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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 151 CPS dal 2020

Art. 151 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 151 1. Reati contro il patrimonio. / Danno patrimoniale procurato con astuzia

Danno patrimoniale procurato con astuzia

Chiunque, senza fine di lucro, inganna con astuzia una persona affermando cose false o dissimulando cose vere, oppure ne conferma subdolamente l’errore inducendola in tal modo ad atti pregiudizievoli al patrimonio proprio od altrui, è punito, a querela di parte, con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 151 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHKD210005AufsichtsbeschwerdeRekurs; Rekurrent; Obergericht; Zürich; Beschwerde; Antrag; Rekurrenten; Grundbuch; Strafkammer; Verfahren; Kantons; Obergerichts; Vorinstanz; Rekursgegner; Aufsichtsbeschwerde; Kommentar; Verwertung; Zürich; Bundesgericht; Einzutreten; Dezember; Verwaltungskommission; September; Entscheid; Administrative; Grundbuchsperre; Verfahrens; Strafkammer; Wirkung
ZHUE200296NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Kaufmännische; Verband; Kündigung; Zürich; Beschwerdegegner; Nichtanhandnahme; Beschwerdeverfahren; Gericht; Bekannt; Bundesgericht; Diesem; Kaufmännischen; Sachen; Entscheid; Hätte; Könne; Zugang; Rechtlich; Allfällige; Fragliche; Strafanzeige; Gerichts; Mietverhältnis; Unwahre
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2019.133 (AG.2020.371)VerfahrenseinstellungBeschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Verfahren; Staatsanwalt; Beschwerdegegners; Staatsanwaltschaft; Werden; Verfahrens; Beschwerdegegnerschaft; Wohnung; Wohnungen; Sanierung; Verfügung; Genommen; Beschwerdegegnerin; Gemäss; Entscheid; Vermögen; Partei; Kosten; Gericht; Rechtlich; Können; Hätte; Hinaus; Ergeben; Andere; Weitere; Welche
BSBES.2018.115 (AG.2019.68)NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Arglistig; Werden; Schreiben; Beschwerdeschreiben; Oktober; Nichtanhandnahme; Arglistige; Nachgebessertes; Vermögen; Strafanzeige; Entscheid; Verfahren; Auflage; Person; Schweiz; Zivilgericht; Gelten; Basel-Stadt; Mietvertrag; Gemäss; Januar; Geltend; Rechtlich; Lebenserfahrung; Mündlich; Auflage
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
117 IV 4491. Art. 166 StGB; Unterlassung der Buchführung. In subjektiver Hinsicht genügt für die Erfüllung des Tatbestandes von Art. 166 StGB dolus eventualis; eine Verschleierungsabsicht ist nicht erforderlich (E. 5). 2. Art. 151 StGB; Erschleichung einer Leistung (Gratisfahren). In der Ausnutzung der allgemeinen Öffnung von Massenverkehrsmitteln liegt kein Erschleichen einer Leistung, wenn der Passagier dem (Stichproben-)Kontrolleur offen bekanntgibt, keinen gültigen Fahrausweis zu besitzen (E. 6). Erschleichen; Beschwerde; Leistung; Recht; Tatbestand; Verhalten; Beschwerdeführer; Kontrolle; Auffassung; Heimlichkeit; Gültige; Gültigen; Fahrausweis; Obergericht; Inanspruchnahme; Buchführung; Erschleichens; StGB; ALWART; SCHUBARTH; Passagier; Hinsicht; Urteil; Kantons; Massenverkehrsmitteln; Unterlassung; Öffnung; Begehungsweise
114 IV 112Art. 151 und 21 Abs. 1 StGB; Gehilfenschaft zu versuchter Erschleichung einer Leistung (Abonnementsfernsehen). Der Leistungserschleichung macht sich schuldig, wer unbefugt Abonnementsfernsehen empfängt, indem er ein Decodiergerät verwendet, das nicht von den Kabelnetzbetreibern zur Verfügung gestellt und angeschlossen worden ist. Der Ankauf von Geräten, die ausschliesslich dem genannten Zweck dienen können, stellt nicht bediglich eine straflose Vorbereitungshandlung, sondern einen strafbaren Versuch der Leistungserschleichung dar. Der Verkäufer, der um den Verwendungszweck der von ihm vertriebenen Geräte weiss, macht sich der Gehilfenschaft schuldig. Leistung; Sperrkreis; Beschwerdeführer; Gehilfenschaft; Geräte; Empfangen; Verwendet; Empfang; Versuch; Filter; Sendung; Recht; Sperrkreisfilter; Verkaufte; Vorinstanz; Fernsehen; Schweiz; Teleclub-Programm; Anzeige; Sendungen; Schuldig; Versucht; Decodiergerät; Urteil; Erschleichung; Kabelnetzbetreibern; Dienen
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