beschwerdeführerin; Frist; Pachtzinsen; Aberkennungsklage; Betreibungsamt; Pfandrechts; Einrede; Klagen; Rechtsöffnungsverfahren; Zinsensperre; Betreibungsgläubiger; Aberkennungsklagen; Verfahren; Beschwerdegegner; Aberkennungsverfahren; öffnungsbegehren; Rechtsöffnungsbegehren; Erhoben; Feststellungs
GRKSK 2020 119definitive RechtsöffnungBeschwerde; Rechtsöffnung; Entscheid; Definitiv; Pfandrecht; Betreibung; Definitive; Forderung; Region; Maloja; Eintragung; Beschwerdeführerin; Schuld; Regionalgericht; Rechtsöffnungstitel; Grundbuch; Oktober; Rechtsvorschlag; Kosten; Zuzüglich; Verzugszins; Konkurs; Gesuch; Stellt; Zahlung; September; Zahlungsbefehl; Betreffend; Gesicherte
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 495 (5A_614/2019)Art. 806 Abs. 1 ZGB; Art. 152 Abs. 2 SchKG; Art. 91 Abs. 1 und 101 Abs. 1 VZG; Ausdehnung der Pfandhaft auf die Miet- und Pachtzinsforderungen. Ungeachtet einer Verzichtserklärung im Betreibungsbegehren verliert der Pfandgläubiger grundsätzlich nicht das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt die Miet- und Pachtzinssperre zu beantragen (E. 2.3). Poursuite; Loyers; Fermages; Réquisition; Droit; Consid; Renonciation; Créancier; Poursuivi; Immobilisation; Office; L'Office; Irrévocable; Poursuivante; Vente; Gagiste; Tribunal; Requis; L'extension; Immeuble; L'immobilisation; Expressément; Mesure; Civil; D'une; Rejet; N'est; Requise; Octobre
131 III 141Art. 152 Abs. 2 SchKG, Art. 91 ff. VZG; dringliche Sicherheitsmassnahmen nach Art. 94 VZG in der Betreibung auf Grundpfandverwertung. Ist die gepfändete Liegenschaft weder vermietet noch verpachtet, kann keine Miet- und Pachtzinssperre und keine gesetzliche Verwaltung nach Art. 91 ff. VZG errichtet werden. Das Betreibungsamt kann sich deshalb nicht auf Art. 94 VZG abstützen, um eine Abmachung zu kündigen, aufgrund welcher der Schuldner Räume in der Liegenschaft einem Dritten ohne Gegenleistung zur Verfügung gestellt hat (E. 2.3). Immeuble; L'immeuble; L'office; Poursuite; été; Loyer; Locaux; Poursuites; Contre; Partie; Qu'il; Demande; Genève; évacuation; Débiteur; Disposition; Loyers; Celle; Mesures; Selon; Avait; Fermages; Gagé; Contrat; Contrepartie; Légale; Accord; Consid; Propriétaire; Défenderesse

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
KÄNZIG, BERNHEIM Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs1998
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