Der Art. 151 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 III 132 (5A_195/2011) | Art. 80 Abs. 1, Art. 151 und 153a SchKG; Art. 85 VZG; Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 und Art. 839 Abs. 3 ZGB; Gesuch um definitive Rechtsöffnung in einer Betreibung auf Grundpfandverwertung gestützt auf ein Urteil, das die definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes anordnet. In einer Betreibung auf Pfandverwertung kann die betreibende Partei den gegen den Zahlungsbefehl erhobenen Rechtsvorschlag nur dann beseitigen lassen, wenn sie für die Pfandsumme und für die gesicherte Forderung über einen Rechtsöffnungstitel verfügt. Das Urteil, das die definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts anordnet, stellt keinen solchen definitiven Rechtsöffnungstitel dar (E. 4). | Définitive; Levé; Levée; Mainlevée; Créance; Légale; Hypothèque; Inscription; Jugement; Opposition; Droit; Entre; L'inscription; Titre; Suite; L'opposition; Action; D'une; Tribunal; Poursuivant; L'hypothèque; Garanti; Poursuite; Montant; Artisans; Entrepreneurs; Garantie; Consid; Poursuivante; Réalisation |
119 III 100 | Art. 19 Abs. 1 SchKG; Art. 169 ZGB; Betreibung auf Pfandverwertung. 1. Hat es der Schuldner unterlassen, mit dem Rechtsvorschlag den Bestand des Pfandrechtes zu bestreiten, so kann er dies nicht durch Beschwerde und Rekurs im Sinne von Art. 17 ff. SchKG nachholen; denn über den Bestand des Pfandrechtes - eine materiellrechtliche Frage - haben nicht das Betreibungsamt und die Aufsichtsbehörde, sondern der Richter zu befinden (E. 2a). 2. Wird ein Ehegatte betrieben, so sieht das Gesetz - ausser im Falle der Gütergemeinschaft - keine Möglichkeit vor, welche es dem andern Ehegatten erlauben würde, sich der Betreibung zu widersetzen. Der andere Ehegatte ist zur Beschwerde oder zum Rekurs im Sinne der Art. 17 ff. SchKG nicht legitimiert und aus diesem Grund mit der Einrede ausgeschlossen, er habe der Pfandbelastung des als Familienwohnung dienenden Miteigentumsanteils nicht die Zustimmung im Sinne von Art. 169 ZGB erteilt (E. 2b). | Betreibung; Pfand; Rekurs; SchKG; Beschwerde; Rechtsvorschlag; Schuldner; Pfandrecht; Schuldbetreibung; Ehegatte; Konkurs; Pfandrechtes; Ehegatten; Ehemann; Schuldbrief; FRITZSCHE/WALDER; AMONN; Zahlungsbefehl; Schuldbetreibungs; Legitimiert; Pfandverwertung; Aufsichtsbehörde; Ehefrau; Rekurrentin; Zustimmung; B-C; Erhöht; Recht; Erwägungen |