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Cudesch da procedura penala (CPP)

Art. 149 Cudesch da procedura penala (CPP) drucken

Art. 149

1 Sch’i dat in motiv da supponer ch’ina perditga, in infurmatur, ina persuna inculpada, in expert u in translatur pudess - cooperond a la procedura - exponer sasez u ina persuna ch’è stat cun el en ina relaziun tenor l’artitgel 168 alineas 1-3 ad in privel considerabel per il corp e per la vita u ad in auter dischavantatg grev, prenda la direcziun da la procedura sin dumonda u d’uffizi las mesiras da protecziun adequatas.

2 Per quest intent po la direcziun da la procedura restrenscher adequatamain ils dretgs processuals da las partidas, en spezial cun:

a.
garantir l’anonimitad;
b.
far interrogaziuns cun exclusiun da las partidas u da la publicitad;
c.
verifitgar las persunalias cun exclusiun da las partidas u da la publicitad;
d.
modifitgar la cumparsa u la vusch da la persuna che sto vegnir protegida u la mascrar cunter la vesida d’autras persunas;
e.
restrenscher l’invista da las actas.

3 La direcziun da la procedura po permetter a la persuna che sto vegnir protegida da sa laschar accumpagnar d’in assistent giuridic u d’ina persuna da confidenza.

4 Sch’ina persuna sut 18 onns vegn interrogada sco perditga u sco infurmatura, po la direcziun da la procedura ultra da quai ordinar mesiras da protecziun tenor l’artitgel 154 alineas 2 e 4.

5 Tar tut las mesiras da protecziun procura la direcziun da la procedura che l’attenziun giuridica da las partidas, en spezial ils dretgs da defensiun da la persuna inculpada, sajan garantids.

6 Sche l’observaziun da sia anonimitad è vegnida garantida a la persuna che sto vegnir protegida, prenda la direcziun da la procedura las mesiras ch’èn adattadas per impedir confusiuns u scumbigls da persunas.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 149 Cudesch da procedura penala (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200402Verbrechen gegen das BetäubungsmittelgesetzSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Gespräch; Bungsmittel; Verteidigung; Betäubungsmittel; Fahre; Anklage; Lichen; Recht; Über; Kokain; Kilogramm; Vorinstanz; Staatsanwalt; Staatsanwalts; BetmG; Gespräche; Staatsanwaltschaft; Dolmetscher; Berufung; Holland; Verfahren; Italien; Schweiz; Kanton; Kantons; Prot
ZHSB190438Mehrfache Vergewaltigung etc. und WiderrufGerin; Schuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Lichen; Richt; Verteidigung; Berufung; Anklage; Recht; Nötigung; Geldstrafe; Freiheit; Unentgeltlich; Sexuell; Einvernahme; Unentgeltliche; Freiheits; Vorinstanz; Gericht; Amtlich; Amtliche; Untersuchung; Geschlechts; Vater; Sexuellen; Freiheitsstrafe; Anklagebehörde
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2017.112 (AG.2018.606)mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache Nötigung, mehrfache Drohung (Ehegatte während der Ehe), versuchte Drohung, mehrfache einfache Körperverletzung (Ehegatte während der Ehe), sowie mehrfache Tätlichkeiten (Ehegatte während der Ehe) (BGer 6B_1090/2018 vom 17.01.19)Berufung; Berufungskläger; Privatkläger; Privatklägerin; Aussage; Erfahren; Werden; Mehrfach; Aussagen; Mehrfache; Verfahren; Urteil; Gewalt; Berufungsklägers; Kinder; Stellt; Richte; Halten; Bezüglich; Seiner; Rechts; Gemäss; Welche; Weiter; Könne; Gestellt; Verhandlung; Verhandlungsprotokoll; Worden; Einvernahme
AGAGVE 2013 102AGVE - Archiv 2013 Personalrecht 533 V. Personalrecht 102 Entbindung vom Amtsgeheimnis Die Amtsgeheimnisentbindung einer...Interesse; Person; Schutz; Amtsgeheimnis; Pflicht; Lehrperson; Zeuge; Interessen; Zeugnis; Aussage; Entscheid; Staat; Behörde; Zeugen; Zeugin; Zeugnisverweigerung; Behörde; Heimnisentbindung; Lehrpersonen; Staatsanwaltschaft; Personen; Beschuldigten; Beamte; Schüler; Geheimhaltung; Personalrecht; Schulbetrieb; Vorgesetzte
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 397 (6B_800/2016)Art. 147 Abs. 1 StPO; Verzicht auf das Teilnahmerecht. Der Verzicht des Beschuldigten auf sein Teilnahmerecht bei Beweiserhebungen durch die Staatsanwaltschaft kann auch vom Verteidiger erklärt werden. Soweit der bei Einvernahmen anwesende Verteidiger gegen die Abwesenheit des Beschuldigten nicht opponiert und keinen Antrag auf dessen Teilnahme stellt, darf angenommen werden, dieser habe auf sein Teilnahmerecht verzichtet. Soweit ein gültiger Verzicht vorliegt, verletzt die im Berufungsverfahren erhobene Rüge der Verletzung des Teilnahmerechts den Grundsatz von Treu und Glauben (E. 3.4).
Regeste b
Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK, Art. 152 Abs. 3 i.V.m. Art. 149 Abs. 2 lit. b StPO; indirekte Konfrontation. Bei der Wahrung des Konfrontationsrechts sind die Interessen der Verteidigung gegen diejenigen des Opfers abzuwägen. Soweit dem Opfer eine direkte Konfrontation nicht zumutbar ist und der Beschuldigte während der Zeugeneinvernahme den Saal verlassen muss, ist es nicht zwingend, dass die Befragung per Video übertragen wird (E. 5.2).
Beschwerde; Beschwerdeführer; Teilnahme; Einvernahme; Verteidiger; Teilnahmerecht; Urteil; Einvernahmen; Person; Vorinstanz; Schuldig; Recht; Konfrontation; Opfer; Staatsanwaltschaft; Untersuchung; Befragung; Verteidigung; Zeugen; Beschwerdeführers; Verletzung; Personen; Verfahren; Beweiserhebung; Suchte; Ermittlung; Ersucht; Polizei; Anwesend; Teilnahmerechte
140 IV 172 (6B_280/2014)Art. 147 Abs. 1 StPO; Recht auf Teilnahme an der Einvernahme von anderen beschuldigten Personen. Der Anspruch beschuldigter Personen auf Teilnahme an Beweiserhebungen gilt nicht in getrennt geführten Verfahren gegen andere beschuldigte Personen (E. 1.2). Verfahren; Teilnahme; Person; Beschwerde; Beschuldigte; Einvernahme; Teilnahmerecht; Konfrontationseinvernahme; Partei; Personen; Beschwerdeführerin; Befragung; Beschuldigte; Aussagen; E-StPO; Urteil; Beschuldigten; Geführten; Beweiserhebungen; Recht; Nommen; Teilnahmerechte; Beschuldigten; Untersuchung; VE-StPO; Schweiz; Vorinstanz; Mitbeschuldigten; Befragungen; Anspruch

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2020.21Berufung; Berufungsführer; Bundes; Urteil; Stein; öffnen; Filter; Hinzufügen; Verfahren; Berufungsführers; Recht; Aussage; Einvernahme; Schuldig; Person; Behörde; Gericht; Amtlich; Verteidigung; Beamte; Amtliche; Aussagen; Beweis; Bundesgericht; Drohung; Mitarbeiter; Sicherheit; Verfahrens; Konfrontation
BB.2016.94Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO). Teilnahme bei Beweiserhebungen im Rechtshilfeverfahren (Art. 107 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 148 StPO).Beschwerde; Recht; Bundes; Beschwerdeführer; Partei; Teilnahme; Brasilien; Akten; Bundesanwaltschaft; Beweise; Einvernahme; Beweiserhebung; Rechtshilfe; Akteneinsicht; Beschwerdegegnerin; Parteien; Behörde; Ersuchen; Staat; Zustellung; Schweiz; Beschwerdeführers;Ersuchte; Verfahren; Brasilianische; Vorliegenden; Bundesstrafgericht; Ausland

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WOHLERS Kommentar StPO2014
STEFAN WEHRENBERGBasler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung2011
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