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Code civil suisse (CC)

Art. 150 CC de 2023

Art. 150 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 150

à 158

Abrogés

197 Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 5 oct. 1984, en vigueur depuis le 1er janv. 1988 (RO 1986 122 153 art. 1; FF 1979 II 1179). Voir aussi les art. 8 à 8b tit. fin.

A. Union conjugale; droits et devoirs des époux >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
106 II 117Scheidungsprozess, Berufung ans Bundesgericht. Die Berufung, mit der einzig bezweckt wird, einem Scheidungsurteil einen anderen Scheidungsgrund zugrundezulegen, ist nicht zulässig. Das gilt auch für den Scheidungsgrund des Ehebruchs (Änderung der Rechtsprechung). Scheidung; Berufung; Ehebruch; Trennung; Scheidungsgr; Ehebruchs; Urteil; Recht; Ehegatte; Urteils; Ehegatten; HINDERLING; BÜHLER; Parteien; HÄGI; Bundesgericht; HÄGI; Rechtsprechung; Antrag; Antrag; Feststellung; Verletzte; Eheverbot; Begründung; Fällen; Verfahren; Einleitung; Interesse; Anspruch
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