1 Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.258
2 In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.
258 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 13. Juni 1941, in Kraft seit 1. Jan. 1942 (AS 57 1269; BBl 1940 997).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB190438 | Mehrfache Vergewaltigung etc. und Widerruf | Gerin; Schuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Lichen; Richt; Verteidigung; Berufung; Anklage; Recht; Nötigung; Geldstrafe; Freiheit; Unentgeltlich; Sexuell; Einvernahme; Unentgeltliche; Freiheits; Vorinstanz; Gericht; Amtlich; Amtliche; Untersuchung; Geschlechts; Vater; Sexuellen; Freiheitsstrafe; Anklagebehörde |
ZH | UE170215 | Einstellung | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Zuschlag; Beschwerdegegnerin; Recht; Tarif; Staat; Franken; Staatsanwaltschaft; Bezahlung; Billett; Rechtlich; Fahrausweis; Reise; Schung; Rechtliche; Reisende; Betrag; Ziffer; Zuschlags; Bezahlt; Tarifs; Gefälschte; Schaden; Busse; Verfahren; Einstellung; Oberland; Antrag; Anzeige |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2017.36 (AG.2019.721) | mehrfaches versuchtes Erschleichen einer Leistung | Berufung; Berufungskläger; Staatsanwaltschaft; Berufungsklägers; Nascam; Basel-Stadt; Nascam-Code; Person; Cardsharing; Strafantrag; Leistung; Welche; Werden; Verfahren; Nascam-Codes; Deutschland; Deutsche; Erhalten; Schweiz; Bezahlfernsehen; Strafverfolgung; Strafbefehl; Strafverfahren; Möglich; Gerät; Mehrfach; Anklage; Gestellt; Gemäss; Urteil |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 IV 1 (6B_584/2011) | Art. 150bis StGB; Herstellen und Inverkehrbringen von Materialien zur unbefugten Entschlüsselung codierter Angebote. Der Betrieb eines Kartenfreigabesystems (cardsharing), das seinen Benutzern ermöglicht, Fernsehprogramme zu entschlüsseln, ohne mit dem Sendeunternehmen ein Abonnement abgeschlossen zu haben, fällt für sich gesehen nicht unter den Tatbestand von Art. 150bis StGB (E. 2). Regeste b Art. 67 Abs. 1 lit. h und Art. 69 Abs. 1 lit. g URG; Recht, ein Werk oder eine Sendung weiterzusenden. Wer ein Kartenfreigabesystem betreibt, sendet die ausgestrahlten Sendungen nicht weiter im Sinne von Art. 67 Abs. 1 lit. h und Art. 69 Abs. 1 lit. g URG (E. 4). | Droit; Recourant; Canal; Canton; Auteur; Appareil; Intimées; Abonnement; Infraction; Cantonal; été; Clients; Programme; Transmission; Retransmis; Diffusé; Cit; Cantonale; Pénal; Programmes; Disposition; D'auteur; émis; émission; D'une; Canal+; Francs; Pénale; Diffusion; Qu'il |