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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 149 CPS dal 2020

Art. 149 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 149 1. Reati contro il patrimonio. / Frode dello scotto

Frode dello scotto

Chiunque si fa ospitare o servire cibi o bibite in un esercizio pubblico alberghiero o di ristorazione o ottiene altre prestazioni e froda l’esercente della somma dovuta è punito, a querela di parte, con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 149 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210417Betrug etc.Schuldig; Beschuldigte; Verteidigung; Beschuldigten; Urteil; Berufung; Beschwerde; Amtlich; Verfahren; Amtliche; Sinne; Recht; Freiheit; Privatkläger; Freiheitsstrafe; Entschädigung; Gericht; Amtlichen; Dossier; Staatsanwaltschaft; Privatklägerin; Vorinstanz; Erstinstanzliche; Urteils; Verfahren; Limmattal; Betrug; Albis; Bundesgericht
ZHSB170188Gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Dossier; Urteil; Freiheitsstrafe; Beschuldigten; Mehrfache; Verfahren; Verteidigung; Diebstahl; Probezeit; Vollzug; Mehrfachen; Delikt; Bedingte; Vorinstanz; Untersuchung; Banden; Berufung; Positiv; Amtlich; Amtliche; Urteils; Staatsanwalt; Vorstrafe; Sachbeschädigung; Dispositiv; Hinwil; Teilweise
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
125 IV 124Art. 146 StGB und Art. 149 StGB; Verhältnis zwischen Zechprellerei und Betrug, Arglist. Die Zechprellerei ist kein Spezialtatbestand, der im Bereich des Gastgewerbes dem Betrug vorgeht, sondern gelangt nur zur Anwendung, wenn die Voraussetzungen des Betrugs nicht erfüllt sind (E. 2c). Arglist verneint, weil sich der Hotelgast keiner besonderen Machenschaften bediente, um seine Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit vorzutäuschen, und es den Hoteliers möglich gewesen wäre, die Zahlungsfähigkeit zu überprüfen (E. 3b). Betrug; Zechprellerei; Beschwerdegegner; Arglist; Betrugs; Tatbestand; Zahlungsfähigkeit; Recht; Täuschung; Beherbergung; Bezahlen; Täter; Erfüllt; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Prüfen; Hoteliers; Leistung; Überprüfung; Zumutbar; Arglistig; Voraussetzungen; Täuschte; Zahlungswillig; Zahlungsfähig; Leistungen; Hinaus; Tatbestandsmerkmal; Verurteilen
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