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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 149 CPC dal 2022

Art. 149 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 149

Procedura di restituzione

Il giudice dà alla controparte l’opportunità di presentare le proprie osservazioni e decide definitivamente.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 149 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220017OrganisationsmangelBerufung; Gerin; Berufungsklägerin; Organ; Organisationsmangel; Handel; Vorinstanz; Handelsregister; Entscheid; Verfahren; Wiederherstellung; Frist; Streitwert; Gericht; Handelsregisteramt; Rechtsmittel; Verwaltungsrat; Organisationsmangelverfahren; Berufungsverfahren; Erstreckt; Wiederherstellungsgesuch; Alleinaktionär; Vertretung; Gesellschaft; Unrichtige; Schweiz; Unterlagen; Endentscheid; Wäre; Sinne
ZHLF220018OrganisationsmangelBerufung; Berufungsklägerin; Organ; Organisationsmangel; Vorinstanz; Entscheid; Handelsregister; Verfahren; Frist; Wiederherstellung; Streitwert; Gericht; Handelsregisteramt; Verwaltung; Rechtsmittel; Verwaltungsrat; Organisationsmangelverfahren; Berufungsverfahren; Alleinaktionär; Wiederherstellungsgesuch; Erstreckt; Vertretung; Unrichtige; Angefochten; Mangelbehebung; Wäre; Endentscheid; Urkunden; Unterlagen; Erstinstanzliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2019.28 (AG.2019.552)RechtsöffnungSchuldnerin; Kosten; Kostenvorschuss; Wiederherstellung; Beschwerde; AaO; Gericht; Wiederherstellungsgesuch; Kostenvorschusses; Partei; Zahlung; Verschulden; Gerichts; Schweiz; Vertretung; Leistung; Beweis; Gesuch; Hätte; Worden; Verfügung; Buchhalterin; Werden; Müssen; Spätestens; Stellt; Kommentar; Schweizerischen; Verfahrens; Entscheid
AGAGVE 2019 3030 Versäumnis einer Nachfrist; Fristwiederherstellung Das Verwaltungsgericht überprüft letztinstanzliche Entscheide lanWegen eines mehr als leichten Verschuldens am Versäumnis einersungsprinzipien hält die Wiederherstellung stand, obwohl der SäumDas Versäumnis der Nachfrist für die Einreichung des angefochtenen... Schwerde; Beschwerde; Frist; Stellung; Nerin; Entscheid; Gegnerin; Herstellung; Degegnerin; Derherstellung; Schwerdegegnerin; Frist; Kursgericht; Rekursgericht; Recht; Recht; Entscheide; Tungsgericht; Richts; Beschwerdegegnerin; Setzung; Wiederherstellung; Verwaltungsgericht; Schwerden; Letzung; Fochtene; Tenen; Versäumte; Eintreten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
111 II 206Art. 150 Abs. 2 OG. Erweisliche Zahlungsunfähigkeit im Sinne dieser Bestimmung ergibt sich in der Regel aus feststellbaren Betreibungshandlungen, ist aber nicht leichthin anzunehmen; insbesondere taugen Betreibungen, selbst häufige, nicht zum Beweis, wenn sie wegen Rechtsvorschlages des Schuldners weder zu einer Pfändung noch zu einer Konkursandrohung geführt haben.
Berufung; Zahlungsunfähigkeit; Betreibungen; Gesuch; Partei; Berufungskläger; Sicherstellung; Konkurs; Beweis; Kassationsgericht; Parteientschädigung; Berufungsbeklagte; Zahlungsfähigkeit; Gesuchsteller; Urteil; ISLER; Umständen; Einreichung; Gesuches; Nachlassstundung; Dazu; Rechtsvorschlag; Kautionsgr; Ausschliesslich; Zivilprozessrecht; Erweislich; Konkursandrohung; Leichthin; Betrag

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
GozziBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
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