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Federal Constitution of the Swiss Confederation (FCSC)

Art. 151FCSC from 2022

Art. 151 Federal Constitution of the Swiss Confederation (FCSC) drucken

Art. 151

Sessions

1 The Councils convene in session regularly. The convening of sessions is governed by law.

2 The Federal Council or one quarter of the members of either Council may request that the Councils be convened for an extraordinary session.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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