Fraud d’ustaria
Tgi che prenda albiert en in manaschi d’hotellaria, lascha sa servir spaisas e bavrondas u fa diever d’autras prestaziuns da servetsch e banduna il manaschi senza pajar, vegn chastià, sin plant, cun in chasti da detenziun fin a 3 onns u cun in chasti pecuniar.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210417 | Betrug etc. | Schuldig; Beschuldigte; Verteidigung; Beschuldigten; Urteil; Berufung; Beschwerde; Amtlich; Verfahren; Amtliche; Sinne; Recht; Freiheit; Privatkläger; Freiheitsstrafe; Entschädigung; Gericht; Amtlichen; Dossier; Staatsanwaltschaft; Privatklägerin; Vorinstanz; Erstinstanzliche; Urteils; Verfahren; Limmattal; Betrug; Albis; Bundesgericht |
ZH | SB170188 | Gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl etc. und Widerruf | Schuldig; Beschuldigte; Dossier; Urteil; Freiheitsstrafe; Beschuldigten; Mehrfache; Verfahren; Verteidigung; Diebstahl; Probezeit; Vollzug; Mehrfachen; Delikt; Bedingte; Vorinstanz; Untersuchung; Banden; Berufung; Positiv; Amtlich; Amtliche; Urteils; Staatsanwalt; Vorstrafe; Sachbeschädigung; Dispositiv; Hinwil; Teilweise |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
125 IV 124 | Art. 146 StGB und Art. 149 StGB; Verhältnis zwischen Zechprellerei und Betrug, Arglist. Die Zechprellerei ist kein Spezialtatbestand, der im Bereich des Gastgewerbes dem Betrug vorgeht, sondern gelangt nur zur Anwendung, wenn die Voraussetzungen des Betrugs nicht erfüllt sind (E. 2c). Arglist verneint, weil sich der Hotelgast keiner besonderen Machenschaften bediente, um seine Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit vorzutäuschen, und es den Hoteliers möglich gewesen wäre, die Zahlungsfähigkeit zu überprüfen (E. 3b). | Betrug; Zechprellerei; Beschwerdegegner; Arglist; Betrugs; Tatbestand; Zahlungsfähigkeit; Recht; Täuschung; Beherbergung; Bezahlen; Täter; Erfüllt; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Prüfen; Hoteliers; Leistung; Überprüfung; Zumutbar; Arglistig; Voraussetzungen; Täuschte; Zahlungswillig; Zahlungsfähig; Leistungen; Hinaus; Tatbestandsmerkmal; Verurteilen |