Codice di procedura civile (CPC)
Art. 15 CPC dal 2022
Art. 15
Litisconsorzio e cumulo di azioni
1 Se l’azione è diretta contro più litisconsorti, il giudice competente per un convenuto lo è anche per gli altri, eccetto che questo foro risulti soltanto da una proroga.
2 Se contro un convenuto sono fatte valere più pretese materialmente connesse, il giudice competente per una di esse lo è anche per le altre.
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Art. 15 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG200081 | Forderung | Fahrzeug; Schaden; Klagt; Klagte; Fahrzeugs; Klagten; Recht; Beklagten; Handlung; Klage; Partei; Verjährung; LugÜ; Wäre; Schweiz; Anspruch; Digkeit; Schadens; Vertrag; Person; Schadenersatz; Minderwert; Rechtlich; Bestritten; Urteil; Zuständigkeit; IVm; Gericht; Aufgr; [Hrsg] |
ZH | HG200175 | Forderung | Klagt; Klagten; Beklagten; Geschäft; Recht; Dividende; Forderung; Rückstellung; Gesellschaft; Geschäftsjahr; Flugzeug; Liquidation; Dividenden; Schaden; Rückstellungen; Höhe; Revision; Bilanz; Partei; Gerin; Verwaltungsrat; Pflicht; Betrag; Klage; Konkurs; Klage; Bilanzgewinn; Tigkeit; Parteien |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | HG.2005.32 und HG.2006.66 | Entscheid Art. 706 und Art. 706b OR (SR 220). Der Kläger, der Mitglied eines Aktionärskonsortiums (einfache Gesellschaft) ist, das wiederum sämtliche Aktien einer Aktiengesellschaft hält, ist zur Anfechtungsklage nicht legitimiert. Unter gewissen Umständen kann eine Mehrheit der Mitglieder des Aktionärskonsortiums dieses ermächtigen, an einer Generalversammlung Beschlüsse zu fällen. Der Bericht einer Revisionsstelle, die nicht von der Generalversammlung gewählt worden ist, stellt keinen Revisionsbericht im Sinne des Gesetzes dar, weshalb der von der GV gefasste Beschluss betreffend Genehmigung der Jahresrechnung für das betreffende Geschäftsjahr nichtig ist (Handelsgericht St. Gallen, 22. Februar 2008, HG.2005.32 und HG.2006.66).Das Bundesgericht hat dieses Urteil bestätigt (Urteil 4A_197/2008 neues Fenster vom 24. Juni 2008). | Gesellschaft; Generalversammlung; Aktie; Aktien; Recht; Aktionär; Klagt; Klagte; Beklagten; Revision; Revisions; Einfache; Aktionärskonsortium; Nichtig; Klage; Revisionsstelle; Gesellschafter; Nichtigkeit; Jahresrechnung; Rechtsbegehren; Beschlüsse; Feststellung; Beschluss; Klage; Verwaltungsrat; Verfahren; Geschäfts; Einladung; Gewählt; Gemeinsame |
SG | HG.2007.1 | Entscheid Art. 14 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 3 ZPO (sGS 961.2). Das Handelsgericht ist nicht zuständig für eine Kollokationsklage gegen die Konkursmasse einer Bank (Handelsgerichtspräsident, 22. Januar 2007, HG.2007.1). | Banken; Handelsgericht; BankG; Konkurs; Kollokation; Kollokations; Klage; SchKG; Zuständigkeit; Handelsgerichts; Kollokationsklage; Sparkassen; Schwob; Kreisgericht; Konkursverfahren; Zuständig; Vorbem; Kommentar; Obsolet; Kanton; Möglichkeit; Bankenkonkurs; Bankenkommission; Konkursgericht; Gallen; Recht; Lassverfahren; Verordnung; Liquidation |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 III 84 (4A_58/2021) | Regeste Art. 156 ZPO ; prozessuale Schutzmassnahmen zur Wahrung schutzwürdiger Interessen; Anordnung einer strafbewehrten Geheimhaltungspflicht. Als prozessuale Schutzmassnahme ist - sofern sich diese als das mildeste Mittel erweist - auch die Anordnung einer strafbewehrten Geheimhaltungspflicht möglich, wobei eine solche gestützt auf Art. 156 ZPO nur für die Dauer des Prozesses angeordnet werden kann (E. 3 und 3.2). | Schutz; Schutzmassnahme; Schutzmassnahmen; Partei; Geheimhaltung; Beilage; Beschwerde; Beweis; Geheimhaltungspflicht; Recht; Massnahme; Interesse; Gefährdung; Ausführungen; Informationen; Beantragt; Interessen; Beschwerdeführerin; Anordnung; Bewehrte; Klage; Klageantwort; Prozessuale; Gericht; Beilagen; Massnahmen; Hinaus; Bewehrten; Schweizer; Schutzwürdigen |
145 III 460 (4A_508/2018) | Art. 15 Abs. 1 und 71 ZPO; einfache Streitgenossenschaft, örtliche Zuständigkeit. Bestätigung der Rechtsprechung zu Art. 71 Abs. 1 ZPO, wonach die eingeklagten Ansprüche nicht kumulativ, sondern lediglich alternativ auf gleichartigen Tatsachen oder Rechtsgründen beruhen müssen, damit eine einfache Streitgenossenschaft vorliegt (E. 4.1). Verneinung der tatsächlichen (E. 4.3.1) wie auch der rechtlichen (E. 4.3.2) Konnexität bei zwei Strassenverkehrsunfällen, die sich unabhängig voneinander in unterschiedlicher Weise, an unterschiedlichen Orten und zu unterschiedlichen Zeiten ereignet haben. | Klage; Streitgenossen; Klagten; Beschwerde; Recht; Streitgenossenschaft; Klagen; Gericht; Verfahren; Urteil; örtlich; Beklagten; Beschwerdeführerin; Unterschiedlich; Zuständigkeit; Gemeinsame; Einfache; Urteile; Unfall; Tatsachen; Zivilprozessordnung; Unfälle; Gesundheitsschaden; Unterschiedliche; örtliche; Vorinstanz; Solidarität |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-7017/2018 | Verfahrensfragen, Publikationen, usw. | Beschwerde; Deführerin; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Zeuge; Vorinstanz; Organ; Verfahren; Urteil; Verfahren; Person; Partei; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Untersuchung; Einvernahme; Zeugen; Verfahrens; Verwaltungsverfahren; Auskunft; Rechtlich; Unternehmen; Auskunfts; Rechtliche; Zwischenverfügung; Organe; Nommen; Aussage; Kartell |
B-6483/2018 | Verfahrensfragen, Publikationen, usw. | Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Organ; Zeuge; Verfahren; Recht; Partei; Person; Rechtlich; Kartell; Zeugen; Rechtliche; Bundesverwaltungsgericht; Zeugin; Konzern; Unternehmen; Einvernahme; Verfahrens; MwH; Verwaltungsverfahren; Aussage; Auskunft; Rechtlichen; Untersuchung; Trete |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2016.21 | Conflit de fors (art. 40 al. 2 CPP). | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Bundes; Konto; Zahlung; Anlage; Recht; Kunde; Klage; Anleger; Kunden; Geschädigte; Anklage; Gericht; Gesellschaft; Zahlungen; Geschädigten; Über; Geschäft; Konten; Person; Urteil; Geschäfts; Vermögenswert; Kapital |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Leuenberger, Uffer-Tobler | Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen | 1999 |
Leuenberger, Uffer-Tobler | Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen | 1999 |